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  1. 2 S 35/22 - Keine Nutzungsentschädigung bei fehlendem Rücknahmewillen des Vermieters
    Leitsatz: Eine Nutzungsentschädigung wegen Vorenthaltens der Mietsache nach § 546a Abs. 1 BGB besteht unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, Urteil vom 12. Juli 2017, VIII ZR 214/16 nicht, wenn kein Rückerlangungswille des Vermieters besteht. Dieser Rückerlangungswille kann vorliegend nicht angenommen werden, da der Beklagte trotz Kündigung durch den Kläger von einem Fortbestehen des Mietverhältnisses ausgeht, was er durch das Führen eines Prozesses über zwei Instanzen dokumentiert. Eines konkreten Rückgabeangebots des Mieters bedarf es in einem solchen Falle nicht.
    LG Hanau
    22.11.2023
  2. 67 S 35/22 - Untervermietung wegen eines Auslandseinsatzes
    Der Fall: ...politische Stiftung tätigen Klägers zu 2) nach...
    LG Berlin
    30.06.2022
  3. 2-13 S 35/22 - Streitwert der Anfechtung von Abrechnungsbeschlüssen
    Leitsatz: ...Abrechnungsbeschlüssen nach § 28 Abs. 2 WEG n.F. ist weiter...
    LG Frankfurt/Main
    08.08.2022
  4. 2-13 S 35/22 - Preisspiegel statt ausführlichen Alternativangeboten
    Leitsatz: Unterscheiden sich Alternativangebote im überschaubaren Leistungsumfang nicht erheblich, genügt zur Information der Eigentümer vor der Versammlung ein einfacher Preisspiegel.(Leitsatz der Redaktion)
    LG Frankfurt/Main
    04.07.2022
  5. 2 Z BR 73/96 - Erbbauzins-Reallast; Gleitklausel
    Leitsatz: ...Seit der Änderung von § 9 Abs. 2...
    BayObLG
    18.07.1996
  6. 3 K 3022/22 - Umrechnungskoeffizienten und Liegenschaftszinssätze von Gutachteraus-schüssen im Land Berlin für das Jahr 2019: Anwendbarkeit von Liegenschafts-zinssätzen bei Bewertung im typisierten Ertragswertverfahren
    Leitsatz: .... 61) 2. Weist ein Gutachterausschuss die...
    FG Berlin-Brandenburg
    24.04.2024
  7. BVerwG 8 C 33.01 - US-Pauschalentschädigungsabkommen; Erbfolgevermutung
    Leitsatz: Hatte sich ein Berechtigter nach dem US-Pauschalentschädigungsabkommen für ein inneramerikanisches Verfahren entschieden, konnte er seinen Rückübertragungsantrag nicht mehr wirksam zurücknehmen. In den Fällen des Anspruchsübergangs nach dem US-Pauschalentschädigungsabkommen spricht eine Vermutung für die Richtigkeit der in Entscheidungen der "Foreign Claims Settlement Commission of the United States" festgestellten Erbfolge.
    BVerwG
    24.01.2002
  8. V ZR 169/24 - Differenzschaden wegen arglistigen Verhaltens des Verkäufers bei überteuert erworbener Immobilie
    Leitsatz: Der wegen arglistigen Verhaltens des Verkäufers nach Deliktsrecht zu ersetzende Differenzschaden des Käufers besteht in dem Betrag, um den der Käufer im Vertrauen auf die Angaben des Verkäufers die Kaufsache zu teuer erworben hat. Es kommt nicht darauf an, ob sich der Verkäufer auf einen Vertragsschluss zu einem niedrigeren Preis eingelassen hätte.
    BGH
    27.03.2026
  9. VIII ZR 270/18 - Anspruch des Mieters auf Durchführung der Schönheitsreparaturen bei unwirksamer Abwälzung unter Kostenbeteiligung
    Leitsatz: ...Stelle einer nach § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1...
    BGH
    08.07.2020
  10. VIII ZR 163/18 - Anspruch des Mieters auf Durchführung der Schönheitsreparaturen bei unwirksamer Abwälzung unter Kostenbeteiligung
    Leitsatz: ...Stelle einer nach § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1...
    BGH
    08.07.2020