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Urteil Nutzung eines Teileigentums zu Wohnzwecken
Schlagworte
Nutzung eines Teileigentums zu Wohnzwecken
Leitsatz
Die Nutzung einer Teileigentumseinheit zu Wohnzwecken kann zulässig sein, wenn sie bei typisierender Betrachtungsweise nicht mehr stört als die nach der Teilungserklärung vorgesehene Nutzung.
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