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Urteil Abwicklung einer Einrichtung nach Art. 13 EV
Schlagworte
Abwicklung einer Einrichtung nach Art. 13 EV; Organisationsentscheidung; Anfechtungsklage
Leitsätze
Die Abwicklung einer Einrichtung nach Art. 13 des Einigungsvertrags ist (grds.) kein Verwaltungsakt, sondern eine allein auf den verwaltungsinternen Bereich zielende Organisationsentscheidung. Sie kann daher von den bei der Einrichtung tätigen Bediensteten nicht mit der Anfechtungsklage angegriffen werden.
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