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I-24 U 5/21 - Schadensersatz des Vermieters bei Entwendung der Mietsache durch den Un-termieterLeitsatz: 1. Ein Mieter muss sich das rechtswidrige Verhalten seines Untermieters, auch im Falle der Verwirklichung eines Straftatbestands wie einer Unterschlagung, zurechnen lassen.2. Ein Vermieter ist zur Versicherung des Mietgegenstands grundsätzlich nicht verpflichtet, weshalb es kein Mitverschulden gem. § 254 BGB begründet, wenn der Vermieter die Versicherung eines neuen bzw. hochwertigen Mietgegenstands unterlässt.3. Der Vermieter ist auch nicht verpflichtet, im Rahmen von Vertragsverhandlungen ungefragt auf den hohen Wert des Mietgegenstandes und das Fehlen einer Versicherung bzw. zum Inhalt einer abgeschlossenen Versicherung Angaben zu machen. Die Eigenverantwortung für die Beschaffung notwendiger Informationen auf eigene Kosten und eigenes Risiko stellt einen zentralen Vertrauensaspekt dar, der auch bei der Beurteilung von Informationspflichten zu beachten ist. In einer Marktwirtschaft ist im Grundsatz jede Seite selbst dafür verantwortlich, sich über die Marktverhältnisse zu informieren und sich vertragsrelevante Informationen zu verschaffen. Eine allgemeine Rechtspflicht, den anderen Teil über alle Einzelheiten und Umstände aufzuklären, die dessen Willensentschließung beeinflussen können, besteht nicht.OLG Düsseldorf05.07.2022
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2-13 S 108/18 - Wohnnutzung in einer TeileigentumseinheitLeitsatz: 1. Sieht eine Teilungserklärung für eine Teileigentumseinheit ausdrücklich eine gewerbliche Nutzung vor, liegt in der an anderer Stelle angeführten Bezeichnung „lila umrandete Lagerräume mit Büro“ keine Zweckbestimmung. 2. Zur - hier bejahten - Zulässigkeit einer Wohnnutzung in einer Teileigentumseinheit.LG Frankfurt/Main14.03.2019
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2-13 S 72/22 - Anspruch auf Änderung der Teilungserklärung, Rückumwandlung von Teileigentumseinheit in WohneigentumLeitsatz: Alleine die Möglichkeit, für eine Wohneinheit einen um 15 % höheren Verkaufspreis zu erzielen, führt nicht dazu, dass ein Eigentümer einen Anspruch auf Änderung der Teilungserklärung dahingehend hat, dass seine Teileigentumseinheit in Wohneigentum (rück-) umgewandelt wird.LG Frankfurt/Main22.06.2023
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55 S 81/17 WEG - Keine Beitragspflichtbefreiung wegen Unbewohnbarkeit der WohnungLeitsatz: Ein Wohnungseigentümer ist von der auf § 16 Abs. 2 WEG beruhenden Beitragspflicht nicht deshalb befreit, weil er die ihm gehörenden Wohneinheit nicht nutzen kann. Ihm steht - anders als einem Mieter - wegen der Unbenutzbarkeit der Wohnung kein Minderungsrecht zu. Das Risiko der Benutzbarkeit oder Vermietbarkeit seiner Wohnung hat allein der Wohnungseigentümer zu tragen. Er bleibt daher auch bei einer vorübergehenden Unbenutzbarkeit der Wohnungen in vollem Umfang zu Beitragszahlungen verpflichtet.LG Berlin15.06.2018
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55 S 10/18 WEG - Nutzung eines Teileigentums zu WohnzweckenLeitsatz: Die Nutzung einer Teileigentumseinheit zu Wohnzwecken kann zulässig sein, wenn sie bei typisierender Betrachtungsweise nicht mehr stört als die nach der Teilungserklärung vorgesehene Nutzung.LG Berlin26.02.2019
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55 S 95/18 WEG - Zulässige Nutzung einer TeileigentumseinheitLeitsatz: 1. Beschreibt die Teilungserklärung eine zulässige Nutzung der Einheit mit Beispielsfällen (Laden usw.), ist damit noch nicht bestimmt, dass eine andere Nutzung damit ausdrücklich ausgeschlossen ist. 2. Selbst wenn andere Nutzungen ausgeschlossen sind, ist bei einem Unterlassungsverlangen immer noch zu prüfen, ob die praktizierte Nutzung bei typisierender Betrachtung über die zugelassene Beeinträchtigung hinausgeht. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin28.05.2019
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55 S 124/21 WEG - Verweigerung der Veräußerungszustimmung bei 24-stündiger gewerbsmäßiger Betreuung in einer WohneinheitLeitsatz: 1. Die (lntensiv-) Pflege eines Menschen bis zu seinem Lebensende in den eigenen vier Wänden einer Eigentumswohnanlage nimmt dieser nicht ihren Nutzungscharakter zu Wohnzwecken und ist daher von jedem Miteigentümer grundsätzlich hinzunehmen.2. Anders ist dies bei typisierender Betrachtungsweise jedoch zu beurteilen, wenn eine Vielzahl von Pflegebedürftigen und demenzkranken Menschen mit dauerhaft zu erwartender wechselnder Belegung in den Wohneinheiten untergebracht werden soll, insbesondere wenn sich solche Beeinträchtigungen ergeben, die dem Betrieb einer Krankenstation nahekommen.(Leitsätze der Redaktion)LG Berlin18.10.2022
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XI ZR 3/10 - Formularklausel über Abschlussgebühr in BausparverträgenLeitsatz: Die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bausparkasse enthaltene Klausel „Mit Abschluss des Bausparvertrages wird eine Abschlussgebühr von 1 % der Bausparsumme fällig. Eingehende Zahlungen werden zunächst auf die Abschlussgebühr angerechnet. Die Abschlussgebühr wird nicht - auch nicht anteilig - zurückbezahlt oder herabgesetzt, wenn der Bausparvertrag gekündigt, die Bausparsumme ermäßigt oder das Bauspardarlehen nicht voll in Anspruch genommen wird." hält der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB stand.BGH07.12.2010
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V ZR 307/16 - Zweckwidrige Nutzung einer Teileigentumseinheit zu WohnzweckenLeitsatz: ...Senatsbeschlusses vom 13. Juli 1995 V ZB 6/94, BGHZ 130...BGH23.03.2018
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V ZR 203/17 - Beschlussersetzung bei dringender ReparaturbedürftigkeitLeitsatz: .... Oktober 2014 - V ZR 9/14, BGHZ 202, 375 = GE...BGH04.05.2018