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  1. V ZR 127/21 - Störende Wohnnutzung in einer Teileigentumseinheit
    Leitsatz: .... März 2018 - V ZR 307/16, GE 2018, 651 = NJW...
    BGH
    15.07.2022
  2. V ZR 284/19 - Nutzung einer Teileigentumseinheit zu Wohnzwecken
    Leitsatz: ...BGH, Urteil vom 23. März 2018 - V ZR 307/16...
    BGH
    16.07.2021
  3. V ZR 307/16 - Zweckwidrige Nutzung einer Teileigentumseinheit zu Wohnzwecken
    Leitsatz: ...Senatsbeschlusses vom 13. Juli 1995 V ZB 6/94, BGHZ 130...
    BGH
    23.03.2018
  4. V ZR 65/17 - Vorläufige Durchsetzung des Änderungsanspruchs der Gemeinschaftsordnung
    Leitsatz: 1. Die dauerhafte Änderung des Inhalts eines Sondernutzungsrechts und die dauerhafte Aufhebung eines solchen Rechts können die übrigen Wohnungseigentümer gegen den Willen des Sondernutzungsberechtigten nur nach Maßgabe von § 10 Abs. 2 Satz 3 WEG und auf dem darin geregelten Weg einer Anpassung oder Änderung der Gemeinschaftsordnung herbeiführen. 2. Aus § 10 Abs. 2 Satz 3 WEG kann sich auch ein Anspruch auf ersatzlose Aufhebung eines Sondernutzungsrechts ergeben, allerdings nur als ultima ratio, etwa wenn die Sondernutzungsfläche zwingend benötigt wird, um unabwendbaren behördlichen Auflagen nachzukommen, und regelmäßig nur gegen Zahlung einer entsprechenden Entschädigung. 3. Selbst wenn die übrigen Wohnungseigentümer nach § 10 Abs. 2 Satz 3 WEG die Aufhebung eines Sondernutzungsrechts verlangen können, ist der Sondernutzungsberechtigte nicht verpflichtet, seine Sondernutzungsfläche im Vorgriff auf eine solche Aufhebung zur Verfügung zu stellen.
    BGH
    23.03.2018
  5. V ZR 298/16 - Anspruch auf Änderung der Gemeinschaftsordnung bei sog. Geburtsfehlern
    Leitsatz: Ein Anspruch auf Änderung der Gemeinschaftsordnung nach § 10 Abs. 2 Satz 3 WEG setzt nicht voraus, dass sich tatsächliche oder rechtliche Umstände erst nachträglich verändert haben; er kommt auch in Betracht, wenn Regelungen der Gemeinschaftsordnung von Anfang an verfehlt oder sonst unbillig waren (sog. Geburtsfehler).
    BGH
    22.03.2019
  6. V ZR 72/18 - Stimmkraftherabsetzung für „Geisterwohnungen“
    Leitsatz: 1. Zur Herabsetzung der Stimmkraft des Eigentümers von sog. „Geisterwohnungen“. 2. Steht dem Mehrheitseigentümer erhebliche Stimmkraft zu, obwohl sich diese nach bisher nicht ausgeführten Bauabschnitten berechnet, kann eine maßvolle Herabsetzung dieser Stimmkraft durch ersetzende Gerichtsentscheidung festgelegt werden. (Leitsatz 2 d. Red.)
    BGH
    18.01.2019
  7. V ZR 203/18 - Eltern-Kind-Zentrum in Laden zulässig, Ausstrahlungswirkung des Kinderlärmprivilegs auf Wohnungseigentum
    Leitsatz: a) Bei der Prüfung, ob sich eine nach dem in der Teilungserklärung vereinbarten Zweck (hier: „Laden mit Lager“) ausgeschlossene Nutzung (hier: Betreiben eines Eltern-Kind-Zentrums) als zulässig erweist, weil sie bei typisierender Betrachtungsweise nicht mehr stört als die vorgesehene Nutzung, ist regelmäßig die Ausstrahlungswirkung des § 22 Abs. 1a BImSchG auf das Wohnungseigentumsrecht zu berücksichtigen; dies gilt auch dann, wenn die Teilungserklärung vor Einfügung dieser Vorschrift in das Bundesimmissionsschutzgesetz errichtet worden ist. b) Der Einordnung eines Eltern-Kind-Zentrums als „Kindertageseinrichtung“ bzw. als eine „ähnliche Einrichtung“ i.S.d. § 22 Abs. 1a BImSchG steht nicht entgegen, dass die Veranstaltungen teilweise - neben den Angeboten nur für Kinder - unter Beteiligung von Familienmitgliedern durchgeführt werden und auch den Austausch der Eltern untereinander fördern sollen. c) Für die Anwendung des § 22 Abs. 1a Satz 1 BImSchG ist es unerheblich, dass ein Eltern-Kind-Zentrum zusätzlich zu den privilegierten Angeboten nicht privilegierte Angebote ausschließlich an die Eltern macht, solange diesen Angeboten eine nur untergeordnete Bedeutung zukommt.
    BGH
    13.12.2019
  8. V ZR 244/22 - Zulässigkeit von baulichen Veränderungen des Gemeinschaftseigentums zur Barrierereduzierung
    Leitsatz: ...- V ZR 96/16, GE 2017, 423 = ZWE 2017, 224...
    BGH
    09.02.2024
  9. V ZR 33/23 - Umgestaltung durch bauliche Maßnahme zur Barrierereduzierung
    Urteil: ...Verfahren V ZR 244/22 der Fall war. Der...
    BGH
    09.02.2024
  10. V ZR 140/22 - Dynamische Verweisung auf die Gesetzeslage
    Leitsatz: 1. Der in der Gemeinschaftsordnung enthaltenen schlichten Verweisung auf die Gesetzeslage oder der bloßen Wiederholung des Gesetzes lässt sich in Ermangelung anderer Anhaltspunkte nicht entnehmen, dass es auch nach einer Gesetzesänderung bei der Anwendung alten Rechts verbleiben soll. Vielmehr ist dies grundsätzlich als dynamische Verweisung auf die jeweils aktuellen gesetzlichen Regelungen zu verstehen. 2. Es ist Sache des Wohnungseigentümers, der eine nicht in der Gemeinschaftsordnung gestattete bauliche Veränderung beabsichtigt, einen Gestattungsbeschluss ggf. im Wege der Beschlussersetzungsklage herbeizuführen, ehe mit der Baumaßnahme begonnen wird. Handelt er dem zuwider, haben die übrigen Wohnungseigentümer einen Unterlassungsanspruch, der durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ausgeübt wird. Diesem Unterlassungsanspruch kann der bauwillige Wohnungseigentümer nicht unter Berufung auf Treu und Glauben entgegenhalten, dass ihm ein Gestattungsanspruch zusteht.
    BGH
    17.03.2023