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Urteil Anspruch auf Änderung der Gemeinschaftsordnung bei sog. Geburtsfehlern
Schlagworte
Anspruch auf Änderung der Gemeinschaftsordnung bei sog. Geburtsfehlern
Leitsatz
Ein Anspruch auf Änderung der Gemeinschaftsordnung nach § 10 Abs. 2 Satz 3 WEG setzt nicht voraus, dass sich tatsächliche oder rechtliche Umstände erst nachträglich verändert haben; er kommt auch in Betracht, wenn Regelungen der Gemeinschaftsordnung von Anfang an verfehlt oder sonst unbillig waren (sog. Geburtsfehler).
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