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  1. 12 O 357/91 - Gewerberaummietvertrag; Minderungsausschlussklausel; Formularklausel über Ausschluss von Zurückbehaltung undAufrechnung
    Leitsatz: Zu einer mietvertraglichen Formularklausel über ein Verfahren bei Mietminderungen.
    LG Berlin
    16.12.1991
  2. 67 S 350/91 - Schönheitsreparaturen; Erfüllungsverweigerung; Schadensersatz; Nachmieter; Kaution; Zurückbehaltungsrecht; Abrechnungspflicht
    Leitsatz: 1. Wenn der Mieter dem Vermieter nach Vertragsbeendigung vorschlägt, Schönheitsreparaturen und Wiederherstellungsarbeiten durch einen Nachmieter zu erbringen, ist dies keine Erfüllungsverweigerung. 2. Die Pflicht des Vermieters, über eine Kaution abzurechnen, umfaßt auch die Pflicht, Ansprüche, deren Sicherung die Kaution dient, in Zahlungsansprüche umzuwandeln, wenn es sich nicht um Zahlungsansprüche handelt. 3. Wandelt der Vermieter derartige Ansprüche nicht in Zahlungsansprüche um, geht er ihrer zwar nicht verlustig, er kann aber nach Ab lauf der Abrechnungspflicht kein Zurückbehaltungsrecht an der Kaution auf diese Ansprüche stützen.
    LG Berlin
    13.12.1991
  3. 16b C 490/91 - Kabelfernsehanschluss; Zustimmungsanspruch des Mieters
    Leitsatz: Zwingende überwiegende Gründe des Vermieters können dem vom Mieter gewünschten Anschluß an Kabelfernsehen entgegenstehen.
    AG Neukölln
    13.12.1991
  4. 16b C 490/91 - Kabelfernsehanschluss; Zustimmungsanspruch des Mieters
    Leitsatz: Zwingende überwiegende Gründe des Vermieters können dem vom Mieter gewünschten Anschluß an Kabelfernsehen entgegenstehen.
    AG Neukölln
    13.12.1991
  5. 62 S 275/91 - Mieterhöhungsverlangen; Zahlung als Zustimmung; konkludente Zustimmung
    Leitsatz: Zweimalige vorbehaltlose Zahlung nach einem Mieterhöhungsverlangen als konkludente Zustimmung.
    LG Berlin
    12.12.1991
  6. 67 S 300/91 - ortsübliche Vergleichsmiete; Mieterpreisüberhöhung; Mietspiegelfeld; Beweismittel; Sachverständigengutachten
    Leitsatz: 1. Wer sich darauf beruft, daß die ortsübliche Vergleichsmiete vom Mietspiegelwert abweicht, muß die das Abweichen rechtfertigenden Tatsachen substantiiert darlegen, sonst braucht seinem Beweisantritt (Einholung eines Sachverständigengutachtens) nicht nachgegangen zu werden. 2. Die Rechtsprechung des 5. Bußgeldsenats des Kammergerichtes daß der Mietspiegel allein für die Bestimmung der ortsüblichen Ver-gleichsmiete nicht ausreiche (KG GE 91, 1193), ist in Zivilrechtsstreitigkeiten nicht anzuwenden.
    LG Berlin
    12.12.1991
  7. 62 S 261/91 - Zwischenmietverhältnis; Räumungsverlangen des Eigentümers; Missbrauchseinwand des Untermieters
    Leitsatz: Die Gewährung von Mieterschutz für den Untermieter bei einem gewerblichen Zwischenmietverhältnis muß nicht durch den Weiterbestand der gegenwärtigen Rechtsverhältnisse erfolgen.
    LG Berlin
    12.12.1991
  8. 65 S 82/91 - Kündigung; Betriebsbedarf; Hauswartdienstwohnung; Kündigungsbegründung
    Leitsatz: 1. Bejahung eines berechtigten Interesses (Betriebsbedarf) im Sinne des § 564 b Abs. 1 BGB bei der Kündigung einer Wohnung, wenn diese einem Hauswart zur Verfügung gestellt werden soll. 2. Der Wirksamkeit einer Kündigung steht nicht entgegen, daß einem Mieter die Wohnung als "normale" Mietwohnung und nicht als Hauswartdienstwohnung überlassen wurde. 3. Zu den Anforderungen an die Begründung einer solchen Kündigung.
    LG Berlin
    10.12.1991
  9. 13 U 5485/91 - Modrow-Gesetz; Verkauf von volkseigenen Wohngebäuden; Rechtsträger; Veräußerung von Grundvermögen; Vollmacht; volkseigene Grundstücke; Beglaubigung; staatlicher Notar; Dienstsiegel
    Leitsatz: 1. Das Gesetz vom 7. März 1990 (Modrow-Gesetz) ermächtigt nicht zum Verkauf von volkseigenen Wohngebäuden und Grundstücken an juristische Personen des Privatrechts. 2. Zur Frage, inwieweit Rechtsträger zur Veräußerung von Grundvermögen befugt waren. 3. Die Erteilung einer rechtsgeschäftlichen Vollmacht für den Verkauf volkseigener Grundstücke mußte von einem staatlichen Notar beglaubigt werden; zum Nachweis der Vertretungsbefugnis eines Mitarbeiters für ein staatliches Organ war eine privatschriftliche, mit Dienstsiegel versehene Vollmacht zum Abschluß für Grundstücksgeschäfte nicht ausreichend.
    KG
    10.12.1991
  10. 64 S 268/91 - Kündigung; Betriebsbedarf; Hauswartdienstwohnung
    Leitsatz: 1. Auch bei der Kündigung einer Hauswartdienstwohnung ist der Kündigungsgrund konkret anzugeben. Der bloße Hinweis darauf, daß die Wohnung für einen Hauswart benötigt werde, reicht insoweit nicht aus. 2. Die Begründung der Kündigung damit, daß ein neuer Hauswart gefunden sei, für den die Wohnung benötigt werde, entspricht dagegen den Anforderungen des § 564 b Abs. 3 BGB. In dem Kündigungsschreiben braucht der neue Hauswart noch nicht benannt zu werden. 3. Mit der Benennung des Hauswartes im Kündigungsrechtsstreit ist der konkrete Betriebsbedarf hinreichend dargelegt. Für die Wirksamkeit der Kündigung ist allein entscheidend, daß der konkret benannte Hauswart im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung zur Übernahme der Hauswartstelle bereit war.
    LG Berlin
    10.12.1991