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Suchergebnis Urteilssuche (111 - 120 von 405)

  1. BVerwG 4 B 216.92 - Bauplanungsrecht
    Leitsatz: Die nach § 179 Abs. 1 BauGB an den Grundeigentümer gerichtete Anordnung, die Beseitigung einer baulichen Anlage zu dulden, schließt es im Rahmen der vorausgesetzten behördlichen Ermessensbetätigung aus, private Interessen eines Nachbarn zu dessen Gunsten zu berücksichtigen. Ob sich im Einzelfall aus bauplanerischen Festsetzungen etwas anderes ergeben kann, bleibt unentschieden.
    BVerwG
    10.11.1992
  2. BVerwG 4 B 98.92 - Teilungsgenehmigung; Negativattest; Beschwerdebefugnis; Beschwer der beigeladenen Behörde; Mitwirkungsrecht; Bindungswirkung; Genehmigungsfreiheit
    Leitsatz: In einem Verwaltungsrechtsstreit wegen Ausstellung eines Zeugnisses, daß für die Teilung eines Grundstücks eine Teilungsgenehmigung nicht erforderlich sei (Negativattest gem. § 23 Abs. 2 Satz 1 BauGB), ist die beigeladene höhere Verwaltungsbehörde nicht zur Einlegung von Rechtsmitteln befugt.
    BVerwG
    18.05.1992
  3. BVerwG 4 C 43.87 - Tiefgaragenbonus; Garagenbonus; Stellplatzpflicht; Ermächtigungsgrundlage
    Leitsatz: Bei der Festsetzung der Vergünstigung des § 21 a Abs. 5 BauNVO (sog. Tiefgaragenbonus) bedarf es keiner ausdrücklichen Bestimmung einer Höchstgrenze. Der Tiefgaragenbonus ist auf diejenigen Garagen beschränkt, die der Bauherr in Erfüllung der ihm obliegenden Stellplatzpflicht errichtet hat. § 25 c Abs. 2 BauNVO ist wegen Fehlens einer hinreichenden Ermächtigungsgrundlage nichtig.
    BVerwG
    27.02.1992
  4. BVerwG 4 C 43.89 - Gewerbegebiet; Baunutzungsverordnung; Beherbergungsbetriebe; Fremdenpension; Pensionsbetrieb
    Leitsatz: Im Gewerbegebiet sind nur solche Gewerbebetriebe aller Art zulässig, die im Einklang mit der von der Baunutzungsverordnung vorausgesetzten typischen Funktion dieses Gebietes stehen und nicht anderen Baugebieten ausdrücklich oder nach ihrer allgemeinen Zweckbestimmung zugewiesen sind. Beherbergungsbetriebe, in denen gewohnt wird oder die wohnähnlich genutzt werden, sind im Gewerbegebiet unzulässig.
    BVerwG
    29.04.1992
  5. BVerwG 4 N 2.91 - Aussenbereich; Bebauungsplan; Nutzungsbeschränkung; Einzelflächen; besonderer Wohnbedarf,
    Leitsatz: 1. Der Eigentümer eines Grundstücks kann grundsätzlich einen Nachteil im Sinne von § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO geltend machen, wenn Inhalt und Schranken seines Grundeigentums durch einen Bebauungsplan bestimmt werden. Dies gilt auch dann, wenn ein zuvor im Außenbereich gelegenes Grundstück durch die Ausweisung im Bebauungsplan zwar eine wertsteigernde Baulandqualität erlangt, der Plan jedoch Nutzungsbeschränkungen enthält, die eine aus der Sicht des Eigentümers günstigere Nutzung des Grundstücks verhindern (hier: Festsetzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 8 BauGB). 2. "Einzelne Flächen" im Sinne von § 9 Abs. 1 Nr. 8 BauGB sind Flä-chen für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf, die in eine durch Bebauungsplan geplante oder bereits vorhandene Bebauung mit einem anderen Nutzungszweck eingestreut sind und wegen ihrer geringen Größe ungeeignet sind, das Entstehen einseitiger Bevölke-rungsstrukturen zu begünstigen. 3. Der "besondere Wohnbedarf" von Personengruppen im Sinne von § 9 Abs. 1 Nr. 8 BauGB muß in baulichen Besonderheiten der Wohn-gebäude zum Ausdruck kommen; ein geringes Einkommen begründet (allein) keinen "besonderen Wohnbedarf" im Sinne dieser Vorschrift. Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 8 BauGB müssen nur die begünstigte Personengruppe mit einem besonderen Wohnbedarf bezeichnen; die jeweiligen baulichen Besonderheiten müssen grundsätzlich nicht im Bebauungsplan festgesetzt werden.
    BVerwG
    17.12.1992
  6. BVerwG 8 C 52.90 - Steuerbegünstigung; Anerkennungsbescheinigung
    Leitsatz: Die Anerkennung einer Wohnung als steuerbegünstigt setzt voraus, daß die Errichtung und Nutzung dieser Wohnung von einer erteilten Baugenehmigung gedeckt wird (Bestätigung der Rechtsprechung in dem Urteil vom 9.11.1990 - BVerwG 8 C 5 80.89 - BVerwGE 87, 84).
    BVerwG
    03.07.1992
  7. BVerwG 8 C 39.91 - Wohngeld; Wohnraumbegriff; Nutzungsverhältnis; Zwischennutzung
    Leitsatz: 1. "Wohnraum" im Sinne der §§ 1 und 3 WoGG ist nur ein Raum, der tatsächlich und (bau-) rechtlich zur dauernden Wohnnutzung geeignet und vom (Verfügungs-) Berechtigten dazu bestimmt ist (im Anschluß an das Urteil vom 18. Januar 1991 - BVerwG 8 C 63.89 (BVerwGE 87, 299 f.). An einer Bestimmung zum derart dauernden Wohnen fehlt es, wenn ein Raum nach dem Willen des Verfügungsberechtigten dazu dienen soll, vorübergehend Abhilfe in einer Notsituation zu schaffen. Das ist der Fall, wenn er dem Benutzer - etwa aus Gründen der Fürsorge - als Zwischenstation bis zum Auffinden einer eigenen, auf eine längerfristige (Wohn-) Nutzung angelegten Unterkunft zur Verfügung gestellt wird. 2. Ein Nutzungsverhältnis, in dessen Rahmen für die Nutzung von Räumen ein Entgelt verlangt wird, dessen Höhe sich unabhängig von Anzahl, Größe, Ausstattung und Qualität der Räume nach der Anzahl der Tage bemißt und nach Erwachsenen und Kindern gestaffelt ist, ist kein einem Mietverhältnis ähnliches Nutzungsverhältnis i. S. des § 3 Abs. 1 Nr. 2 WoGG.
    BVerwG
    14.08.1992
  8. BVerwG 7 C 5.92 - Abwicklung einer Einrichtung nach Art. 13 EV; Organisationsentscheidung; Anfechtungsklage
    Leitsatz: Die Abwicklung einer Einrichtung nach Art. 13 des Einigungsvertrags ist (grds.) kein Verwaltungsakt, sondern eine allein auf den verwaltungsinternen Bereich zielende Organisationsentscheidung. Sie kann daher von den bei der Einrichtung tätigen Bediensteten nicht mit der Anfechtungsklage angegriffen werden.
    BVerwG
    12.06.1992
  9. RE-Miet 3/92 - Zustimmung zur Mieterhöhung; Zugang der Mieterhöhungserklärung; ortsübliche Vergleichsmiete
    Leitsatz: Verlangt der Vermieter die Zustimmung zu einer Mietzinserhöhung nach § 2 MHG, so ist der Zugang des Mieterhöhungsverlangens der maßgebliche Zeitpunkt für die Feststellung der ortsüblichen Vergleichsmiete im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 MHG.
    BayObLG
    27.10.1992
  10. RE-Miet 4/91 - Rechtsentscheid; Vorkaufsrecht des Mieters einer öffentlich geförderten Wohnung; Gesamtverkauf eines mit öffentlich geförderten Mietwohnungen bebauten Grundstücks
    Leitsatz: Das Recht zur Ausübung des dem Mieter einer öffentlich geförderten Wohnung in § 2 b Abs. 1 WoBindG eingeräumten Vorkaufsrechts entsteht mit dem Abschluß eines Kaufvertrags zwischen dem verfügungsberechtigten Vermieter und einem Dritten über die Mietwohnung als durch Umwandlung entstandenes oder noch zu begründendes Wohnungseigentum. Beim Gesamtverkauf eines mit öffentlich geförderten Mietwohnungen bebauten Grundstücks entsteht das Recht zur Ausübung des Vorkaufsrechts nicht, es sei denn, die vom vorkaufsberechtigten Mieter bewohnte Wohnung ist als Teilobjekt des Veräußerungsvertrags so hinreichend bestimmt, daß sie in Verbindung mit einem Miteigentumsanteil an dem Grundstück der rechtlich selbständige Gegenstand eines rechtsgültigen Kaufvertrages sein kann.
    BayObLG
    16.04.1992