« neue Suche
Suchergebnis Urteilssuche (11 - 20 von 321)
Sortierung:
-
12 O 357/91 - Gewerberaummietvertrag; Minderungsausschlussklausel; Formularklausel über Ausschluss von Zurückbehaltung undAufrechnungLeitsatz: Zu einer mietvertraglichen Formularklausel über ein Verfahren bei Mietminderungen.LG Berlin16.12.1991
-
67 S 350/91 - Schönheitsreparaturen; Erfüllungsverweigerung; Schadensersatz; Nachmieter; Kaution; Zurückbehaltungsrecht; AbrechnungspflichtLeitsatz: 1. Wenn der Mieter dem Vermieter nach Vertragsbeendigung vorschlägt, Schönheitsreparaturen und Wiederherstellungsarbeiten durch einen Nachmieter zu erbringen, ist dies keine Erfüllungsverweigerung. 2. Die Pflicht des Vermieters, über eine Kaution abzurechnen, umfaßt auch die Pflicht, Ansprüche, deren Sicherung die Kaution dient, in Zahlungsansprüche umzuwandeln, wenn es sich nicht um Zahlungsansprüche handelt. 3. Wandelt der Vermieter derartige Ansprüche nicht in Zahlungsansprüche um, geht er ihrer zwar nicht verlustig, er kann aber nach Ab lauf der Abrechnungspflicht kein Zurückbehaltungsrecht an der Kaution auf diese Ansprüche stützen.LG Berlin13.12.1991
-
16b C 490/91 - Kabelfernsehanschluss; Zustimmungsanspruch des MietersLeitsatz: Zwingende überwiegende Gründe des Vermieters können dem vom Mieter gewünschten Anschluß an Kabelfernsehen entgegenstehen.AG Neukölln13.12.1991
-
16b C 490/91 - Kabelfernsehanschluss; Zustimmungsanspruch des MietersLeitsatz: Zwingende überwiegende Gründe des Vermieters können dem vom Mieter gewünschten Anschluß an Kabelfernsehen entgegenstehen.AG Neukölln13.12.1991
-
62 S 275/91 - Mieterhöhungsverlangen; Zahlung als Zustimmung; konkludente ZustimmungLeitsatz: Zweimalige vorbehaltlose Zahlung nach einem Mieterhöhungsverlangen als konkludente Zustimmung.LG Berlin12.12.1991
-
67 S 300/91 - ortsübliche Vergleichsmiete; Mieterpreisüberhöhung; Mietspiegelfeld; Beweismittel; SachverständigengutachtenLeitsatz: 1. Wer sich darauf beruft, daß die ortsübliche Vergleichsmiete vom Mietspiegelwert abweicht, muß die das Abweichen rechtfertigenden Tatsachen substantiiert darlegen, sonst braucht seinem Beweisantritt (Einholung eines Sachverständigengutachtens) nicht nachgegangen zu werden. 2. Die Rechtsprechung des 5. Bußgeldsenats des Kammergerichtes daß der Mietspiegel allein für die Bestimmung der ortsüblichen Ver-gleichsmiete nicht ausreiche (KG GE 91, 1193), ist in Zivilrechtsstreitigkeiten nicht anzuwenden.LG Berlin12.12.1991
-
62 S 261/91 - Zwischenmietverhältnis; Räumungsverlangen des Eigentümers; Missbrauchseinwand des UntermietersLeitsatz: Die Gewährung von Mieterschutz für den Untermieter bei einem gewerblichen Zwischenmietverhältnis muß nicht durch den Weiterbestand der gegenwärtigen Rechtsverhältnisse erfolgen.LG Berlin12.12.1991
-
65 S 82/91 - Kündigung; Betriebsbedarf; Hauswartdienstwohnung; KündigungsbegründungLeitsatz: 1. Bejahung eines berechtigten Interesses (Betriebsbedarf) im Sinne des § 564 b Abs. 1 BGB bei der Kündigung einer Wohnung, wenn diese einem Hauswart zur Verfügung gestellt werden soll. 2. Der Wirksamkeit einer Kündigung steht nicht entgegen, daß einem Mieter die Wohnung als "normale" Mietwohnung und nicht als Hauswartdienstwohnung überlassen wurde. 3. Zu den Anforderungen an die Begründung einer solchen Kündigung.LG Berlin10.12.1991
-
13 U 5485/91 - Modrow-Gesetz; Verkauf von volkseigenen Wohngebäuden; Rechtsträger; Veräußerung von Grundvermögen; Vollmacht; volkseigene Grundstücke; Beglaubigung; staatlicher Notar; DienstsiegelLeitsatz: 1. Das Gesetz vom 7. März 1990 (Modrow-Gesetz) ermächtigt nicht zum Verkauf von volkseigenen Wohngebäuden und Grundstücken an juristische Personen des Privatrechts. 2. Zur Frage, inwieweit Rechtsträger zur Veräußerung von Grundvermögen befugt waren. 3. Die Erteilung einer rechtsgeschäftlichen Vollmacht für den Verkauf volkseigener Grundstücke mußte von einem staatlichen Notar beglaubigt werden; zum Nachweis der Vertretungsbefugnis eines Mitarbeiters für ein staatliches Organ war eine privatschriftliche, mit Dienstsiegel versehene Vollmacht zum Abschluß für Grundstücksgeschäfte nicht ausreichend.KG10.12.1991
-
64 S 268/91 - Kündigung; Betriebsbedarf; HauswartdienstwohnungLeitsatz: 1. Auch bei der Kündigung einer Hauswartdienstwohnung ist der Kündigungsgrund konkret anzugeben. Der bloße Hinweis darauf, daß die Wohnung für einen Hauswart benötigt werde, reicht insoweit nicht aus. 2. Die Begründung der Kündigung damit, daß ein neuer Hauswart gefunden sei, für den die Wohnung benötigt werde, entspricht dagegen den Anforderungen des § 564 b Abs. 3 BGB. In dem Kündigungsschreiben braucht der neue Hauswart noch nicht benannt zu werden. 3. Mit der Benennung des Hauswartes im Kündigungsrechtsstreit ist der konkrete Betriebsbedarf hinreichend dargelegt. Für die Wirksamkeit der Kündigung ist allein entscheidend, daß der konkret benannte Hauswart im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung zur Übernahme der Hauswartstelle bereit war.LG Berlin10.12.1991