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Suchergebnis Urteilssuche (431 - 440 von 949)

  1. 1 S 111/98 - Berufung; Beschwer; Hundehaltung; Affektionsinteresse; Divergenzberufung
    Leitsatz: Die Beschwer im Streit um Hundehaltung in der Mietwohnung bemißt sich regelmäßig nach den fiktiven Kosten der zusätzlichen Abnutzung; ein Affektionsinteresse ist nicht zu berücksichtigen. Die Divergenzberufung kann nicht auf Abweichung von einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bezogen werden. Die Abweichung von einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ersetzt nicht die fehlende Berufungsbeschwer.
    LG Kiel
    16.06.1998
  2. 25.O.47/96 - Anfechtung einer Entschädigungsvereinbarung mit Gewerbemieter
    Leitsatz: Der Vermieter kann eine Entschädigungsvereinbarung mit einem Gewerbemieter anläßlich umfassender Sanierungsmaßnahmen wegen arglistiger Täuschung anfechten, wenn der Mieter wesentliche Umstände (hier: Abschluß eines Mietvertrages über weitere Gewerberäume in unmittelbarer Nachbarschaft) verschwiegen hatte. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    12.06.1998
  3. 25.O.47/96 - Anfechtung einer Entschädigungsvereinbarung mit Gewerbemieter
    Leitsatz: Der Vermieter kann eine Entschädigungsvereinbarung mit einem Gewerbemieter anläßlich umfassender Sanierungsmaßnahmen wegen arglistiger Täuschung anfechten, wenn der Mieter wesentliche Umstände (hier: Abschluß eines Mietvertrages über weitere Gewerberäume in unmittelbarer Nachbarschaft) verschwiegen hatte. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    12.06.1998
  4. 62 S 10/98 - Grundvoraussetzungen der Kündigung
    Leitsatz: Eine fristlose Kündigung nach § 544 BGB wegen Schimmelpilzbefalls der Wohnung setzt voraus, daß eine Gesundheitsgefährdung nach objektiven Maßstäben nachgewiesen wird.
    LG Berlin
    11.06.1998
  5. 1 T 207/98 - Kosten; Räumungsprozeß; Räumungsfrist; Kostenentscheidung; Kündigungswiderspruch
    Leitsatz: Eine Kostenentscheidung zugunsten des den Anspruch auf Räumung von Wohnraum im Prozeß sofort anerkennenden Mieters nach der Vorschrift des § 93b Abs. 3 ZPO kann selbst dann gerechtfertigt sein, wenn der Mieter vorprozessual zwar ausdrücklich "Kündigungswiderspruch" eingelegt hat, wenn sich aus dem Widerspruchsschreiben jedoch - inhaltlich eindeutig - ergibt, daß unter grundsätzlicher Anerkennung der Vermieterkündigung - im Ergebnis berechtigt - nur eine Räumungsfrist begehrt wird.
    LG Köln
    10.06.1998
  6. 67 S 285/97 - Einwand der Arglist gegen Verjährungseinrede
    Leitsatz: Hat der Mieter bei Beendigung des Mietverhältnisses seine neue Anschrift verschwiegen und so wissentlich eine rechtzeitige Zustellung des Mahnbescheids erschwert, ist die Berufung auf die kurze Verjährungsfrist des § 558 BGB rechtsmißbräuchlich.
    LG Berlin
    08.06.1998
  7. 61 S 444/97 - Teilgewerbliche Nutzung und Mietzuschlag
    Leitsatz: 1. Die Beendigung der teilgewerblichen Nutzung durch den Mieter berührt seine Verpflichtung zur Zahlung eines Teilgewerbezuschlags nicht (gegen LG Berlin ZK 62, GE 1994, 1057). 2. Eine isolierte Überprüfung des Teilgewerbezuschlags an § 5 WiStG ist nicht möglich. 3. Es liegt nahe, auch eine Überprüfung nach § 138 Abs. 1 BGB nur derart vorzunehmen, daß die Gesamtmiete an den gesetzlichen Vorschriften gemessen wird.
    LG Berlin
    04.06.1998
  8. 61 T 11/98 - Obliegenheit des Mieters zur Information des Vermieters über Ehescheidung mit Vertragszuweisung
    Leitsatz: Den Mieter, der durch Scheidungsurteil aus dem Mietverhältnis ausscheidet, trifft eine Nebenpflicht zur Information des Vermieters.
    LG Berlin
    04.06.1998
  9. 17 O 488/96 - Mietausfallschaden; Rechtsmangel; Mietpreisbindung; Schadensersatz wegen Nichterfüllung; Wertschätzungsgutachten; Sachverständigengutachten; Schadensersatz; Schadensermittlung
    Leitsatz: Besteht die Mietpreisbindung für die veräußerte Eigentumswohnung entgegen der Zusicherung im Kaufvertrag fort, kann der Erwerber vom Veräußerer den Unterschiedsbetrag zwischen Kostenmiete und erzielbarer, preisfreier Miete als Schadensersatz für die Dauer der fortbestehenden Mietpreisbindung verlangen.
    LG Wuppertal
    03.06.1998
  10. 311 S 157/97 - Vorlagebeschluß; Mietpreisüberhöhung; geringes Angebot; Ausnutzen; übliches Entgelt; Mietspiegel
    Leitsatz: Führt nach Abschluß eines Wohnraummietvertrags, in welchem unter Ausnutzung eines geringen Angebots an vergleichbarem Wohnraum eine die üblichen Entgelte wesentlich übersteigende und deshalb teilweise nichtige Mietzinsvereinbarung getroffen wurde, der in den Zeitraum des auf § 812 BGB gestützten Rückforderungsanspruchs des Mieters fallende Wegfall des Merkmals eines geringen Angebots an vergleichbarem Wohnraum dazu, daß mit dem Wegfall dieses Merkmals auch Rückforderungsansprüche des Mieters entfallen?
    LG Hamburg
    29.05.1998