Urteil Rückforderung von Lastenausgleich
Schlagworte
Rückforderung von Lastenausgleich; Schadensausgleich durch Wiedererlangung der Verfügungsmöglichkeit; wirtschaftliche Betrachtungsweise
Leitsätze
1. War für die Gewährung von Lastenausgleichszahlungen eine wirtschaftliche Betrachtungsweise Grundlage der Feststellung, daß der Grundbesitz dem Eigentümer im lastenausgleichsrechtlichen Sinne weggenommen wurde, so muß dieselbe Betrachtungsweise auch bei der Frage Platz greifen, ob dieser Schaden im Gefolge der Wiedervereinigung ganz oder teilweise entfallen und damit im Sinne des § 342 Abs. 3 LAG ausgeglichen worden ist (wie Urteil vom 22. Oktober 1998 - BVerwG 3 C 37.97 -).
2. Jede Wiedererlangung der vollen Verfügungsmöglichkeit über einen lastenausgleichsrechtlich als weggenommen behandelten Vermögensgegenstand stellt eine Rückgabe im Sinne der unwiderleglichen Schadensfiktion des § 349 Abs. 3 Satz 2 LAG dar (wie Urteil vom 22. Oktober 1998 - BVerwG 3 C 37.97 - = ZOV 1999, 152).
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