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2 S 35/22 - Keine Nutzungsentschädigung bei fehlendem Rücknahmewillen des VermietersLeitsatz: Eine Nutzungsentschädigung wegen Vorenthaltens der Mietsache nach § 546a Abs. 1 BGB besteht unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, Urteil vom 12. Juli 2017, VIII ZR 214/16 nicht, wenn kein Rückerlangungswille des Vermieters besteht. Dieser Rückerlangungswille kann vorliegend nicht angenommen werden, da der Beklagte trotz Kündigung durch den Kläger von einem Fortbestehen des Mietverhältnisses ausgeht, was er durch das Führen eines Prozesses über zwei Instanzen dokumentiert. Eines konkreten Rückgabeangebots des Mieters bedarf es in einem solchen Falle nicht.LG Hanau22.11.2023
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67 S 35/22 - Untervermietung wegen eines AuslandseinsatzesDer Fall: ...politische Stiftung tätigen Klägers zu 2) nach...LG Berlin30.06.2022
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2-13 S 35/22 - Streitwert der Anfechtung von AbrechnungsbeschlüssenLeitsatz: ...Abrechnungsbeschlüssen nach § 28 Abs. 2 WEG n.F. ist weiter...LG Frankfurt/Main08.08.2022
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2-13 S 35/22 - Preisspiegel statt ausführlichen AlternativangebotenLeitsatz: Unterscheiden sich Alternativangebote im überschaubaren Leistungsumfang nicht erheblich, genügt zur Information der Eigentümer vor der Versammlung ein einfacher Preisspiegel.(Leitsatz der Redaktion)LG Frankfurt/Main04.07.2022
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2 Z BR 73/96 - Erbbauzins-Reallast; GleitklauselLeitsatz: ...Seit der Änderung von § 9 Abs. 2...BayObLG18.07.1996
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3 K 3022/22 - Umrechnungskoeffizienten und Liegenschaftszinssätze von Gutachteraus-schüssen im Land Berlin für das Jahr 2019: Anwendbarkeit von Liegenschafts-zinssätzen bei Bewertung im typisierten ErtragswertverfahrenLeitsatz: .... 61) 2. Weist ein Gutachterausschuss die...FG Berlin-Brandenburg24.04.2024
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BVerwG 8 C 33.01 - US-Pauschalentschädigungsabkommen; ErbfolgevermutungLeitsatz: Hatte sich ein Berechtigter nach dem US-Pauschalentschädigungsabkommen für ein inneramerikanisches Verfahren entschieden, konnte er seinen Rückübertragungsantrag nicht mehr wirksam zurücknehmen. In den Fällen des Anspruchsübergangs nach dem US-Pauschalentschädigungsabkommen spricht eine Vermutung für die Richtigkeit der in Entscheidungen der "Foreign Claims Settlement Commission of the United States" festgestellten Erbfolge.BVerwG24.01.2002
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V ZR 169/24 - Differenzschaden wegen arglistigen Verhaltens des Verkäufers bei überteuert erworbener ImmobilieLeitsatz: Der wegen arglistigen Verhaltens des Verkäufers nach Deliktsrecht zu ersetzende Differenzschaden des Käufers besteht in dem Betrag, um den der Käufer im Vertrauen auf die Angaben des Verkäufers die Kaufsache zu teuer erworben hat. Es kommt nicht darauf an, ob sich der Verkäufer auf einen Vertragsschluss zu einem niedrigeren Preis eingelassen hätte.BGH27.03.2026
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VIII ZR 270/18 - Anspruch des Mieters auf Durchführung der Schönheitsreparaturen bei unwirksamer Abwälzung unter KostenbeteiligungLeitsatz: ...Stelle einer nach § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1...BGH08.07.2020
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VIII ZR 163/18 - Anspruch des Mieters auf Durchführung der Schönheitsreparaturen bei unwirksamer Abwälzung unter KostenbeteiligungLeitsatz: ...Stelle einer nach § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1...BGH08.07.2020
