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  1. VII ZR 372/89 - Werkvertragsrecht; Planungsfehler; Trittschallschutz; Schadensersatzanspruch des Wohnungseigentümers; Schadensberechnung
    Leitsatz: Wirken sich Mängel am Gemeinschaftseigentum auf das Sondereigentum aus (hier Trittschallschutz), kann der davon betroffene und zur selbständigen Durchsetzung befugte Wohnungseigentümer den gemäß § 635 BGB zu ersetzenden Schaden nach den für die Beseitigung dieser Mängel erforderlichen Kosten berechnen, selbst wenn die Ansprüche der übrigen Wohnungseigentümer verjährt sind (im Anschluß an Senatsurteil vom 21. Februar 1985 - VII ZR 72/84 = NJW 1985, 151 = ZfBR 1985, 132 = BauR 1985, 314). Das von einem Wohnungseigentümer selbständig durchgeführte Be weissicherungsverfahren unterbricht die Verjährung seiner Gewährleistungsansprüche ohne Rücksicht darauf, ob sie gemeinschaftlich verfolgt werden müssen (im Anschluß an Senatsurteil vom 11. Oktober 1979 - VII ZR 247/78 = ZfBR 1980, 36 = BauR 1980, 69).
    BGH
    06.06.1991
  2. VII ZR 291/90 - Wohnungseigentum; Vorschuss für Mängelbeseitigung gegen Bauträger; keine Aufrechnung des Bauträgers mit Restkaufpreisansprüchen gegen einzelne Wohnungseigentümer
    Leitsatz: Verlangen mehrere Wohnungseigentümer mit Billigung der Gemeinschaft Zahlung von Vorschuß zur Mängelbeseitigung an den Verwalter, so kann der beklagte Bauträger nicht mit Restkaufpreisansprüchen gegen einzelne Wohnungseigentümer aufrechnen.
    BGH
    26.09.1991
  3. VII ZR 2/91 - Schiedsgutachterklausel; Fertighauslieferungsvertrag
    Leitsatz: In einem Vertrag über die Lieferung eines Fertighauses ist die formularmäßige Vereinbarung einer obligatorischen Schiedsgutachterklausel wegen Verstoß gegen § 9 AGBG unwirksam.
    BGH
    10.10.1991
  4. VI ZR 293/90 - Sachverständigenhaftung für fehlerhaftes Gebäudewertgutachten
    Leitsatz: Zur Haftung eines Sachverständigen für Grundstücks- und Gebäudebewertungen wegen sittenwidriger Schädigung eines Dritten durch ein fehlerhaftes Gutachten.
    BGH
    24.09.1991
  5. VI ZR 222/90 - Gerichtszuständigkeit; Zuständigkeit des Wohnungseigentumsgerichts für Schadensersatzansprüche von Wohnungseigentümern untereinander aus Gemeinschaftsverhältnis
    Leitsatz: Die Zuständigkeit der Gerichte der freiwilligen Gerichtsbarkeit, über die sich aus der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ergebenden Rechte und Pflichten zu entscheiden, umfaßt auch solche Fälle, in denen ein Wohnungseigentümer von einem anderen aus unerlaubter Handlung Schadensersatz verlangt, sofern das von ihm in Anspruch genommene Recht in einem inneren Zusammenhang mit ei-ner Angelegenheit steht, die aus dem Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer erwachsen ist.
    BGH
    23.04.1991
  6. V ZR 346/89 - Beseitigung von Baumwurzeln aus öffentlichem Straßengelände
    Leitsatz: Der Eigentümer eines Grundstücks, in dessen Schmutzwasser-Anschlußkanal von einem öffentlichen Straßengelände her Baumwurzeln eindringen, kann deren Beseitigung verlangen (im Anschluß an BGHZ 97, 231 und 106, 142).
    BGH
    26.04.1991
  7. V ZR 299/89 - Verkäuferhaftung wegen Verschuldens bei Vertragsschluss
    Leitsatz: Verletzt der Verkäufer eines Wohngrundstücks die Pflicht, den Käufer über schikanöses Nachbarverhalten (hier: mehrjähriges absichtliches Stören der Nachtruhe) aufzuklären, haftet er bereits bei Fahrlässigkeit auf Schadensersatz wegen Verschuldens bei Vertragsschluß.
    BGH
    22.02.1991
  8. V ZR 222/90 - Sondereigentum; Stellplatz; Verbindungsflur zur gemeinschaftlichen Heizanlage als Gemeinschaftseigentum
    Leitsatz: Ein Stellplatz und ein Verbindungsflur, die den einzigen Zugang zur gemeinschaftlichen Heizanlage und zu den zentralen Versorgungseinrichtungen des Hauses darstellen, können nicht Gegenstand des Sondereigentums sein.
    BGH
    05.07.1991
  9. V ZR 127/90 - Vorkaufsrecht; Eintrittsrecht in Umgehungsvereinbarung; Herausgabeanspruch vor Grundbucheintragung
    Leitsatz: a) Vertragsgestaltungen, die zur Umgehung des Vorkaufsrechts ohne formellen Kaufvertrag in ihrer Gesamtheit einem Kaufvertrag nahezu gleichkommen und in die der Vorkaufsberechtigte zur Wahrung seiner Erwerbs- und Abwehrinteressen "eintreten" kann, ohne die vom Verpflichteten ausgehandelten Konditionen der Veräußerung zu beeinträchtigen, können nach Treu und Glauben den Vorkaufsfall auslösen (hier im wesentlichen: unbefristetes, unwiderrufliches Kaufangebot mit Auflassungsvormerkung, unbefristete und unwiderrufliche Veräußerungs- und Belastungsvollmacht unter gleichzeitiger Bestellung eines Nießbrauchs und einer Grundschuld mit sofortigem Besitzübergang und Zurechnung aller Lasten und Nutzungen des Kaufobjekts an den "Erstkäufer" gegen Leistung des vorgesehenen Entgelts). b) Der Vorkaufsberechtigte hat nach Ausübung eines dinglichen Vorkaufsrechts schon vor seiner Eintragung im Grundbuch einen Herausgabeanspruch gegen den besitzenden Erstkäufer.
    BGH
    11.10.1991
  10. V ZR 121/90 - Grundstückskaufvertrag; Schadensersatz wegen Verschweigens der Nutzung als "wilde" Müllkippe
    Leitsatz: Verschweigt der Verkäufer arglistig, daß das verkaufte Grundstück als "wilde" Müllkippe benutzt worden ist, so kann der Käufer nach § 463 Satz 2 BGB Ersatz des mit der Beseitigung von abgelagertem Sondermüll verbundenen Schadens auch dann verlangen, wenn der Verkäufer zwar nicht die Ablagerung von Sondermüll, aber die Nutzung als "wilde" Müllkippe gekannt hat.
    BGH
    12.07.1991