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Urteil Heizkosten
Schlagworte
Heizkosten; Kürzungsrecht; Heizkostenabrechnung; Nachzahlungsanspruch
Leitsatz
Der Mieter hat keinen Rückforderungsanspruch wegen gezahlter Heizungskosten, wenn er sein Kürzungsrecht gemäß § 12 HeizkV erst nach Abrechnung der Heizungskosten und ggf. Ausgleich eines Saldos durch Nachzahlung geltend macht.
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