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  1. OVG 2 S 6.91 - PDS-Sozialplan
    Leitsatz: 1. Für Streitigkeiten zwischen der Treuhandanstalt und einer von der Vermögensverwaltung nach § 20 b Abs. 2 PartG-DDR betroffenen Partei, die sich auf die Zustimmung nach § 20 b Abs. 1 PartG DDR beziehen, ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet. 2. § 20 b PartG-DDR und Anlage II Kapitel II Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 1 Maßgabe d) Sätze 2 bis 4 des Einigungsvertrages sind mit Art. 14 Abs. 1 GG vereinbar. 3. Der Zustimmungsvorbehalt des § 20 b Abs. 1 PartG-DDR dient der Sicherung der treuhänderischen Verwaltung des Vermögens der Parteien sowie der ihnen verbundenen Organisationen, juristischen Personen und Massenorganisationen nach § 20 b Abs. 2 PartG-DDR und der Zurückführung des Vermögens an die früher Berechtigten oder deren Rechtsnachfolger bzw. der Verwendung zu gemeinnützigen Zwecken nach Maßgabe d) Sätze 2 und 3 EV. Der Zustimmungsvorbehalt betrifft sowohl das Altvermögen (einschließlich der später an seine Stelle getretenen Vermögenssurrogate) als auch das nach dem 7. Oktober 1989 erworbene Neuvermögen. Die Zustimmung ist ein Verwaltungsakt, für dessen Erlaß die Treuhandanstalt entsprechend der Maßgabe d) Satz 1 EV auch dann zuständig ist, wenn Gegenstand der beabsichtigten Vermögensveränderung das Neuvermögen ist. 4. Die Zustimmung nach § 20 b Abs. 1 PartG DDR ist zu erteilen, wenn von der beabsichtigten Vermögensveränderung entweder nach dem 7. Oktober 1989 erworbenes Neuvermögen oder vor diesem Stichtag nachweislich nach materiell rechtsstaatlichen Grundsätzen im Sinne des Grundgesetzes erworbenes Altvermögen betroffen ist. Ein Versagungsermessen besteht in diesen Fällen nicht. 5. Die Zustimmung ist grundsätzlich zu versagen, wenn nicht auszuschließen ist, daß von der beabsichtigten Vermögensveränderung nicht nachweislich nach materiell-rechtsstaatlichen Grundsätzen erworbenes Altvermögen betroffen ist. Ein Zustimmungsermessen besteht in diesen Fällen nicht. 6. Der Zweck der beabsichtigten Vermögensveränderung hat für die Zustimmung nach § 20 b Abs. 1 PartG-DDR grundsätzlich keine Bedeutung. Er hat ebenfalls keine Bedeutung für die Zuordnung der Vermögensveränderung zum Alt- oder Neuvermögen nach § 20 b Abs. 2 PartG-DDR.
    OVG Berlin
    08.10.1991
  2. OVG 5 B 28.89 - Ersatzbauangebot; Zweckentfremdung; Abrißgenehmigung; Renditelosigkeit
    Leitsatz: 1. Zur Frage, welche Anforderungen an die "Verläßlichkeit" eines Er satzbauangebotes im Rahmen einer zweckentfremdungsrechtlichen Abrißgenehmigung zu richten sind. 2. Anspruch auf Abrißgenehmigung bei längerfristiger Renditelosigkeit.
    OVG Berlin
    12.09.1991
  3. 8 REMiet 2/91 - nachträgliche Zahlung; ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzuges
    Leitsatz: Die Heilungswirkung einer nachträglichen Zahlung im Sinne von § 554 Abs. 2 Nr. 2 BGB gilt nicht für die ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzuges des Mieters.
    OLG Stuttgart
    28.08.1991
  4. 8 REMiet 2/90 - Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahme; Ankündigung
    Leitsatz: Hat der Mieter die Durchführung einer Modernisierungsmaßnahme durch Gestattung des Zutritts zu den Mieträumen geduldet, so ist eine Mieterhöhung nach § 3 MHG nicht davon abhängig, daß der Vermieter zuvor eine dem § 541 b Abs. 2 Satz 1 BGB genügende Anzeige gemacht hat.
    OLG Stuttgart
    26.04.1991
  5. 8 REMiet 1/91 - Wohnungsbaugenossenschaft; Beendigung eines Mietverhältnisses; personelle Unterbelegung der Wohnung
    Leitsatz: Eine gemeinnützige Wohnungsbaugenossenschaft kann ein berechtigtes Interesse i. S. des § 564 b Abs. 1 BGB an der Beendigung eines Mietverhältnisses haben, wenn sie eine erheblich unterbelegte Genossenschaftswohnung in der Absicht kündigt, sie an eine größere Familie mit entsprechendem Wohnbedarf zu vermieten.
    OLG Stuttgart
    11.06.1991
  6. 8 REMiet 1/90 - Betriebsbedarf; Kündigungsgründe; Betriebsfremder; Wohnbedarf; Fachkräfte; berechtigtes Interesse
    Leitsatz: Der Betriebsbedarf eines Unternehmers berechtigt nicht zur Kündigung einer an einen Betriebsfremden vermieteten Wohnung - keine Werkswohnung -, wenn der Vermieter diese Wohnung a) nur anzuwerbenden Fachkräften zur Verfügung stellen und mit dem Wohnungsangebot seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern will oder b) einem Arbeitnehmer mit konkretem Wohnbedarf zur Verfügung stellen will.
    OLG Stuttgart
    24.04.1991
  7. 5 RE-Miet 1/90 - Rechtsentscheid; Eintrittsrecht bei Tod des Mieters; nichteheliche Lebensgemeinschaft; Lebenspartner
    Leitsatz: § 569 a Abs. 2 BGB, wonach Familienangehörige unter bestimmten Voraussetzungen mit dem Tode des Mieters in das Mietverhältnis ein-treten, ist auf die Partnerin (den Partner) einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft anwendbar, wenn die nichteheliche Lebensgemeinschaft mit dem verstorbenen Mieter auf Dauer angelegt und beide Tei-le unverheiratet waren.
    OLG Saarbrücken
    06.03.1991
  8. 5 UH 2/91 - Kündigung wegen anhaltender unpünktlicher Mietzahlungen; Erlass eines Rechtsentscheides
    Leitsatz: 1. Eine ordentliche, fristgerechte Kündigung wegen anhaltender unpünktlicher Mietzahlungen setzt nicht zwingend eine vorherige erfolglose Abmahnung dieser Zahlungsweise mit Hinweis auf die bevorstehende Kündigung voraus. 2. Im übrigen wird der Erlaß eines Rechtsentscheids abgelehnt.  
    OLG Oldenburg
    18.07.1991
  9. 29 U 6529/90 - Kleinreparaturklausel; Abwälzung der Reparaturpflicht auf den Mieter; Formularklausel
    Leitsatz: Die Mietvertragsklausel: "Der Mieter ist verpflichtet, Installationsgegenstände für Elektrizität, Wasser und Gas, Heiz- und Kocheinrichtungen, Fenster- und Türverschlüsse sowie die Verschlußvorrichtungen von Fensterläden in ge brauchsfähigem Zustand zu erhalten, soweit die Kosten für die ein-zelne Reparatur 150,- DM und der dem Mieter dadurch entstehende jährliche Aufwand 6 % der Jahresbruttokaltmiete nicht übersteigen." verstößt gegen das Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
    OLG München
    02.05.1991
  10. 5 U 725/91 - Einbringungsvertrag über Grundstück; notarielle Beurkundung; Makler
    Leitsatz: 1. Wird bei der Begründung einer Gesellschaft ein Gesellschafter verpflichtet, ein Grundstück einzubringen, so bedarf dieser Vertrag der vollständigen Beurkundung. 2. Ist der Makler als Mitgesellschafter Eigentümer eines Grundstücks, so kann er bei dessen Veräußerung nicht zugleich als Makler tätig sein.
    OLG Koblenz
    04.07.1991