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Urteil Kosten
Schlagworte
Kosten; Räumungsprozeß; Räumungsfrist; Kostenentscheidung; Kündigungswiderspruch
Leitsatz
Eine Kostenentscheidung zugunsten des den Anspruch auf Räumung von Wohnraum im Prozeß sofort anerkennenden Mieters nach der Vorschrift des § 93b Abs. 3 ZPO kann selbst dann gerechtfertigt sein, wenn der Mieter vorprozessual zwar ausdrücklich "Kündigungswiderspruch" eingelegt hat, wenn sich aus dem Widerspruchsschreiben jedoch - inhaltlich eindeutig - ergibt, daß unter grundsätzlicher Anerkennung der Vermieterkündigung - im Ergebnis berechtigt - nur eine Räumungsfrist begehrt wird.
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