« neue Suche

Suchergebnis Urteilssuche (11 - 20 von 23)

  1. V ZR 203/17 - Beschlussersetzung bei dringender Reparaturbedürftigkeit
    Leitsatz: .... Oktober 2014 - V ZR 9/14, BGHZ 202, 375 = GE...
    BGH
    04.05.2018
  2. V ZR 77/22 - Aufklärungspflicht beim Grundstückskauf
    Leitsatz: Der Verkäufer eines bebauten Grundstücks, der dem Käufer Zugriff auf einen Datenraum mit Unterlagen und Informationen zu der Immobilie gewährt, erfüllt hierdurch seine Aufklärungspflicht, wenn und soweit er aufgrund der Umstände die berechtigte Erwartung haben kann, dass der Käufer durch Einsichtnahme in den Datenraum Kenntnis von dem offenbarungspflichtigen Umstand erlangen wird.
    BGH
    15.09.2023
  3. VIII ZR 162/09 - Unwirksame Preisklausel in Gasverträgen mit Endverbrauchern; Normsonderkunden; Preisanpassung; Preisänderungsrecht
    Leitsatz: ...- VIII ZR 274/06, BGHZ 179, 186 Rn. 12 ff.; zu...
    BGH
    31.07.2013
  4. X ZR 237/20 - Formularmäßige Fälligkeitsregelung zur Mietzahlung für Solaranlage
    Leitsatz: 1. Eine formularmäßige Bestimmung, mit der die Fälligkeit der vom Verwender geschuldeten Mietzahlungen von der Inbetriebnahme einer Anlage abhängig gemacht wird, ist unwirksam, wenn die Inbetriebnahme ausschließlich oder teilweise von einer freien Entscheidung des Verwenders abhängt. 2. Ob eine Mietzahlung eine (teilweise) unentgeltliche Leistung darstellt, ist in erster Linie nach dem Umfang der mietvertraglich vereinbarten Rechte und Pflichten zu bestimmen. 
    BGH
    11.11.2021
  5. IX ZR 237/20 - Formularmäßige Fälligkeitsregelung zur Mietzahlung für Solaranlage
    Leitsatz: 1. Eine formularmäßige Bestimmung, mit der die Fälligkeit der vom Verwender geschuldeten Mietzahlungen von der Inbetriebnahme einer Anlage abhängig gemacht wird, ist unwirksam, wenn die Inbetriebnahme ausschließlich oder teilweise von einer freien Entscheidung des Verwenders abhängt. 2. Ob eine Mietzahlung eine (teilweise) unentgeltliche Leistung darstellt, ist in erster Linie nach dem Umfang der mietvertraglich vereinbarten Rechte und Pflichten zu bestimmen.
    BGH
    11.11.2021
  6. XI ZR 3/10 - Formularklausel über Abschlussgebühr in Bausparverträgen
    Leitsatz: Die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bausparkasse enthaltene Klausel „Mit Abschluss des Bausparvertrages wird eine Abschlussgebühr von 1 % der Bausparsumme fällig. Eingehende Zahlungen werden zunächst auf die Abschlussgebühr angerechnet. Die Abschlussgebühr wird nicht - auch nicht anteilig - zurückbezahlt oder herabgesetzt, wenn der Bausparvertrag gekündigt, die Bausparsumme ermäßigt oder das Bauspardarlehen nicht voll in Anspruch genommen wird." hält der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB stand.
    BGH
    07.12.2010
  7. 55 S 10/18 WEG - Nutzung eines Teileigentums zu Wohnzwecken
    Leitsatz: Die Nutzung einer Teileigentumseinheit zu Wohnzwecken kann zulässig sein, wenn sie bei typisierender Betrachtungsweise nicht mehr stört als die nach der Teilungserklärung vorgesehene Nutzung.
    LG Berlin
    26.02.2019
  8. 2-13 S 108/18 - Wohnnutzung in einer Teileigentumseinheit
    Leitsatz: 1. Sieht eine Teilungserklärung für eine Teileigentumseinheit ausdrücklich eine gewerbliche Nutzung vor, liegt in der an anderer Stelle angeführten Bezeichnung „lila umrandete Lagerräume mit Büro“ keine Zweckbestimmung. 2. Zur - hier bejahten - Zulässigkeit einer Wohnnutzung in einer Teileigentumseinheit.
    LG Frankfurt/Main
    14.03.2019
  9. 55 S 81/17 WEG - Keine Beitragspflichtbefreiung wegen Unbewohnbarkeit der Wohnung
    Leitsatz: Ein Wohnungseigentümer ist von der auf § 16 Abs. 2 WEG beruhenden Beitragspflicht nicht deshalb befreit, weil er die ihm gehörenden Wohneinheit nicht nutzen kann. Ihm steht - anders als einem Mieter - wegen der Unbenutzbarkeit der Wohnung kein Minderungsrecht zu. Das Risiko der Benutzbarkeit oder Vermietbarkeit seiner Wohnung hat allein der Wohnungseigentümer zu tragen. Er bleibt daher auch bei einer vorübergehenden Unbenutzbarkeit der Wohnungen in vollem Umfang zu Beitragszahlungen verpflichtet.
    LG Berlin
    15.06.2018
  10. 2-13 S 72/22 - Anspruch auf Änderung der Teilungserklärung, Rückumwandlung von Teileigentumseinheit in Wohneigentum
    Leitsatz: Alleine die Möglichkeit, für eine Wohneinheit einen um 15 % höheren Verkaufspreis zu erzielen, führt nicht dazu, dass ein Eigentümer einen Anspruch auf Änderung der Teilungserklärung dahingehend hat, dass seine Teileigentumseinheit in Wohneigentum (rück-) umgewandelt wird.
    LG Frankfurt/Main
    22.06.2023