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  1. BVerwG 8 B 211.98 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; redlicher Erwerb; Grundstückstreuhand; Beweislast für die Nichterweislichkeit der Erlangung "vollwertigen" Eigentums
    Leitsatz: Läßt sich trotz bestehender greifbarer tatsächlicher Anhaltspunkte nicht abschließend aufklären, ob das Eigentum an dem restitutionsbelasteten Grundstück nur treuhänderisch übergehen sollte, so trifft den Erwerber die materielle Beweislast für die Nichterweislichkeit der Erlangung "vollwertigen" Eigentums (im Anschluß an den Beschluß vom 16. Oktober 1995 - BVerwG 7 B 163.95 - Buchholz 112 § 4 VermG Nr. 22 = ZOV 1996, 59).
    BVerwG
    02.11.1998
  2. BVerwG 4 C 9.97 - Allgemeines Wohngebiet; der Versorgung des Gebiets dienende Schank- und Speisewirtschaft; Kegelbahn; Wohngebietsverträglichkeit; Nutzungsintensität; Nutzungsintensivierung; Gebietsbezug; Betriebskonzept; Nutzungsänderung; Vorhabenbegriff
    Leitsatz: Bei der Frage, welche Anlagen im Sinne des § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO "der Versorgung des Gebiets dienen", ist auf die Gegebenheiten in dem Zeitpunkt abzustellen, für den die Frage zu entscheiden ist; absehbare künftige Entwicklungen sind zu berücksichtigen. Für die Qualifizierung einer Anlage als gebietsbezogen (hier: einer Gastwirtschaft mit Kegelbahn) kommt es maßgeblich auf objektive Kriterien an. Der von § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO geforderte Gebietsbezug ist gegeben, wenn die Anlage eine Größe hat, die erwarten läßt, daß ihre Kapazität in einem erheblichen Umfang von Bewohnern aus dem umgebenden Gebiet ausgelastet werden wird. Eine Nutzungsintensivierung allein ist keine Nutzungsänderung.
    BVerwG
    29.10.1998
  3. BVerwG 3 C 19.98 - Rückforderung von Lastenausgleichsleistungen; Schadensausgleich; Anrechnung von Kriegsschadenrente
    Leitsatz: Die Rückforderung von Lastenausgleichsleistungen, die durch Anrechnung von Kriegsschadenrente nach §§ 263 ff., 278 a LAG gewährt worden sind, ist ausgeschlossen.
    BVerwG
    22.10.1998
  4. BVerwG 3 C 16.98 - Rückforderung von Lastenausgleich; Schadensausgleich durch Wiedererlangung der Verfügungsmöglichkeit; wirtschaftliche Betrachtungsweise
    Leitsatz: 1. War für die Gewährung von Lastenausgleichszahlungen eine wirtschaftliche Betrachtungsweise Grundlage der Feststellung, daß der Grundbesitz dem Eigentümer im lastenausgleichsrechtlichen Sinne weggenommen wurde, so muß dieselbe Betrachtungsweise auch bei der Frage Platz greifen, ob dieser Schaden im Gefolge der Wiedervereinigung ganz oder teilweise entfallen und damit im Sinne des § 342 Abs. 3 LAG ausgeglichen worden ist (wie Urteil vom 22. Oktober 1998 - BVerwG 3 C 37.97 -). 2. Jede Wiedererlangung der vollen Verfügungsmöglichkeit über einen lastenausgleichsrechtlich als weggenommen behandelten Vermögensgegenstand stellt eine Rückgabe im Sinne der unwiderleglichen Schadensfiktion des § 349 Abs. 3 Satz 2 LAG dar (wie Urteil vom 22. Oktober 1998 - BVerwG 3 C 37.97 - = ZOV 1999, 152).
    BVerwG
    22.10.1998
  5. BVerwG 3 C 37.97 - Rückforderung von Lastenausgleichsleistungen; Schadensausgleich; Aufbauhypothek; Wegnahme; Rückgabe
    Leitsatz: 1. War für die Gewährung von Lastenausgleichszahlungen eine wirtschaftliche Betrachtungsweise Grundlage der Feststellung, daß der Grundbesitz dem Eigentümer im lastenausgleichsrechtlichen Sinne weggenommen wurde, so muß dieselbe Betrachtungsweise auch bei der Frage Platz greifen, ob dieser Schaden im Gefolge der Wiedervereinigung ganz oder teilweise entfallen und damit im Sinne des § 342 Abs. 3 LAG ausgeglichen worden ist. 2. Die Wiedererlangung der vollen Verfügungsmöglichkeit über einen lastenausgleichsrechtlich als weggenommen behandelten Vermögensgegenstand stellt eine Rückgabe im Sinne der unwiderleglichen Schadensausgleichsfiktion des § 349 Abs. 3 LAG dar.
    BVerwG
    22.10.1998
  6. BVerwG 7 C 1.98 - Ausschlussgrund; Natur der Sache; Rückübertragungsausschluss; Bargeld; Vermischung; Übertragung auf staatliches Konto
    Leitsatz: Bei Entziehung von Bargeld oder geldwerten Ansprüchen ist eine Rückübertragung von der Natur der Sache her nicht möglich, wenn der entzogene Vermögensgegenstand nicht mehr individuell zuzuordnen ist. Das ist der Fall, wenn das Alleineigentum an Bargeld durch Vermischung in nicht mehr individualisierbarer Weise untergegangen ist oder eine Forderung des Geschädigten durch Übertragung auf ein staatliches Konto ihre Identität verloren hat.
    BVerwG
    22.10.1998
  7. BVerwG 8 B 145.98 - Rückübertragungsanspruch; Investititonsbescheinigung; Investitionsvorrangbescheid; Grundstücksverkehrsgenehmigung
    Leitsatz: Der durch eine dinglich wirksame Verfügung über das Eigentum an einem restitutionsbelasteten Grundstück gemäß § 3 Abs. 4 Sätze 2 und 3 VermG untergegangene Rückübertragungsanspruch lebt wieder auf, wenn die dem Erwerb zugrunde liegende Investititonsbescheinigung (§ 2 Abs. 1 BInvG) bzw. der Investitionsvorrangbescheid (§§ 4, 8 InvorG) - die die Grundstücksverkehrsgenehmigung ersetzen (§ 2 Abs. 3 BInvG, § 11 Abs. 1 InVorG) - bestandskräftig aufgehoben worden sind (im Anschluß an Urteil vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 63.96 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 20 = ZOV 1997, 433).
    BVerwG
    21.10.1998
  8. BVerwG 4 B 93.88 - Wertstoffcontainer; allgemeines Wohngebiet; untergeordnete Nebenanlage; Immissionen; Lärm; erhebliche Belästigung; Rücksichtnahmegebot; Nachbarschutz; Standort-Alternativen
    Leitsatz: Wertstoffcontainer (hier: u. a. für Altglas) können als in einem allgemeinen Wohngebiet allgemein zulässige untergeordnete Nebenanlagen (§ 14 BauNVO) im Einzelfall gleichwohl wegen der von ihnen ausgehenden Immissionen an dem ausgewählten Standort gemäß § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO unzulässig sein. Sie sind indes nicht schon deshalb unzulässig, weil in dem Gebiet ein anderer, die Nachbarschaft weniger beeinträchtigender Standort in Betracht kommt.
    BVerwG
    13.10.1998
  9. BVerwG 3 B 100.98 - Legendiertes MfS-Vermögen; Zuführung zu neuen öffentlichen Zwecken; Anforderungen an die Zweckbestimmung
    Leitsatz: Früheres MfS-Vermögen ist nur dann neuen öffentlichen oder sozialen Zwecken i. S. von Art. 21 Abs. 1 Satz 2 EV zugeführt worden, wenn die neue Nutzung auf Dauer angelegt war und sich in der Außenwelt - sei es durch vertragliche Abmachungen oder hoheitliche Entscheidungen, sei es durch Änderungen tatsächlicher Art - manifestiert hat. Das Kriterium der Beständigkeit verlangt eine stichtagsgerechte Fixierung der Zweckbestimmung in einer Weise, die die Verwirklichung und Beibehaltung dieses Zweckes nicht in das Belieben des Begünstigten stellt.
    BVerwG
    08.10.1998
  10. BVerwG 8 B 167.98 - Verwaltungsprozess; Behördenvertretung
    Leitsatz: Eine Behörde wird nicht gemäß § 67 Abs. 1 VwGO ordnungsgemäß vertreten, wenn ein vertretungsgebundener Schriftsatz zwar von einem Beamten oder Angestellten mit Befähigung zum Richteramt oder einem Diplomjuristen im höheren Dienst gefertigt, aber von einem diese Voraussetzungen nicht erfüllenden Behördenleiter unterzeichnet ist.
    BVerwG
    01.10.1998