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Urteil Zwangsarbeit
Schlagworte
Zwangsarbeit; Gesundheitsschaden; Schmerzensgeld; Verjährung
Leitsatz
Ansprüche polnischer Staatsangehöriger auf Schmerzensgeld wegen im Kriege durch Zwangsarbeit erlittener Gesundheitsschäden und auf Schadensersatz wegen Lohnausfalls sind spätestens 1992 bzw. 1993 verjährt.
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