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  1. 1 BvR 2307/94; 1 BvR 1120/95; 1 BvR 1408/95; 1 BvR 2460/95; 1 BvR 2471/95 - Verfassungsbeschwerde; Jahresfrist; Gleichbehandlungsgrundsatz; Eigentumsgarantie; Sozialstaatsgebot; Rechtsstaatsprinzip; Willkürverbot; Entschädigung; Ausgleichsleistung; NS-Verfolgtenentschädigung
    Leitsatz: 1. Eine Pflicht der Bundesrepublik Deutschland zur Wiedergutmachung von Vermögensschäden, die eine nicht an das Grundgesetz gebundene Staatsgewalt zu verantworten hat, läßt sich nicht aus einzelnen Grundrechten herleiten. Sie kann sich jedoch aus dem Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes ergeben. Bei der Ausgestaltung der Wiedergutmachung im einzelnen sind das Rechtsstaatsprinzip und der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG in seiner Bedeutung als Willkürverbot zu beachten. 2. Zur Anwendung dieser Grundsätze auf die Wiedergutmachung von Vermögensschäden nach dem Entschädigungsgesetz, dem Ausgleichsleistungsgesetz und dem NS-Verfolgtenentschädigungsgesetz. 3. Die Jahresfrist des § 93 Abs. 3 BVerfGG für die Einlegung einer Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen ein Gesetz ist nach den §§ 187 ff. BGB zu berechnen. Demzufolge endet die Frist, wenn das angegriffene Gesetz am Beginn eines Tages in Kraft getreten ist, gemäß § 187 Abs. 2 in Verbindung mit § 188 Abs. 2 Alternative 2 BGB mit dem Ablauf des Tages des letzten Monats des Folgejahres, der dem Tag vorausgeht, der durch seine Benennung oder seine Zahl dem Anfangstag der Frist entspricht.
    BVerfG
    22.11.2000
  2. 14 C 394/99 - Auskunftspflicht des Vermieters über Namen und Anschrift der Hausverwaltung/des Hausverwalters
    Leitsatz: Der Mieter kann vom Vermieter Auskunft über die vollständigen Namen und letzten bekannten Anschriften der Mitarbeiter verlangen, die im Namen des Vermieters mit ihm verhandelt haben.
    AG Charlottenburg
    23.11.2000
  3. - III ZR 342/99 - Bergbaurecht - und Nutzung der Grundstücksoberfläche (Ölfernleitung); Ölfernleitung, Legung einer - trotz Bergbaurecht
    Leitsatz: Die Bewilligung zur Gewinnung von Bodenschätzen nach § 8 BBergG umfaßt - ohne die Übertragung weiterer Befugnisse, insbesondere in Form der Grundabtretung - grundsätzlich nicht das Recht, den Eigentümern der Feldgrundstücke (oder dinglich Nutzungsberechtigten) eine dem Gewinnungsberechtig ten nachteilige Benutzung der Grundstücksoberfläche (hier: Verlegung einer Ölfernleitung) zu verbieten.
    BGH
    23.11.2000
  4. BVerwG 3 C 27.00 - Bahngrundstück; Reichseisenbahnvermögen; Grundstückszuordnung; Zuordnungsobjekt; S-Bahn-Tunnelanlage
    Leitsatz: Die Zuordnung eines für Verwaltungsaufgaben genutzten Grundstücks muß nicht notwendigerweise eine unterirdisch verlaufende S-Bahn-Tunnelanlage umfassen; diese kann neben dem Grundstück selbständiges Zuordnungsobjekt sein.
    BVerwG
    23.11.2000
  5. VG 22 A 339.97 - Rückgabeausschluss; Restitutionsausschluss; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Unredlichkeit; Verstoß gegen Wohnraumlenkungsbestimmungen
    Leitsatz: Ein schwerwiegender Verstoß gegen Wohnraumlenkungsbestimmungen bei der Vergabe eines Wohngrundstückes schafft Unredlichkeit des Erwerbers.
    VG Berlin
    23.11.2000
  6. VII ZR 242/99 - Vorschußklage, - und Schadensersatz gegen Architekten
    Leitsatz: Zur Auslegung einer als "Vorschußklage" bezeichneten Klage gegen Architekten wegen behaupteter Planungs- und Überwachungsfehler.
    BGH
    23.11.2000
  7. VerfGH 72/00 - Doppelte Berücksichtigung von öffentlichen Zuschüssen im Mieterhöhungsverfahren verfassungswidrig; Kürzungsbeträge
    Leitsatz: 1. Ist im Rahmen eines öffentlich rechtlichen Vertrages sichergestellt, daß öffentliche Fördermittel nicht beim Vermieter verbleiben, sondern dem Mieter zugute kommen (Mietverzicht), sind im Mieterhöhungsverfahren Kürzungsbeträge nicht noch zusätzlich zu berücksichtigen. 2. Im Zustimmungsprozeß nach § 2 MHG muß das Gericht den Angaben des Vermieters nachgehen und prüfen, ob die Beschränkungen nach dem Fördervertrag eingehalten sind. (Leitsätze der Redaktion)
    VerfGH Berlin
    23.11.2000
  8. 3 W 184/00 - Verwalter; Betretensrecht; Betretungsrecht; Unverletzlichkeit; Wohnung; Instandhaltung; Kontrolle
    Leitsatz: 1. Eine Regelung, die dem Verwalter einer Wohnungseigentumsanlage gestattet, ohne sachlichen Grund eine Wohnung zu betreten, ist auch dann mit dem Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung unvereinbar, wenn das Betretungsrecht zeitlich auf zwei Termine pro Jahr beschränkt ist. 2. Die bloße Kontrolle, ob Instandhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen erforderlich sind, stellt keinen sachlichen Grund für ein Betretungsrecht des Verwalters dar.
    OLG Zweibrücken
    24.11.2000
  9. 62 S 163/00 - Kürzungsbeträge bei Modernisierung mit öffentlichen Mitteln vor Vertragsabschluß
    Leitsatz: Kürzungsbeträge für öffentliche Fördermittel sind bei einem Mieterhöhungsverlangen nur dann zu berücksichtigen, wenn der Vermieter im laufenden Mietverhältnis mit öffentlichen Mitteln modernisiert hat, nicht aber bei Vermietung einer bereits modernisierten Wohnung.
    LG Berlin
    27.11.2000
  10. 2 C 283/00 - Nur Duldungspflicht und keine Vorbereitungsmaßnahmen bei Hammerschlags- und Leiterrecht
    Leitsatz: Ist der Eigentümer verpflichtet, das Betreten seines Grundstücks für Instandsetzungsarbeiten auf dem Nachbargrundstück zu dulden, muß er nicht darüber hinaus vorbereitende Abräumarbeiten ausführen lassen.
    AG Neukölln
    28.11.2000