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  1. 65 S 359/97 - Gesellschafterwechsel und Vermieterstellung
    Leitsatz: Hatte einer der Vermieter bereits bei Abschluß des Mietvertrages kein Miteigentum an der vermieteten Wohnung, so bleibt er bei einer Veräußerung der Wohnung Mit Vermieter; § 571 BGB ist weder direkt noch analog anwendbar (gegen LG Waldshut Tiengen, WuM 1993, 56).
    LG Berlin
    17.02.1998
  2. 9 O 179/97 - Straßenreinigungsentgeltpflicht auch für Rechtsträger
    Leitsatz: 1. Rechtsträger sind ebenso wie Eigentümer Anlieger i. S. v. § 5 Abs. 1 Satz 1 Straßenreinigungsgesetz (StrReinG) und somit Entgeltschuldner gem. Ziff. 1.4.1 der Leistungsbedingungen der Berliner Stadtreinigungsbetriebe vom 1. Januar 1994. 2. Die einseitige Festsetzung von Fälligkeitszeitpunkten in den Leistungsbedingungen der Berliner Stadtreinigungsbetriebe stellt keine einvernehmliche oder individuelle kalendermäßige Bestimmung im Sinne des § 284 Abs. 2 BGB dar.
    LG Berlin
    17.02.1998
  3. 2Z BR 134/97 - Rechtsschutzbedürfnis; Teileigentum; Sondereigentum; Jahresabrechnung; Genehmigung; Wirtschaftsplan
    Leitsatz: 1. Die Genehmigung der Jahresabrechnung führt nicht zum Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses für die Anfechtung des Eigentümerbeschlusses, mit dem der Wirtschaftsplan für dieses Jahr genehmigt worden war. 2. Fassen die Miteigentümer eines Teileigentums Tiefgarage in der Versammlung der Wohnungseigentümer einen Beschluß über die Verwaltung dieses Sondereigentums, so ist ein nicht zu diesen Miteigentümern gehörender Wohnungseigentümer nicht zur Anfechtung berechtigt.
    BayObLG
    18.02.1998
  4. XII ZR 39/96 - Gesellschafterwechsel bei der BGB- Gesellschaft als Vermieter
    Leitsatz: Ein Mietvertrag über ein Grundstück, den eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Vermieterin abgeschlossen hat, wird nach einem Gesellschafterwechsel jedenfalls dann ohne weiteres mit der Gesellschaft in der neuen personellen Zusammensetzung fortgeführt, wenn die ursprünglichen Gesellschafter mit einem ihre gesamthänderische Bindung bezeichnenden Vermerk (§ 47 GBO) als Eigentümer oder Erbbauberechtigte im Grundbuch eingetragen waren.
    BGH
    18.02.1998
  5. 26 C 722/97 - Betriebskostenabrechnung auch nach Ablauf der Jahresfrist
    Leitsatz: Für die Betriebskostenabrechnung bei (ehemals) preisgebundenem Altbau in den neuen Ländern gilt nicht die Ausschlußfrist des § 20 Abs. 3 NMV analog (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung).
    AG Potsdam
    19.02.1998
  6. 2Z BR 135/97 - Garderobe; Treppenhaus; Treppenabsatz; Gemeinschaftseigentum
    Leitsatz: Das Anbringen einer Garderobe im Treppenhaus bedarf als Inanspruchnahme des Alleingebrauchs an Teilen des Gemeinschaftseigentums der Zustimmung sämtlicher Wohnungseigentümer. Es kommt nicht darauf an, ob der Treppenabsatz, auf dem sich die Garderobe befindet, von den übrigen Wohnungseigentümern genutzt wird oder nicht.
    BayObLG
    19.02.1998
  7. 2 K 1596/95 - Redlichkeit; redlicher Erwerb; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Ausschlussgrund, Ausschließungsgrund; Grundstücksverkehrsgenehmigung; Wohnraumzuweisung
    Leitsatz: Die Erteilung sämtlicher Genehmigungen für den Erwerb von Gebäudeeigentum auf einem volkseigenen Grundstück rechtfertigt jedenfalls dann nicht die Annahme der Redlichkeit der Erwerber, wenn einer von ihnen aufgrund seiner beruflichen Stellung (Stadtbezirksbürgermeister) hätte wissen müssen, daß wesentliche Genehmigungsvoraussetzungen gar nicht vorlagen.
    VG Leipzig
    19.02.1998
  8. VII ZR 207/96 - Architektenvertrag, Allgemeine Geschäftsbedingungen
    Leitsatz: Die folgende Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Architektenvertrages benachteiligt den Klauselgegner unangemessen und ist daher wegen Verstoßes gegen das AGBG unwirksam: "In allen anderen Fällen behält der Architekt den Anspruch auf das vertragliche Honorar, jedoch unter Abzug ersparter Aufwendungen. Sofern der Bauherr im Einzelfall keinen höheren Anteil an ersparten Aufwendungen nachweist, wird dieser mit 40 % des Honorars für die vom Architekten noch nicht erbrachten Leistungen vereinbart".
    BGH
    19.02.1998
  9. VII ZR 236/96 - Kopplungsverbot, - des MietRVerbessG; Schuldanerkenntnis, kausales -; Fehler, - eines Architektenwerkes; Honorarvereinbarung, bedingte -; Schlußrechnung, Nachforderung zur -
    Leitsatz: 1. Ist der Erwerb eines Grundstücks rechtlich oder tatsächlich nur durch den Nachweis oder die Vermittlung eines Maklers möglich, und macht der Makler den Erwerb des Grundstücks von einem Auftrag an einen Architekten abhängig, dann verstößt der mit dem Architekten geschlossene Vertrag gegen das Koppelungsverbot des Mietrechtsverbesserungsgesetzes. a) Der Architekt, der sich dazu verpflichtet hat, eine genehmigungsfähige Planung zu erstellen, schuldet eine dem Vertrag entsprechende genehmigungsfähige Planung. b) Auflagen der Genehmigungsbehörde, die auf eine vom Vertrag abweichende Bauausführung hinauslaufen, begründen einen Mangel des Architektenwerkes, wenn deshalb eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder der Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufgehoben oder gemindert ist. 2. Die Parteien eines Architektenvertrages können im Rahmen der Privatautonomie vereinbaren, daß der Honoraranspruch des Architekten erst entsteht, wenn der Auftraggeber das Bauvorhaben ausführt. 3. Ein Architekt ist nicht schon deshalb unter dem Gesichtspunkt widersprüchlichen Verhaltens daran gehindert, eine Nachforderung zur Schlußrechnung geltend zu machen, weil der Auftraggeber die mangelnde Prüffähigkeit der Schlußrechnung nicht alsbald, sondern erst im Prozeß rügt.
    BGH
    19.02.1998
  10. 5 W 7/98 - Zur Genehmigungspflicht von Grundstücksbelastungen im Sanierungsgebiet
    Leitsatz: Für die Eintragung einer Hypothek wegen einer bauplanungsrechtlichen Verfügungs- und Veränderungssperre bestehende Genehmigungsvorbehalte gem. § 144 Abs. 2 BauGB kann nicht durch die Vorlage einer notariellen Urkunde gem. § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO mit einem abstrakten Schuldanerkenntnis über eine Geldschuld und der Unterwerfung der sofortigen Zwangsvollstreckung in das gesamte Vermögen umgangen werden.
    OLG Oldenburg
    19.02.1998