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VG 29 A 471.95 - Baulandenteignung; FDGB; Wohnraumversorgung; Machtmissbrauch; unlautere Machenschaft; Manipulation; vorgeschobener EnteignungszweckLeitsatz: 1. Die Inanspruchnahme von Bauland zugunsten des FDGB für die Errichtung von Eigenheimen zur Wohnraumversorgung hoher Funktionäre war mangels entsprechender Aufgabenzuweisung nicht von den die Aufbauverordnung erweiternden Regelungen des Magistrats gedeckt. 2. Eine gleichwohl auf die Aufbaubestimmungen gestützte Inanspruchnahme war machtmißbräuchlich, wenn den zuständigen staatlichen Stellen die insoweit fehlende Rechtsträgerschaft des FDGB bekannt war und deshalb durch die vorübergehende Einsetzung des Magistrats als Rechtsträger nur der äußere Schein der Gesetzmäßigkeit begründet werden sollte, um gezielt die Voraussetzungen eines späteren rechtsgeschäftlichen Erwerbs des Baugrundstücks durch den FDGB überhaupt erst zu ermöglichen.VG Berlin14.12.2000
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29 A 337.95 - herrenlose Vermögenswerte; Beschlagnahme; SMAD Befehl Nr. 124; Freigabeprüfung; Enteignung auf besatzungsrechtliche Enteignung; besatzungshoheitliche Enteignung; Enteignungsverbot; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; RückübertragungsausschlussLeitsatz: Es entsprach dem Willen der sowjetischen Besatzungsmacht, die wegen Herrenlosigkeit nach SMAD Befehl Nr. 124 beschlagnahmten Vermögenswerte ebenfalls der Prüfung zu unterziehen, ob eine Herausgabe an die Eigentümer zu erfolgen hatte (Freigabe) oder die Enteignung auszusprechen war.VG Berlin28.09.2000
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29 A 277.97 - Klagebefugnis; Prozeßführungsbefugnis; Liquidator; OHG; Vererblichkeit; UnternehmensbeteiligungLeitsatz: 1. Zur Klage- und Prozeßführungsbefugnis einzelner Liquidatoren einer OHG. 2. Zur Vererblichkeit der Unternehmensbeteiligung.VG Berlin27.01.2000
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VG 25 A 141.95 - faktische staatliche Verwaltung; Ablösebetrag für Grundpfandrechte; TeilungsunrechtLeitsatz: Kriterium für das Vorliegen einer "staatlichen Verwaltung" ist, daß die Verwaltung staatlicherseits angeordnet wurde, nicht etwa, daß sie durch eine staatliche Stelle - wie einen VEB Kommunale Wohnungsverwaltung - ausgeübt wurde ("faktische" staatliche Verwaltung).VG Berlin18.07.2000
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VG 22 A 339.97 - Rückgabeausschluss; Restitutionsausschluss; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Unredlichkeit; Verstoß gegen WohnraumlenkungsbestimmungenLeitsatz: Ein schwerwiegender Verstoß gegen Wohnraumlenkungsbestimmungen bei der Vergabe eines Wohngrundstückes schafft Unredlichkeit des Erwerbers.VG Berlin23.11.2000
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VG 22 A 1.96 - besatzungshoheitliche Enteignung; Beschlagnahme; Deutsche Treuhand; Berliner Liste 3; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; RückübertragungsausschlussLeitsatz: 1. Enteignungen nach der Berliner "Liste 3" sind besatzungshoheitlich und restitutionsausschließend, wenn der Vermögenswert bis 9. Februar 1949 beschlagnahmt war und die Beschlagnahme nicht gegen ein im Einzelfall von den Sowjets angeordnetes Enteignungsverbot verstieß oder die Beschlagnahme aufgehoben war. 2. Die Behauptung der Deutschen Treuhandverwaltung (DTV), der Vermögenswert sei nach Befehl Nr. 124 beschlagnahmt, genügt für die sachliche und gegenständliche Vorformung der Enteignung. Es ist nicht erforderlich, daß die gesetzlichen Vorgaben für die Beschlagnahme, insbesondere die Einzelerfassung der Vermögenswerte in Formblättern und Gesamtverzeichnissen eingehalten worden sind. 3. Für die (behauptete) Beschlagnahme genügt es, daß der Vermögenswert so behandelt wurde, als ob die einschlägigen Voraussetzungen erfüllt gewesen sind, selbst wenn deren Voraussetzungen nicht vorgelegen haben.VG Berlin06.01.2000
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VG 16 A 396.97 - Originale Fenster als wesentliche Elemente von Baudenkmalen; illegaler Fenstereinbau; Gartenstadt Staaken; Sprossenfenster; schleichende Veränderungen an DenkmalensembleLeitsatz: Originale Fenster gehören zum wesentlichen Bestand eines jeden Baudenkmales und tragen wesentlich zu seinem Zeugniswert bei. Soweit ihr baulicher Zustand Mängel aufweist, sind diese zu reparieren. Nur wenn der schlechte Bauzustand eine Erhaltung nicht mehr zuläßt, ist der Austausch gegen in Material, Gestaltung und Funktion gleiche Ersatzfenster zulässig.VG Berlin18.04.2000
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VG 19 A 18.00 - Mietobergrenzen; unzulässige Mietsenkungsanordnung im SanierungsgebietLeitsatz: 1. Die Festsetzung von Mietobergrenzen im Sanierungsgebiet und eine daraus abgeleitete Mietsenkungsanordnung im Einzelfall ist allenfalls als Auflage zu einer Genehmigung nach § 144 Baugesetzbuch zulässig. 2. Für Modernisierungsmaßnahmen zur Herstellung eines zeitgemäßen Ausstattungszustandes ist jedenfalls im vorläufigen Rechtsschutzverfahren davon auszugehen, daß der Eigentümer einen Anspruch auf eine auflagenfreie Genehmigung hat. (Leitsätze der Redaktion)VG Berlin11.02.2000
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VG 19 A 345.99 - Baurecht; Berlin-Mitte; sanierungsrechtliche Auflage; Mietobergrenzen; Bestimmtheit der Auflage; SanierungsgebietLeitsatz: 1. Eine zeitlich und sachlich unbestimmte sanierungsrechtliche Auflage zur Einhaltung von Mietobergrenzen ist nicht vollstreckungsfähig. 2. Ein Mietsenkungsverlangen ist kein taugliches Zwangsmittel, um den Zweck der Auflage zu erreichen. (Leitsätze der Redaktion)VG Berlin28.07.2000
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VG 19 A 5.00 - Werbeplakat; Beseitigungsverfügung; Befreiung; Verunstaltung; denkmalrechtlicher UmgebungsschutzLeitsatz: 1. § 7 Abs. 2 AGBauGB i. d. F. vom 10. Oktober 1999 (GVBl. S. 554) ist auch auf Gestaltungsregelungen anwendbar, die vor dieser Neuregelung nach § 7 AGBauGB a. F. erlassen wurden. 2. Das EXPO-Plakat auf dem Pariser Platz ist nach der Bauordnung Berlin genehmigungsfrei und verletzt weder den bauordnungsrechtlichen noch den denkmalrechtlichen Umgebungsschutz; ein etwaiger Verstoß gegen den Bebauungsplan kann durch eine Befreiung behoben werden. (Leitsatz zu 2 von der Redaktion)VG Berlin17.02.2000