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Urteil Anspruch auf Änderung der Teilungserklärung, Rückumwandlung von Teileigentumseinheit in Wohneigentum
Schlagworte
Anspruch auf Änderung der Teilungserklärung, Rückumwandlung von Teileigentumseinheit in Wohneigentum
Leitsatz
Alleine die Möglichkeit, für eine Wohneinheit einen um 15 % höheren Verkaufspreis zu erzielen, führt nicht dazu, dass ein Eigentümer einen Anspruch auf Änderung der Teilungserklärung dahingehend hat, dass seine Teileigentumseinheit in Wohneigentum (rück-) umgewandelt wird.
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