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  1. VII ZB 16/99 - Beschwer, kein Wegfall der - nach Zahlung durch Gesamtschuldner
    Leitsatz: Leistet eine Partei, die mit der anderen Partei als Gesamtschuldner zur Zah lung verurteilt worden ist, den Urteilsbetrag, so entfällt damit nicht ohne wei teres die Beschwer der anderen Partei.
    BGH
    13.01.2000
  2. 3 C 374/99 - Wasserkosten; Betriebskostenabrechnung; Zählerdifferenzen; Nebenzähler
    Leitsatz: Verwendet der Vermieter Nebenzähler zur Feststellung des Wasserverbrauchs in den Wohnungen des Gebäudes, so ist grundsätzlich der dort abgelesene Verbrauch zu den Kosten der Lieferung durch das Versorgungsunternehmen ggf. einschließlich der Entwässerungskosten der Betriebskostenabrechnung zugrunde zu legen.
    AG Ibbenbüren
    14.01.2000
  3. 64 S 301/99 - Beweislast des Mieters für preisrechtliche Unzulässigkeit
    Leitsatz: 1. Auch der Mieter einer früher preisgebundenen Altbau-Wohnung in den neuen Bundesländern, der Rückzahlung des Mietzinses verlangt, hat dessen preisrechtliche Unzulässigkeit darzulegen und zu beweisen. 2. Dazu gehört, daß der Mieter eine Überschreitung der nach den §§ 3, 12, 13, 16 und 17 MHG zulässigen Mieten darlegen und beweisen muß. 3. Soweit er dazu nicht in der Lage ist, steht ihm ein Anspruch auf Auskunft über die Ausgangsmiete per 3. Oktober 1990 und die danach zulässigen Mieterhöhungen gegen den Vermieter zu.
    LG Berlin
    14.01.2000
  4. V ZR 269/98 - Pfändungsbeschluß, - über Schadensersatz erfaßt nicht Anspruch auf Kaufpreiszah- lung
    Leitsatz: Mit einem Pfändungsbeschluß über den "Anspruch des Schuldners gegen den Drittschuldner auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung" eines notariellen Kaufvertrages wird nicht der Anspruch des Schuldners gegen den Drittschuld ner auf Zahlung des Kaufpreises aus diesem Vertrag erfaßt.
    BGH
    14.01.2000
  5. V ZR 386/98 - Wiederverkaufsverhältnis; Rückkaufvertrag
    Leitsatz: Wird ein Wiederkaufsverhältnis beendet, lebt der Kaufvertrag wieder auf (Fortführung von BGHZ 29, 107, 110).
    BGH
    14.01.2000
  6. V ZR 416/97 - Mehrwertsteuer, - im Kaufvertrag und ergänzende Vertragsauslegung
    Leitsatz: Sind die Parteien irrtümlicherweise übereinstimmend davon ausgegangen, daß der Kaufvertrag über Bergwerkseigentum nicht der Umsatzsteuer unter liegt, kann die Frage, wer die tatsächlich angefallene Umsatzsteuer zu tragen hat, einer ergänzenden Vertragsauslegung zugänglich sein.
    BGH
    14.01.2000
  7. 13 U 66/99 - Umbau; Endrenovierung; Kosten; Erstattung, Schönheitsreparaturen; Nutzlosigkeit
    Leitsatz: Der Vermieter hat einen Anspruch auf Erstattung ersparter bzw. nutzlos aufgewandter Kosten für die Endrenovierung, wenn der Mieter, obwohl ihm der Vermieter angezeigt hat, daß eine Endrenovierung infolge Umbaus überflüssig ist, dennoch Schönheitsreparaturleistungen erbringt.
    OLG Oldenburg
    14.01.2000
  8. V ZR 439/98 - Grundbuchberichtigungsanspruch; Ausreiseverkauf; Treuhand-Verwaltungsgrundstück; Vorrang des Vermögensgesetzes
    Leitsatz: Eine nach Aufhebung der "Anordnung Nr. 2" am 14. November 1989 erfolgte staatliche Treuhand-Verwaltung über Vermögenswerte von Bürgern, die die DDR ohne Genehmigung verlassen hatten, steht der Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche nicht entgegen.
    BGH
    14.01.2000
  9. 62 S 410/99 - Keine gewichtete Orientierungshilfe für Mietspiegel-Spanneneinordnung
    Leitsatz: Bei einer Anwendung der Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel sind die Vorgaben des Mietspiegels mit Bewertung in einem Grobraster maßgeblich; die gesonderte Gewichtung jedes einzelnen Merkmals durch das Gericht wäre willkürlich (Aufhebung von AG Tempelhof Kreuzberg, GE 1999, 1287).
    LG Berlin
    17.01.2000
  10. 2 Z BR 120/99 - Wohnungseigentum; Vewalterabberufung; Frist für fristlose Kündigung; Frist für Einberufung der Eigentümerversammlung wg. Kündigung des Verwaltervertrages
    Leitsatz: Wohnungseigentümer, die die Abberufung des Verwalters und die Kündigung des Verwaltervertrags aus wichtigem Grund erreichen wollen, müssen die Einberufung einer Eigentümerversammlung zur Beschlußfassung darüber zwar nicht innerhalb von zwei Wochen nach Kenntniserlangung von den für Abberufung und Kündigung maßgebenden Tatsachen, aber doch innerhalb angemessener Frist verlangen. Ein Wohnungseigentümer, der allein das in § 24 Abs. 2 WEG genannte Quorum erreicht, hat das Recht, Abberufung und Kündigung zu verlangen, jedenfalls nach dem Ablauf von mehr als zwei Monaten ab Kenntniserlangung verwirkt.
    BayObLG
    17.01.2000