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Suchergebnis Urteilssuche (331 - 340 von 405)
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XII ZR 200/91 - Zuständigkeitsstreitwert; Beschwerdewert, Räumungsklage; FortsetzungsanspruchLeitsatz: Beruft sich der Mieter gegenüber einer Kündigung auf eine Mieterschutzregelung, die das Kündigungsrecht des Vermieters einschränkt und dem Mieter ein Recht zur Fortsetzung des Mietverhältnisses gibt (hier: nach Art. 232 § 2 Abs. 5 EGBGB), so dauert die "streitige" Zeit i. S. von § 8 ZPO bis zu dem Endzeitpunkt des Mietvertrages, den der Mieter als den für ihn günstigsten in Anspruch nimmt.BGH01.04.1992
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BezG Chemnitz; KrG Annaberg - Güterauseinandersetzung; Erstattungsanspruch,EigentumsgarantieLeitsatz: Für die Bemessung der Erstattung des anteiligen Wertes einer einem Ehegatten nach § 39 Abs. 1 Satz 3 FGB zu Alleineigentum übertragenen Sache kommt es auf die Wertverhältnisse bei Schluß der mündlichen Verhandlung der letzten Tatsacheninstanz an.BGH15.01.1992
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VIII ZR 210/91 - Auftragsverhältnis; AufwendungsersatzLeitsatz: Zum Aufwendungsersatz bei nichtigem Auftragsverhältnis.BGH28.10.1992
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VIII ZR 112/91 - Revisionszulassung durch BezirksgerichtLeitsatz: Hat das Bezirksgericht in einer Wohnungsmietsache als Berufungs-gericht entschieden, so ist die Revision auch bei (irrtümlicher) Zulassung unstatthaft (Anschluß an BGH, Urteil vom 24. Juni 1987 - IV b ZR 5/86, NJW 1988, 49 unter 3 c).BGH18.03.1992
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VIII ZR 100/91 - Einspruch gegen den Schiedsspruch eines Vertragsgerichts; Vergütungsanspruchs aus einem Kraftfahrzeugübernahmevertrag zwischen ehemaligen VeBs; FälligkeitszinsenLeitsatz: Ein vor dem Beitritt der DDR zu der Bundesrepublik Deutschland gegen den Schiedsspruch eines Vertragsgerichts zulässigerweise eingelegter und noch nicht erledigter Einspruch ist nach dem Beitritt als Berufung im Verfahren der Zivilprozeßordnung zu behandeln. Zur Rechtswirksamkeit und Durchsetzbarkeit eines Vergütungsanspruchs aus einem im März 1990 zwischen ehemaligen Volkseigenen Betrieben geschlossenen Vertrages über die entgeltliche Übernahme von Kraftfahrzeugen aus dem Bestand des ehemaligen Amtes für Nationale Sicherheit. In Kapitalgesellschaften umgewandelte frühere Volkseigene Betriebe der DDR sind berechtigt, auch für vor dem 1. Juli 1990 begründete Forderungen aus beiderseitigen Handelsgeschäften ab 1. Juli 1990 gemäß § 352 HGB 5 % Fälligkeitszinsen zu verlangen, soweit ihnen kein anderweitiger höherer Zinsanspruch zusteht.BGH14.10.1992
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VIII ARZ 5/92 - Rechtsentscheid; Schönheitsreparaturen; AnfangsrenovierungsklauselLeitsatz: Hat sich der Mieter neben den laufenden Schönheitsreparaturen nach Fristenplan oder nach Bedarf in einer gesonderten Formularklausel oder individuellen Vereinbarung auch zur Anfangsrenovierung verpflichtet, verstößt die Abwälzung der Schönheitsreparaturen gegen § 9 AGBG.BGH02.12.1992
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VIII ARZ 5/91 - Modernisierung; allgemein üblicher ZustandLeitsatz: In den allgemein üblichen Zustand werden die gemieteten Räume versetzt, wenn dieser Zustand bei der überwiegenden Mehrzahl von Mieträumen - mindestens zwei Drittel - in Gebäuden gleichen Alters innerhalb der Region angetroffen wird.BGH19.02.1992
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VII ZR 86/90 - Werkvertragsrecht; Bauwerk; ContainerkombinationLeitsatz: Eine als Ladengeschäft genutzte "Containerkombination" kann ein Bauwerk im Sinne von § 638 Abs. 1 BGB sein.BGH30.01.1992
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VII ZR 84/92 - Verjährung; Unterbrechung durch Mahnbescheid; Bezeichnung des Anspruchs im MahnbescheidLeitsatz: a) Der Antrag auf Erlaß eines Mahnbescheides unterbricht die Verjährung nur, wenn der geltend gemachte Anspruch in der Weise bezeichnet ist, daß er Grundlage eines Vollstreckungstitels sein kann und daß der Schuldner erkennen kann, welcher Anspruch gegen ihn geltend gemacht wird. b) Die für eine hinreichende Bezeichnung des Anspruchs im Mahnbescheid erforderlichen Angaben richten sich nach den Umständen des Einzelfalles (Bestätigung des Senatsurteils vom 5. Dezember 1991 - VII ZR 106/91 = BGHR ZPO § 690 Abs. 1 Nr. 3 Individualisierung 2 = LM ZPO § 690 Nr. 5 = BauR 1992, 229 = ZfBR 1992, 125 = NJW 1992, 1111 = WM 1992, 493).BGH17.12.1992
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VII ZR 45/92 - Architektenleistungen; Gewährleistungsansprüche wegen Planungsfehlern; Bauwerk; VerjährungLeitsatz: Für Gewährleistungsansprüche wegen Fehlern von Plänen, die Arbeiten am Grundstück dienen sollen, gilt die Verjährungsfrist von ei-nem Jahr (im Anschluß an BGHZ 37, 341; 48, 257; 58, 85; 58, 225). Es ist dabei nicht erforderlich, daß Grundstücksarbeiten als solche Gegenstand der Planung waren (im Anschluß an BGHZ 72, 257). Es reicht aus, daß Pläne eines Gasleitungsnetzes im Hinblick auf künftige Unterhaltungsmaßnahmen neu erstellt werden.BGH17.12.1992