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2 S 35/22 - Keine Nutzungsentschädigung bei fehlendem Rücknahmewillen des VermietersLeitsatz: Eine Nutzungsentschädigung wegen Vorenthaltens der Mietsache nach § 546a Abs. 1 BGB besteht unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, Urteil vom 12. Juli 2017, VIII ZR 214/16 nicht, wenn kein Rückerlangungswille des Vermieters besteht. Dieser Rückerlangungswille kann vorliegend nicht angenommen werden, da der Beklagte trotz Kündigung durch den Kläger von einem Fortbestehen des Mietverhältnisses ausgeht, was er durch das Führen eines Prozesses über zwei Instanzen dokumentiert. Eines konkreten Rückgabeangebots des Mieters bedarf es in einem solchen Falle nicht.LG Hanau22.11.2023
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67 S 35/22 - Untervermietung wegen eines AuslandseinsatzesDer Fall: ...politische Stiftung tätigen Klägers zu 2) nach...LG Berlin30.06.2022
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2-13 S 35/22 - Streitwert der Anfechtung von AbrechnungsbeschlüssenLeitsatz: ...Abrechnungsbeschlüssen nach § 28 Abs. 2 WEG n.F. ist weiter...LG Frankfurt/Main08.08.2022
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2-13 S 35/22 - Preisspiegel statt ausführlichen AlternativangebotenLeitsatz: Unterscheiden sich Alternativangebote im überschaubaren Leistungsumfang nicht erheblich, genügt zur Information der Eigentümer vor der Versammlung ein einfacher Preisspiegel.(Leitsatz der Redaktion)LG Frankfurt/Main04.07.2022
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2 Z BR 73/96 - Erbbauzins-Reallast; GleitklauselLeitsatz: ...Seit der Änderung von § 9 Abs. 2...BayObLG18.07.1996
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BVerwG 8 C 33.01 - US-Pauschalentschädigungsabkommen; ErbfolgevermutungLeitsatz: Hatte sich ein Berechtigter nach dem US-Pauschalentschädigungsabkommen für ein inneramerikanisches Verfahren entschieden, konnte er seinen Rückübertragungsantrag nicht mehr wirksam zurücknehmen. In den Fällen des Anspruchsübergangs nach dem US-Pauschalentschädigungsabkommen spricht eine Vermutung für die Richtigkeit der in Entscheidungen der "Foreign Claims Settlement Commission of the United States" festgestellten Erbfolge.BVerwG24.01.2002
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VIII ZR 270/18 - Anspruch des Mieters auf Durchführung der Schönheitsreparaturen bei unwirksamer Abwälzung unter KostenbeteiligungLeitsatz: ...Stelle einer nach § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1...BGH08.07.2020
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VIII ZR 163/18 - Anspruch des Mieters auf Durchführung der Schönheitsreparaturen bei unwirksamer Abwälzung unter KostenbeteiligungLeitsatz: ...Stelle einer nach § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1...BGH08.07.2020
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VIII ZR 79/22 - Schönheitsreparaturen und Quotenabgeltungsklausel, Individualvereinbarung wirksamLeitsatz: ...2015, 721). 2. Zur Zulässigkeit der...BGH06.03.2024
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V ZB 43/94 - Reallast für persönliche Pflegepflicht als bestimmbare LeistungLeitsatz: Eine bestimmbare Leistung liegt vor bei Übernahme einer persönlichen Pflegepflicht, "soweit sie den Übernehmern unter Berücksichtigung ihrer beruflichen und familiären Verhältnisse, insbesondere unter Berücksichtigung der Betreuung von Kindern der Übernehmer und nach deren körperlichen Fähigkeiten und ihrem Vermögen zur Pflege nach ihrer Ausbildung und ihren Kenntnissen zumutbar ist"; eine Reallast mit diesem Inhalt ist deshalb eintragbar.BGH13.07.1995