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Urteil Wohnungseigentum
Schlagworte
Wohnungseigentum; Vorschuss für Mängelbeseitigung gegen Bauträger; keine Aufrechnung des Bauträgers mit Restkaufpreisansprüchen gegen einzelne Wohnungseigentümer
Leitsatz
Verlangen mehrere Wohnungseigentümer mit Billigung der Gemeinschaft Zahlung von Vorschuß zur Mängelbeseitigung an den Verwalter, so kann der beklagte Bauträger nicht mit Restkaufpreisansprüchen gegen einzelne Wohnungseigentümer aufrechnen.
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