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Urteil Erbbauzins-Reallast
Schlagworte
Erbbauzins-Reallast; Gleitklausel
Leitsatz
Seit der Änderung von § 9 Abs. 2 ErbbauVO durch das Sachenrechtsänderungsgesetz kann eine echte, automatisch wirkende Gleitklausel zum Inhalt einer Erbbauzins-Reallast gemacht werden.
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