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Urteil Kleinreparaturklausel


Schlagworte

Kleinreparaturklausel; Abwälzung der Reparaturpflicht auf den Mieter; Formularklausel

Leitsatz

Die Mietvertragsklausel:

"Der Mieter ist verpflichtet, Installationsgegenstände für Elektrizität, Wasser und Gas, Heiz- und Kocheinrichtungen, Fenster- und Türverschlüsse sowie die Verschlußvorrichtungen von Fensterläden in ge brauchsfähigem Zustand zu erhalten, soweit die Kosten für die ein-zelne Reparatur 150,- DM und der dem Mieter dadurch entstehende jährliche Aufwand 6 % der Jahresbruttokaltmiete nicht übersteigen."

verstößt gegen das Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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