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Suchergebnis Urteilssuche (381 - 390 von 949)
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63 S 127/98 - Verwaltergebühr als zulässiger Mietzinsbestandteil; Sonderkündigungsrecht bei verweigerter UntervermietungserlaubnisLeitsatz: 1. Die Vereinbarung einer besonderen "Verwaltergebühr" als Teil der Nettokaltmiete ist wirksam. 2. Dem Mieter steht das Sonderkündigungsrecht nach § 549 BGB zu, wenn der Vermieter ein Schreiben nicht beantwortet, in dem binnen zehn Tagen die Genehmigung der Untervermietung erbeten wird. 3. Wird nur die Genehmigung der Untervermietung eines Teils der Wohnung erbeten, reicht die bloße Angabe des Namens des Untermieters, wenn der Vermieter nicht um weitere Informationen nachsucht.LG Berlin06.10.1998
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307 S 91/98 - Heizkosten; Kürzungsrecht; Heizkostenabrechnung; NachzahlungsanspruchLeitsatz: Der Mieter hat keinen Rückforderungsanspruch wegen gezahlter Heizungskosten, wenn er sein Kürzungsrecht gemäß § 12 HeizkV erst nach Abrechnung der Heizungskosten und ggf. Ausgleich eines Saldos durch Nachzahlung geltend macht.LG Hamburg01.10.1998
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64 S 166/97 - Abrechnung nach Wohnfläche; Gartenpflegekosten für VermietergartenLeitsatz: 1. In der Abrechnung über die Betriebskosten für nicht preisgebundenen Wohnraum brauchen die Einzelabrechnungen und/oder Rechnungsdaten der Ver- und Entsorgungsunternehmen nicht angegeben zu werden (Anschluß an KG GE 1998, 796). 2. Die Umlegung der Betriebskosten nach der Wohn-/Nutzfläche ist, wenn der Mietvertrag keine Regelung über den Umlegungsmaßstab enthält, grundsätzlich nicht zu beanstanden. 3. Gartenpflegekosten für einen ausschließlich von dem Vermieter genutzten Garten können nicht auf die Mieter umgelegt werden. 4. Die Kosten der Abrechnung über die kalten Betriebskosten können grundsätzlich nicht auf den Wohnraummieter umgelegt werden.LG Berlin29.09.1998
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9 S 47/97 - Keine kurze Verjährung für Forderungen der BSRLeitsatz: Die Berliner Stadtreinigungsbetriebe übten jedenfalls 1993 kein Handelsgewerbe im Sinne des § 196 BGB aus, so daß für Entgeltansprüche die Verjährungsfrist von vier Jahren anzuwenden ist.LG Berlin29.09.1998
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316 S 75/98 - Bauordnungsrecht; Verkehrssicherungspflicht; Schutzgesetz; Treppe; Sturz; Treppengeländer; Mitverschulden; AnscheinsbeweisLeitsatz: 1. Die Nichteinhaltung von bauordnungsrechtlichen Vorschriften kann einen Verstoß des Vermieters gegen seine Verkehrssicherungspflicht begründen, wenn die Vorschriften dem Schutz des Nutzers dienen. Dabei ist darauf abzustellen, ob die Vorschriften bereits zur Zeit der Errichtung oder Veränderung des Gebäudes galten. Eine allgemeine Nachrüstungspflicht des Vermieters besteht nicht. Sie kommt aber in Betracht, wenn der allgemeine Erhaltungszustand des Gebäudeteils oder eine dem Vermieter bekanntgewordene Gefährdungslage ein Tätigwerden erfordert. 2. Es besteht kein Erfahrungssatz, daß derjenige, der auf einer Treppe beim Hinabsteigen strauchelt, den nachfolgenden Sturz mit Hilfe eines Treppengeländers hätte abfangen oder doch mildern können. Ebensowenig besteht ein allgemeiner Erfahrungssatz, nach dem derjenige, der eine Treppe begeht, sich nach Möglichkeit im Bereich der Handläufe bewegt. 3. Hat der Mieter die Treppe jahrelang genutzt, und ist ihm ihr baulicher Zustand bekannt, so trifft ihn ein überwiegendes, die Haftung des Vermieters ausschließendes Mitverschulden selbst dann, wenn der Vermieter gegen seine Verkehrssicherungspflicht verstoßen haben sollte.LG Hamburg29.09.1998
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1 T 142/97 - Heizkostenabrechnung; Umstellung; Verteilerschlüssel; ÄnderungLeitsatz: Die Umstellung der Heizkostenabrechnung in der Wohnungseigentumsanlage vom Maßstab 40 % Grundkosten zu 60 % Verbrauchskosten auf den Maßstab 30 % Grundkosten zu 70 % Verbrauchskosten können die Wohnungseigentümer mit der nach der Teilungserklärung erforderlichen Mehrheit auch dann beschließen, wenn ein Wohnungseigentümer Wohnraum vermietet hat.LG Hannover28.09.1998
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61 S 39/98 - Rückzahlungsklage überzahlten Mietzinses: Darlegungs- und Beweislast, Mietspiegel als Darlegungshilfe, Wohnfläche tatsächlich größer als im Mietvertrag genanntLeitsatz: 1. a) Der nach § 5 WiStG, §§ 812, 134 BGB auf Rückzahlung überzahlten Mietzinses klagende Mieter ist grundsätzlich für sämtliche, die unzulässige Überhöhung des Mietzinses begründenden Tatbestandsmerkmale darlegungs- und beweispflichtig. b) Dies gilt uneingeschränkt, wenn die Wohnung vom Schutzzweck der zu § 564 b Abs. 2 Nr. 2 Satz 3 u. 4 BGB und zum Sozialklauselgesetz ergangenen Verordnungen sowie der ZweckentfremdungsverbotVO nicht erfaßt wird. c) Bei Wohnraum, der dem Schutzbereich jener Verordnungen unterfällt, obliegt es dem Vermieter, die Angebotslage darzustellen, die eine "Ausnutzung eines geringen Angebots" im Sinne von § 5 WiStG ernsthaft in Zweifel zieht. 2. Bei Verwendung der Berliner Mietspiegel als Hilfe zur Darlegung der Überschreitung der ortsüblichen Vergleichsmiete ist vom Oberwert des in Frage kommenden Rasterfeldes auszugehen. 3. Der Umstand, daß die tatsächliche Wohnfläche ca. 11 % kleiner ist als die im Mietvertrag durch eine "Ca.-Angabe" vereinbarte Wohnfläche, rechtfertigt eine teilweise Rückforderung gezahlten Mietzinses weder nach dem Verhältnis der Flächen noch nach Gewährleistungsrecht.LG Berlin24.09.1998
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64 S 53/98 - Höhe von MinderungsquotenLeitsatz: Einzelne Minderungsquoten (bei hochpreisigen Wohnungen): Setzrisse in der Küche 2 % Fleck auf dem Teppich in der Diele 2 % Funktionsunfähigkeit der Gegensprechanlage 5 % erschwerte Anschlußmöglichkeit für Tiefkühlschrank 2 % fehlender Telefonanschluß 5 %LG Berlin22.09.1998
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64 S 151/98 - Schönheitsreparaturen und ErfüllungsverweigerungLeitsatz: Reagiert der Mieter nach vorzeitigem Auszug auf die Aufforderung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen nicht, kann darin eine ernsthafte und endgültige Erfüllungsverweigerung liegen.LG Berlin18.09.1998
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64 S 547/96 - Betriebskostenabrechnung im preisgebundenen NeubauLeitsatz: 1. In der Betriebskostenabrechnung über preisgebundenen öffentlich geförderten Wohnraum müssen die Rechnungsdaten und die Versorgungsunternehmen aufgeführt werden. 2. Werden in eine Betriebskostenabrechnung Rechnungen mit Daten eingestellt, die nicht aus dem Abrechnungsjahr stammen, ist dies gesondert zu erläutern.LG Berlin08.09.1998