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RE-Miet 2/92 - Rechtsentscheid; Vorlagevorausetzungen; Sperrfrist für Eigenbedarfskündigung nach Erwerb in der ZwangsversteigerungLeitsatz: Der Zuschlag von Wohnungseigentum im Wege der Zwangsversteigerung ist als Veräußerung im Sinn des § 564 b Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 BGB anzusehen. Die in dieser Vorschrift enthaltene Einschränkung des Rechts zur Kündigung wegen Eigenbedarfs ist auch dann zu beachten, wenn das Mietverhältnis gemäß § 57 a ZVG unter Einhaltung der gesetzlichen Frist gekündigt wird.BayObLG10.06.1992
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RE-Miet 1/92 - Umlage erhöhter KapitalkostenLeitsatz: Erhöhte Kapitalkosten eines durch ein Grundpfandrecht gesicherten Darlehens können nicht nach § 5 MHG umgelegt werden, soweit sie auf einen Darlehensanteil entfallen, der den Nennbetrag des Grundpfandrechts übersteigt.BayObLG08.10.1992
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RE-Miet 5/91 - Rechtsentscheidsvorlage; Mieterwechsel; Eintrittsrecht des nichtehelichen Lebenspartners bei Tod des MietersLeitsatz: Dem Bundesgerichtshof wird wegen beabsichtigter Abweichung von dem Rechtsentscheid des Oberlandesgerichts Saarbrücken vom 6. März 1991 (5 RE-Miet 1/90, NJW 1991, 1760) die folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt: "Tritt der nichteheliche Lebenspartner gemäß § 569 a Abs. 2 Satz 1 BGB in den Mietvertrag des verstorbenen Mieters ein?"BayObLG20.07.1992
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3 ObOWi 86/92 - Ordnungswidrigkeit; Zweckentfremdung; Belassen der eigenmächtigen Zweckentfremdung des Benutzers durch VerfügungsberechtigtenLeitsatz: Der Tatbestand des Art. 6 § 2 Abs. 1 MRVerbG wird nicht erfüllt, wenn der Eigentümer/Verfügungsberechtigte, der den Wohnraum dem Benutzer bestimmungsgemäß zu Wohnzwecken überlassen hatte, von der eigenmächtigen Zweckentfremdung des Wohnraums durch den Benutzer erfährt und hiergegen nichts unternimmt, da Belassen von Wohnraum nicht gleichbedeutend ist mit Überlassen und eine Rechtspflicht zum Handeln in diesem Fall nicht besteht.BayObLG (3. Senat für Bußgeldsachen)07.10.1992
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7 CS 92.2512 - Zweitwohnung; ZweckentfremdungsverbotLeitsatz: Eine Zweitwohnung unterliegt nur dann dem Zweckentfremdungsverbot, wenn der Wohnzweck auf Dauer völlig aufgegeben ist. (Leitsatz der Redaktion)BayVGH29.09.1992
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WA VV 5570-140/91 - Eigentumsverzicht; Überschuldung; RückübertragungsberechtigungLeitsatz: Zum Tatbestand des Eigentumsverzichts wegen eingetretener oder drohender Überschuldung.Bescheid02.06.1992
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4 S 20/92 - Nutzungsurkunde; Nutzungsberechtigter; Gebäudeeigentum; einstweiligen Verfügung; WirtschaftsgebäudeLeitsatz: 1. Baustopp bezüglich eines Grundstücks, für das Anfang 1989 eine Nutzungsurkunde zur Errichtung eines Eigenheimes übergeben wurde. 2. Zur Frage, ob ein angeblich Nutzungsberechtigter noch befugt ist, auf dem Grundstück nach dem 2. Oktober 1990 ein neues, selbständiges Gebäudeeigentum entstehen zu lassen.BezG Cottbus11.06.1992
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2 BDR 108/91 - Investitionsvorhaben; InvestitionszweckLeitsatz: 1. Zur Frage, wann ein Grundstück investiven Zwecken dient und in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Investitionsvorhaben steht. 2. Es ist nicht Sinn einer Bescheinigung nach § 3 a Vermögensgesetz, einen Betriebsinhaber, der über keine Grundstückssicherheiten ver-fügt, Grundstücke zu verschaffen, damit er diese beleihen und die er-forderlichen Fremdmittel bekommen kann.BezG Dresden13.04.1992
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2 S 10/92 - Zivilrechtsweg; investive Veräußerung; Bindung der Zivilgerichte; Investitionsvorrangbescheid; Veräußerungsverbot; Suspensiveffekt; Anfechtungsklage; UnterlassungspflichtLeitsatz: 1. Zulässigkeit des Zivilrechtsweges bei drohender investiver Veräußerung. 2. Bindung der Zivilgerichte an erlassene rechtsgestaltende und nicht nichtige Verwaltungsakte.BezG Dresden10.04.1992
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2 T 200/92 - Genehmigungsvorbehalt; Finanzierungsvollmacht: Wirksamkeit des Kaufvertrages; GrundgeschäftLeitsatz: Unterliegt schon das Grundgeschäft - hier der Kaufvertrag vom 13. September 1991 - dem Genehmigungsvorbehalt, so ist der Vertrag vor Erteilung der Genehmigung schwebend unwirksam und zwar einschließlich der erteilten Finanzierungsvollmacht, da diese eine rechtliche Einheit mit dem Kaufvertrag bildet. Die Vollmacht kann nur im Rahmen des Eintritts der Wirksamkeit des Kaufvertrages ihrerseits Wirksamkeit entfalten, da sie im hier vorliegenden Fall unmittelbar in das Gefüge von vertraglichen Leistungs- und Gegenleistungspflichten eingebunden ist (zitiert nach Der Betrieb 94, 373, eine Beschlußausfertigung war von dem die Akten des Bezirksgerichts verwahrenden Oberlandesgericht Dresden in angemessener Frist nicht zu erhalten).BezG Dresden14.07.1992