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  1. 2 S 35/22 - Keine Nutzungsentschädigung bei fehlendem Rücknahmewillen des Vermieters
    Leitsatz: Eine Nutzungsentschädigung wegen Vorenthaltens der Mietsache nach § 546a Abs. 1 BGB besteht unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, Urteil vom 12. Juli 2017, VIII ZR 214/16 nicht, wenn kein Rückerlangungswille des Vermieters besteht. Dieser Rückerlangungswille kann vorliegend nicht angenommen werden, da der Beklagte trotz Kündigung durch den Kläger von einem Fortbestehen des Mietverhältnisses ausgeht, was er durch das Führen eines Prozesses über zwei Instanzen dokumentiert. Eines konkreten Rückgabeangebots des Mieters bedarf es in einem solchen Falle nicht.
    LG Hanau
    22.11.2023
  2. 67 S 35/22 - Untervermietung wegen eines Auslandseinsatzes
    Der Fall: ...politische Stiftung tätigen Klägers zu 2) nach...
    LG Berlin
    30.06.2022
  3. 2-13 S 35/22 - Streitwert der Anfechtung von Abrechnungsbeschlüssen
    Leitsatz: ...Abrechnungsbeschlüssen nach § 28 Abs. 2 WEG n.F. ist weiter...
    LG Frankfurt/Main
    08.08.2022
  4. 2-13 S 35/22 - Preisspiegel statt ausführlichen Alternativangeboten
    Leitsatz: Unterscheiden sich Alternativangebote im überschaubaren Leistungsumfang nicht erheblich, genügt zur Information der Eigentümer vor der Versammlung ein einfacher Preisspiegel.(Leitsatz der Redaktion)
    LG Frankfurt/Main
    04.07.2022
  5. 2 Z BR 73/96 - Erbbauzins-Reallast; Gleitklausel
    Leitsatz: ...Seit der Änderung von § 9 Abs. 2...
    BayObLG
    18.07.1996
  6. BVerwG 8 C 33.01 - US-Pauschalentschädigungsabkommen; Erbfolgevermutung
    Leitsatz: Hatte sich ein Berechtigter nach dem US-Pauschalentschädigungsabkommen für ein inneramerikanisches Verfahren entschieden, konnte er seinen Rückübertragungsantrag nicht mehr wirksam zurücknehmen. In den Fällen des Anspruchsübergangs nach dem US-Pauschalentschädigungsabkommen spricht eine Vermutung für die Richtigkeit der in Entscheidungen der "Foreign Claims Settlement Commission of the United States" festgestellten Erbfolge.
    BVerwG
    24.01.2002
  7. VIII ZR 270/18 - Anspruch des Mieters auf Durchführung der Schönheitsreparaturen bei unwirksamer Abwälzung unter Kostenbeteiligung
    Leitsatz: ...Stelle einer nach § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1...
    BGH
    08.07.2020
  8. VIII ZR 163/18 - Anspruch des Mieters auf Durchführung der Schönheitsreparaturen bei unwirksamer Abwälzung unter Kostenbeteiligung
    Leitsatz: ...Stelle einer nach § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1...
    BGH
    08.07.2020
  9. VIII ZR 79/22 - Schönheitsreparaturen und Quotenabgeltungsklausel, Individualvereinbarung wirksam
    Leitsatz: ...2015, 721). 2. Zur Zulässigkeit der...
    BGH
    06.03.2024
  10. V ZB 43/94 - Reallast für persönliche Pflegepflicht als bestimmbare Leistung
    Leitsatz: Eine bestimmbare Leistung liegt vor bei Übernahme einer persönlichen Pflegepflicht, "soweit sie den Übernehmern unter Berücksichtigung ihrer beruflichen und familiären Verhältnisse, insbesondere unter Berücksichtigung der Betreuung von Kindern der Übernehmer und nach deren körperlichen Fähigkeiten und ihrem Vermögen zur Pflege nach ihrer Ausbildung und ihren Kenntnissen zumutbar ist"; eine Reallast mit diesem Inhalt ist deshalb eintragbar.
    BGH
    13.07.1995