« zurück zur Suche
Urteil Keine kurze Verjährung für Forderungen der BSR
Schlagworte
Keine kurze Verjährung für Forderungen der BSR
Leitsatz
Die Berliner Stadtreinigungsbetriebe übten jedenfalls 1993 kein Handelsgewerbe im Sinne des § 196 BGB aus, so daß für Entgeltansprüche die Verjährungsfrist von vier Jahren anzuwenden ist.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat