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Suchergebnis Urteilssuche (141 - 150 von 405)

  1. 64 S 318/91 - Untermieterlaubnis
    Leitsatz: Es soll ein Rechtsentscheid zu folgender Frage eingeholt werden: "Hat der Mieter gegen seinen Vermieter einen Anspruch auf Erteilung einer generellen Untermieterlaubnis, wenn nach Abschluß des Miet-vertrages hieran ein berechtigtes Interesse entstanden ist, vorbehaltlich eines wichtigen Grundes in der Person des aufzunehmenden Dritten, oder kann der Mieter nur bei konkreter Benennung des Untermieters um eine solche Untermieterlaubnis nachsuchen?"
    LG Berlin
    28.01.1992
  2. 64 S 317/91 - Beitrittsgebiet; staatlicher Verwalter; Kommunale Wohnungsverwaltung; Kündigung; Zahlungsverzug; Bankverschulden; Gewerberaummiete; ortsübliche Miete
    Leitsatz: 1. Die zum staatlichen Verwalter bestellte Kommunale Wohnungsverwaltung durfte ihrerseits einen Dritten mit der Verwaltung beauftragen. 2. Die aufgrund einer derartigen Beauftragung von einem Dritten erklärte Kündigung eines Mietverhältnisses ist solange wirksam, wie die staatliche Verwaltung nicht aufgehoben worden ist. 3. Der Mieter muß sich bei Zahlungsverzug das Verschulden der von ihm mit der Überweisung der Miete beauftragten Bank zurechnen lassen. 4. Wenn in einem vor dem 1.7.1990 abgeschlossenen Mietvertrag über Gewerberaum in der früheren DDR ein Mietzins vereinbart worden ist, so ist nach dem 1.7.1990 davon auszugehen, daß dieser Betrag nicht unter dem ortsüblichen Mietzins lag. Daher war die Zahlung des Vierfachen des Mietzinses aufgrund § 3 Abs. 1 S. 3 der Anordnung über die Fortentrichtung der Mietpreise und Nutzungsentgelte für Gewerberäume und -objekte vom 23. August 1991 nicht preisrechtswidrig.
    LG Berlin
    03.03.1992
  3. 64 S 310/91 - Kündigung; Heilungwirkung; Sozialamt; Übernahmeerklärung
    Leitsatz: Nur eine unbedingte Übernahmeerklärung des Sozialamtes ist geeignet, die Wirkung des § 554 Abs. 2 Satz 1 BGB auszulösen.
    LG Berlin
    04.02.1992
  4. 64 S 305/91 - Eigenbedarfskündigung; Vermietermehrheit; Bedarfsperson; Sohn; Anbietpflicht; Ersatzwohnung; Härte
    Leitsatz: 1. Bei einer Mehrheit von Vermietern genügt es für die Eigenbedarfskündigung, wenn der Wohnbedarf nur bei einem von ihnen besteht. 2. Der Wunsch des Vermieters, die gekündigte Wohnung seinem 19jährigen Sohn zur Verfügung zu stellen, ist grundsätzlich beachtlich. 3. Der Vermieter kann gehalten sein, dem gekündigten Mieter eine Er-satzwohnung zum Ausgleich für die gekündigte Wohnung anzubieten. Diese Verpflichtung entfällt jedoch, wenn der gekündigte Mieter die rechtlichen (z. B. Wohnberechtigungsschein) oder finanziellen Voraussetzungen (ausreichendes Einkommen) für die Anmietung der Ersatzwohnung nicht erfüllt. 4. Der Mieter kann sich nur dann auf eine der Beendigung des Mietverhältnisses entgegenstehende Härte (§ 556 a BGB) berufen, wenn er darlegt, daß er trotz zumutbarer Bemühungen und/oder aufgrund seines geringen Einkommens Ersatzwohnraum nicht erlangen wird.
    LG Berlin
    07.02.1992
  5. 63 S 448/91 - Staffelmieterhöhung; Modernisierungszuschlag
    Leitsatz: 1. Bei einer Nettokaltmiete reicht es für eine wirksame Staffelmietvereinbarung aus, wenn lediglich die Endbeträge der Steigerung der Grundmiete (Nettokaltmiete) angegeben werden, ohne daß aus anderen Positionen wie Betriebskostenvorschuß, Stellplatzmiete eine neue Gesamtmiete angegeben werden muß. 2. Ist eine wirksame Staffelmiete vereinbart, kann der Vermieter nach Ablauf der Staffelmietvereinbarung keinen Modernisierungszuschlag für solche Maßnahmen verlangen, die er während der Dauer der Staffelmietvereinbarung durchgeführt hat.
    LG Berlin
    28.02.1992
  6. 64 S 191/92 - Instandsetzungsanspruch; Mängelbeseitigungsanspruch; Gewährleistungsausschluss; Rügeverzicht; vorbehaltlose Annahme; Verschleißmängel
    Leitsatz: 1. Auch der Instandsetzungsanspruch gem. § 536 BGB ist ausgeschlossen, wenn der Mieter die mangelhafte Sache ohne Vorbehalt annimmt und den Mangel nicht rügt. 2. Soweit es sich um Verschleißmängel handelt, die erst nach längerer Zeit auftreten, ist davon auszugehen, daß der Mieter den Mangel kennt. Rügt er den offenbar seit längerer Zeit während des Mietverhältnisses bestehenden Mangel nicht, so ist er mit Instandsetzungsansprüchen ausgeschlossen.
    LG Berlin
    28.08.1992
  7. 64 S 200/91 - Video-Aufnahme; Beweismittel
    Leitsatz: Video-Aufnahmen als unterstützendes Beweismittel in einem Verfahren um Schönheitsrepraturen/positive Vertragsverletzung.
    LG Berlin
    17.03.1992
  8. 64 S 282/92 - Beschwerdewert; Räumungsklage; Wochenendgrundstück; Kündigung; wirtschaftliche Verwertung; Verwertungskündigung; Erholungsgrundstück; gesellschaftlich gerechtfertigte Gründe; Nutzungsverhältnis
    Leitsatz: 1. Für den Wert der Beschwer des mit der Klage auf Räumung eines Wochenendgrundstücks abgewiesenen Eigentümers ist das bis zur voraussichtlichen Beendigung des Nutzungsverhältnisses geschuldete Entgelt anzusetzen. 2. Eine Kündigung des Wochenendgrundstücks zum Zwecke der wirtschaftlichen Verwertung des Gesamtgrundstücks stellt keinen der in § 314 Abs. 3 ZGB genannten Kündigungsgründe dar. 3. Der Ausschluß der Kündigung eines Wochenendgrundstücks zum Zwecke der wirtschaftlichen Verwertung des Gesamtgrundstücks gem. § 314 Abs. 3 ZGB stellt keinen Verstoß gegen Art. 14 GG dar.
    LG Berlin
    27.11.1992
  9. 64 S 347/91 - Nutzungsentschädigung; Schadensersatzanspruch; Minderung
    Leitsatz: 1. Der Anspruch auf Nutzungsentschädigung nach Beendigung des Mietverhältnisses ist ein vertraglicher Anspruch eigener Art, kein Schadensersatzanspruch. 2. Die Nutzungsentschädigung ist in Höhe der zuletzt geschuldeten Miete zu zahlen; war daher die Miete bereits während des Bestehens des Mietverhältnisses gemindert, ist die Nutzungsentschädigung nur in Höhe der geminderten Miete zu zahlen. 3. Tritt der Mangel nach Beendigung des Mietverhältnisses während der dem Mieter gewährten Räumungsfrist ein, so ist die Nutzungsentschädigung in Höhe der vollen Miete jedenfalls dann zu zahlen, wenn der Mieter den Mangel dem Vermieter nicht angezeigt hat.
    LG Berlin
    17.03.1992
  10. 64 S 357/91 - Rechtsmittelschrift; Streitgenossen; Kommunale Wohnungsverwaltung; Mietvertrag; Vertretung; Besitzrecht; Nutzungsentgelt; Erbengemenschaft
    Leitsatz: 1. Wird in einer Rechtsmittelschrift nur einer von mehreren Streitgenossen der Gegenseite genannt und handelt es sich dabei um die im Rubrum des angefochtenen Urteils an erster Stelle stehenden, so ist hierin eine Beschränkung der Anfechtung auf den in der Rechtsmittelschrift Genannten nicht zu sehen. 2. Hat die von den Eigentümern mit der Verwaltung des Grundstücks beauftragte Kommunale Wohnungsverwaltung den Mietvertrag ohne Hinweis auf die Vertretung geschlossen und ergibt sich diese auch nicht aus den Umständen, so ist der Mietvertrag mit der KWV zustande gekommen. Der Mieter kann sich nach Beendigung der Verwaltung gegenüber dem Eigentümer nicht auf sein Besitzrecht aus dem Mietvertrag mit der KWV berufen. 3. Soweit der Mieter aufgrund des Mietvertrages mit der KWV den Besitz unentgeltlich erlangt hat, z. B. an dem das Haus umgebenden Garten, ist er zur Zahlung eines Nutzungsentgeltes an den Eigentümer verpflichtet.
    LG Berlin
    17.03.1992