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  1. VII ZR 106/91 - Verjährung; Mahnbescheid; Anspruchsbezeichnung; Werklohn; Schadensersatz
    Leitsatz: 1. Der Antrag auf Erlaß eines Mahnbescheides unterbricht die Verjährung nur, wenn der geltend gemachte Anspruch in der Weise bezeichnet ist, daß er Grundlage eines Vollstreckungstitels sein kann und daß der Schuldner erkennen kann, welcher Anspruch gegen ihn geltend gemacht wird. 2. Die für eine hinreichende Bezeichnung des Anspruchs im Mahnbescheid erforderlichen Angaben richten sich nach den Umständen des Einzelfalles. 3. Ein Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung und ein Werklohnanspruch nach § 649 BGB sind verjährungsrechtlich selbständig, so daß die Verjährungsunterbrechung des einen Anspruchs nach § 209 Abs. 2 Nr. 1 BGB keine Unterbrechungswirkungen für den anderen Anspruch entfalten kann.
    BGH
    05.12.1991
  2. VII ZR 245/90 - Feststellungsklage; Baumängel; Rechtsschutzbedürfnis
    Leitsatz: Eine Feststellungsklage ist im Regelfall unzulässig, wenn sie auf die Feststellung gerichtet ist, daß ein Bauunternehmer Schadensersatz für Mängel an einem Bauwerk zu leisten hat, die bisher nicht in Erscheinung getreten sind.
    BGH
    26.09.1991
  3. VIII ARZ 6/90 - Untervermietung; Rückgabepflicht; Räumung; Rechtsmißbrauch; Kündigungsschutz; Wohnraumkündigungsschutz
    Leitsatz: Hat der Eigentümer sein Einfamilienhaus oder seine Eigentumswohnung einem Vermietungsunternehmen zur Untervermietung zu Wohnzwecken vermietet, so kann ihm nach Beendigung des Hauptmietverhältnisses der aus § 556 Abs. 3 BGB auf Räumung in Anspruch genommene Untermieter den Einwand des Rechtsmißbrauchs entgegensetzen, soweit dem Untermieter gegenüber einer Kündigung des Untervermieters Schutzrechte aus den §§ 556 a, 564 b BGB zustehen würden. Das gilt auch dann, wenn dem Untermieter bei Abschluß des Untermietvertrages zwar bekannt war, daß sein Vermieter nicht Eigentümer der Mietsache ist, er aber nicht wußte, daß er gegenüber dem Eigentümer keinen Wohnraumkündigungsschutz genießt (teilweise Aufgabe von BGHZ 84, 90).
    BGH
    20.03.1991
  4. V ZB 12/90 - Abgeschlossenheit; Wohnungseigentum; Trennwände; Trenndecken
    Leitsatz: Dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes wird die Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt, ob Wohnungen und sonstige Räume in bestehenden Gebäuden nur dann im Sinne von § 3 Abs. 2 Satz 1 WEG in sich abgeschlossen sind, wenn die Trennwände und Trenndecken den Anforderungen entsprechen, die das Bauordnungsrecht des jeweiligen Bundeslandes an Neubauten stellt.
    BGH
    14.02.1991
  5. V ZB 24/90 - Wohnungseigentümergemeinschaft; Mehrheitsbeschluss; Beschlussangelegenheiten; Beitragserhebung; Verzinsungspflicht; Wohngeldschulden; Abrechnungsschulden
    Leitsatz: Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist nicht befugt, durch Mehrheitsbeschluß auf rückständige Beiträge zu den Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums unabhängig von Eintritt und Höhe eines Verzugsschadens pauschal 10 % Zinsen zu erheben, es sei denn, sie wäre dazu durch Teilungserklärung oder Vereinbarung ermächtigt.
    BGH
    11.07.1991
  6. VIII ZR 361/89 - Mehrwertsteuer; Unverhältnismäßigkeit des Kostenaufwandes für die Installation der Meßgeräte; Installationskosten; Meß- und Abrechnungsaufwand; Einsparung von Energiekosten; Ausnahme von Heizkostenerfassung; Heizkostenerfassung
    Leitsatz: a) Ob der Vermieter gemäß § 9 UStG zur Mehrwertsteuer optiert, steht in seinem freien Ermessen. Seine Entscheidungsfreiheit kann lediglich durch eine entsprechende Vereinbarung der Mietvertragsparteien eingeengt werden. b) Die Unverhältnismäßigkeit des Kostenaufwandes im Sinne von § 11 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a HeizkostenV läßt sich nur aufgrund eines Vergleiches der Kosten für die Installation der Meßgeräte sowie des Meß- und Abrechnungsaufwandes mit der möglichen Einsparung von Energiekosten feststellen.
    BGH
    30.01.1991
  7. XII ZR 105/90 - Schadensersatz wegen nicht ausgeführter Schönheitsreparaturen; Verjährungsbeginn; Rückgabe der Mietsache
    Leitsatz: Die Rückgabe der Mietsache, an die § 558 Abs. 2 BGB den Beginn der kurzen Verjährungsfrist anknüpft, setzt grundsätzlich eine Veränderung der Besitzverhältnisse zugunsten des Vermieters voraus, der durch Ausübung der unmittelbaren Sachherrschaft in die Lage versetzt wird, sich ungestört ein umfassendes Bild von den Veränderungen und Verschlechterungen der Mietsache zu machen (im Anschluß an BGHZ 98, 59).
    BGH
    10.07.1991
  8. XI ZR 8/91 - Hinweispflicht des Kreditinstituts; finanzierter Immobilienkauf , Bauherrenmodell
    Leitsatz: Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Kreditinstitut verpflichtet ist, vor Übernahme der Finanzierung des Erwerbs einer Eigentumswohnung im Bauherrenmodell den Erwerber auf besondere Nachteile und Risiken des konkreten Vorhabens hinzuweisen (im Anschluß an BGH WM 1990, 920).
    BGH
    17.12.1991
  9. XI ZR 331/89 - Rechtskraftwirkung; Freistellungsurteil; Verjährung
    Leitsatz: a) Die Rechtskraft der Verurteilung zur Freistellung schließt Einwendungen des Verurteilten gegen den Grund seiner Schadensersatzpflicht in einem nachfolgenden Zahlungsprozeß aus. b) Ein Zahlungsanspruch, in den ein rechtskräftig zuerkannter Freistellungsanspruch übergegangen ist, verjährt erst 30 Jahre nach Rechtskraft des Freistellungsurteils.
    BGH
    26.02.1991
  10. VIII ZR 38/90 - Formularklauseln in einem Wohnungsmietvertrag; Verlängerungsausschluss; Untervermietungserlaubnis; Kleinreparaturklausel; Thermenwartungsklausel, Haftungsklausel; Empfangsbestätigung; Heiztemperaturen; Gemeinschaftsantenne; Kabelfernsehklausel
    Leitsatz: Zur Auslegung und Zulässigkeit von Formularklauseln in einem Wohnungsmietvertrag.
    BGH
    15.05.1991