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  1. 62 S 470/99 - Keine Aufrechnung mit Kautionsrückzahlungsanspruch gegen Zwangsverwalter
    Leitsatz: Der Mieter kann gegen eine Mietzinsforderung des Zwangsverwalters nicht mit einem Anspruch auf Kautionsrückzahlung aufrechnen, wenn die Mietzinsansprüche vorher fällig geworden sind.
    LG Berlin
    31.01.2000
  2. 109 C 589/99 - Einordnung in Mietspiegel; Altbau als Neubau; Wiederaufbau
    Leitsatz: Wohnungen in einem ehemals teilzerstörten Altbau, die als steuerbegünstigt anerkannt worden sind, gelten für die Einordnung in den Mietspiegel als Neubau.
    AG Schöneberg
    31.01.2000
  3. BVerwG 8 B 22.00 - Rechtsmittelausschluß in vermögensrechtlichen Streitigkeiten; Vollstreckungsverfahren; Widerspruchsbescheid; Vollstreckungstitel; verwaltungsgerichtliches Vollstreckungsverfahren
    Leitsatz: 1. Der Rechtsmittelausschluß des § 37 Abs. 2 Satz 1 VermG erfaßt - vorbehaltlich der in Satz 2 geregelten Ausnahmen - alle Arten von Entscheidungen des Verwaltungsgerichts im Zusammenhang mit vermögensrechtlichen Streitigkeiten; dies gilt auch für Entscheidungen im Rahmen eines gerichtlichen Vollstreckungsverfahrens. 2. Ein Widerspruchsbescheid ist kein geeigneter Vollstreckungstitel für ein verwaltungsgerichtliches Vollstreckungsverfahren nach den §§ 167 ff. VwGO.
    BVerwG
    31.01.2000
  4. 24 W 601/99 - Anspruch des ausgeschiedenen Wohnungseigentümers auf Einsicht in die Verwaltungsunterlagen
    Leitsatz: 1. Der Anspruch auf Einsicht in die Verwaltungsunterlagen steht auch dem ausgeschiedenen Wohnungseigentümer zu und schließt das Recht auf Duldung des Kopierens ein. 2. Der Anspruch richtet sich einheitlich sowohl gegen den Verwalter wie auch gegen die Eigentümergemeinschaft. 3. War der Anspruch gegen den Verwalter bereits anhängig, bevor der Wohnungseigentümer aus der Gemeinschaft ausgeschieden ist, besteht die Zuständigkeit der Wohnungseigentumsgerichte fort, auch wenn nach dem Ausscheiden der Antrag gegen die Gemeinschaft gerichtet wird. 4. Stellt das Gericht gegen den Widerspruch des Antragstellers die Erledigung der Hauptsache fest, ist dagegen das Rechtsmittel wie gegen die Abweisung der Hauptsache zulässig.
    KG
    31.01.2000
  5. 24 W 7323/98 - Kein Abrechnungsanspruch ausgeschiedener Wohnungseigentümer
    Leitsatz: 1. Der Anspruch auf Abrechnung eingezahlter Beitragsvorschüsse und Auszahlung von Guthaben geht mit dem Ausscheiden des Wohnungseigentümers auf dessen Nachfolger über und kann somit von dem früheren Eigentümer nicht mehr gerichtlich geltend gemacht werden. 2. Außerhalb der jährlichen Gesamtabrechnung der Gemeinschaft im lnnenverhältnis kann es keine weiteren nachträglichen Abrechnungspflichten gegenüber einem oder mehreren ausgeschiedenen Wohnungseigentümern geben, weder für die Gemeinschaft noch für den Verwalter.
    KG
    31.01.2000
  6. II ZR 309/98 - Zwangsverwaltung; Beendigung der Wirkung einer eigenkapitalersetzenden Gebrauchsüberlassung in der Insolvenz nach Beschlagnahmebeschluss
    Leitsatz: Zur Beendigung der Wirkung einer eigenkapitalersetzenden Gebrauchsüber lassung an einem mit einem Grundpfandrecht belasteten Grundstück, sobald der im Wege der Zwangsverwaltung erlassene Beschlagnahmebeschluß wirksam geworden ist.
    BGH
    31.01.2000
  7. 2 O 199/99 - Zwangsarbeit; Gesundheitsschaden; Schmerzensgeld; Verjährung
    Leitsatz: Ansprüche polnischer Staatsangehöriger auf Schmerzensgeld wegen im Kriege durch Zwangsarbeit erlittener Gesundheitsschäden und auf Schadensersatz wegen Lohnausfalls sind spätestens 1992 bzw. 1993 verjährt.
    LG Berlin
    01.02.2000
  8. 2 C 765/99 - Zustimmungsklage; Mieterhöhung; Fax
    Leitsatz: Die Zustimmungsklage zur Mieterhöhung kann nicht per Fax erhoben werden.
    AG Sömmerda
    02.02.2000
  9. VIII ZR 12/99 - Vertretungsmacht, fahrlässige Unkenntnis über Fehlen der -
    Leitsatz: Zur Frage der fahrlässigen Unkenntnis des Fehlens der Vertretungsmacht nach § 179 Abs. 3 BGB.
    BGH
    02.02.2000
  10. BVerwG 8 C 29.98 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; unlautere Machenschaften; Ausreiseschenkung; Anscheinsbeweis für die Veräußerung von Kulturgütern; Verstoß gegen die Denkgesetze
    Leitsatz: 1. Für das Vorliegen von unlauteren Machenschaften im Zusammenhang mit einer Schenkung von beweglichen Sachen anläßlich der Ausreise aus der DDR trifft den vermögensrechtlichen Anspruchsteller die materielle Beweislast. Die Grundsätze eines Anscheinsbeweises finden bei derartigen Sachverhalten keine Anwendung; dies gilt auch für die Veräußerung von Kulturgütern. 2. Eine unlautere Machenschaft liegt nicht darin, daß nach DDR-Recht Kulturgüter nicht ohne Genehmigung ausgeführt werden durften. 3. Ein Verstoß gegen die Denkgesetze scheidet aus, wenn das Tatsachengericht im Rahmen der Beweiswürdigung bei mehrdeutigen Tatumständen deren Mehrdeutigkeit erkannt und (plausibel) berücksichtigt hat.
    BVerwG
    02.02.2000