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Urteil Beweislast des Mieters für preisrechtliche Unzulässigkeit
Schlagworte
Beweislast des Mieters für preisrechtliche Unzulässigkeit
Leitsätze
1. Auch der Mieter einer früher preisgebundenen Altbau-Wohnung in den neuen Bundesländern, der Rückzahlung des Mietzinses verlangt, hat dessen preisrechtliche Unzulässigkeit darzulegen und zu beweisen.
2. Dazu gehört, daß der Mieter eine Überschreitung der nach den §§ 3, 12, 13, 16 und 17 MHG zulässigen Mieten darlegen und beweisen muß.
3. Soweit er dazu nicht in der Lage ist, steht ihm ein Anspruch auf Auskunft über die Ausgangsmiete per 3. Oktober 1990 und die danach zulässigen Mieterhöhungen gegen den Vermieter zu.
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