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Suchergebnis Urteilssuche (121 - 130 von 772)

  1. 9 W 61/00 - Streitwert; Festsetzung; selbständiges Beweisverfahren; Mängelbeseitigung; Gemeinschaftseigentum
    Leitsatz: 1. Für den Streitwert eines selbständigen Beweisverfahrens, das ein einzelner Wohnungseigentümer betreibt, ist der Gesamtwert der sachverständig ermittelten Mängelbeseitigungskosten am Gemeinschaftseigentum zu Grunde zu legen, wenn die Antragsschrift nicht nur Mängel am Sondereigentum, sondern die umfassende Aufklärung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum betrifft. 2. Der Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens bemißt sich auf 50 % des Hauptsachewerts, da verläßliche Aussagen über den Umfang einer späteren Prozeßführung nicht möglich sind.
    OLG Düsseldorf
    03.08.2000
  2. 23 U 1660/00 - Sachmangel; Mietminderung; Minderung; Kundenströme; Mangel; Umwelteinfluß; Einkaufszentrum; Umbauarbeiten; Kundenverhalten, Wegfall der Geschäftsgrundlage
    Leitsatz: 1. Nimmt der Vermieter in dem Einkaufszentrum, in welchem sich die Mieträume befinden, Umbauarbeiten vor, die zu einer Änderung des Kundenverhaltens führen (hier: die Kunden passieren den vermieteten Laden im Anschluß an den Einkauf im Supermarkt mit gefülltem Einkaufswagen), steht dem Mieter ein Recht zur Mietminderung nach § 537 BGB nicht zu. 2. Eine allgemeine Aufklärungspflicht des Vermieters hinsichtlich geplanter Umbaumaßnahmen besteht nicht. Hinweispflichtig ist er dem Mieter bei Abschluß des Mietvertrags nur, wenn ihm bekannt ist, daß die bevorstehenden Umbauten wegen der Lage des gemieteten Ladens für den Mieter nachteilige Auswirkungen (etwa wegen einer Änderung der Kundenströme) haben können.
    OLG Dresden
    24.10.2000
  3. 23 U 403/00 - Vorenthalten; Rückgabe; Mietvertragsende; Betriebskosten; Vorauszahlung; Umdeutung; Bruttokaltmiete; Nebenkostenpauschale
    Leitsatz: 1. Ein Vorenthalten nach § 557 BGB durch den Mieter liegt nicht vor, wenn der Vermieter die ihm zur Rückgabe angebotene Mietsache bei Ende des Mietverhältnisses nicht annimmt und zurückweist. Der Vermieter ist zu einer Rücknahme der Mietsache grundsätzlich auch vor dem Ende der Mietzeit verpflichtet. Dies gilt aber uneingeschränkt nur dann, wenn dieser Termin bevorsteht, nicht jedoch, wenn der Mieter die Räume etwa fünf Monate vor dem Ablauf des Vertrages zurückgeben will. 2. Sieht der Mietvertrag zwar vor, daß der Mieter Nebenkosten monatlich vorauszuzahlen hat, enthält er jedoch keine Angaben darüber, welche Nebenkosten vom Mieter zu tragen sind und ist der im Vertragsformular für die Auflistung der vom Mieter zu tragenden Nebenkosten vorgesehene Leerraum von den Parteien durchgestrichen, hat der Vermieter die vom Mieter gezahlten Vorauszahlungen zu erstatten, § 812 Abs. 1 Satz 2 BGB. Eine Umdeutung in eine Nebenkostenpauschale oder eine Bruttokaltmiete ist dann nicht möglich.
    OLG Dresden
    20.06.2000
  4. WLw 1518/99 - Umwandlung; LPG; Beteiligungsgesellschaft, Umstrukturierung
    Leitsatz: Unwirksamkeit einer Umwandlung einer LPG in eine in Rechtsform der GmbH & Co. KG betriebene Beteiligungsgesellschaft.
    OLG Dresden
    10.08.2000
  5. 7 U 3574/99 - Volkseigentum; Bestandschutz; Ausschlußfrist; gutgläubiger Erwerb; Erbengemeinschaft; Grundbuchberichtigung; Klageänderung; Verfügungsbefugnis
    Leitsatz: 1. Die Ausschlußfrist des Art. 237 § 2 Abs. 2 EGBGB setzt voraus, daß zum Zeitpunkt ihres Ablaufs im Grundbuch entweder Eigentum des Volkes oder aber der Abwicklungsberechtigte als Eigentümer eingetragen ist. Ist über das Grundstück vor dem Ablauf dieser Frist verfügt worden, so ist der Erwerber nur über die Vorschriften über den gutgläubigen Erwerb geschützt. Art. 237 § 2 EGBGB bezweckt nicht den Schutz von Verfügungen über das Grundstück vor Ablauf der Ausschlußfrist. 2. Wird der Klageantrag nach Ablauf der Ausschlußfrist des Art. 237 § 2 EGBGB dahingehend umgestellt, daß die Erbengemeinschaft, zu deren Gunsten die Grundbuchberichtigung erstrebt wird, nicht nur aus den Kl., sondern noch aus weiteren Personen besteht, so liegt keine Klageänderung vor, die die Rechtshängigkeit der ursprünglich erhobenen Klage beseitigt. 3. Die Neufassung des § 8 VZOG betrifft lediglich Verfügungen, die nach dem Inkrafttreten des WoModSiG am 24.7.1997 vorgenommen worden sind. Eine rückwirkende Geltung der Neufassung ist dem WoModSiG nicht zu entnehmen. Für bereits vor dessen Inkrafttreten getroffene Verfügungen ist allein die Heilungsvorschrift des Art. 233 § 2 Abs. 2 EGBGB einschlägig.
    OLG Dresden
    17.02.2000
  6. 6 U 3646/99 - Landkreis; Rechtsträgerschaft; Apotheke; Nichtberechtigter; Erlösherausgabe; Rechtsnachfolger; Bereicherung; Entreicherung; Aufrechnung; Vorbehaltsurteil; Aussetzung des Rechtsstreits
    Leitsatz: 1. Veräußert ein Landkreis im ehemaligen Volkseigentum der DDR in Rechtsträgerschaft des Rates des Kreises stehende Apotheken (Pharmazeutische Zentren), verfügt er als Nichtberechtigter und hat den Erlös an die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben als Rechtsnachfolgerin der gem. § 28 a ApothekenG berechtigten Treuhandanstalt nach § 816 Abs. 1 S. 2 BGB (§ 356 Abs. 1 ZGB) herauszugeben. 2. Handelt die öffentliche Hand zivilrechtlich, kann sie sich auf Entreicherung nach § 818 Abs. 3 BGB berufen; die zum öffentlich rechtlichen Erstattungsanspruch entwickelte Rechtsprechung ist auf den zivilrechtlichen Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung nicht übertragbar. 3. Die Aufrechnung mit einer rechtswegfremden, weder unbestrittenen noch rechtskräftig zuerkannten Forderung ist auch unter Geltung des § 17 Abs. 2 S. 1 GVG n. F. unzulässig. Ist die Klageforderung entscheidungsreif, ist insoweit ein Vorbehaltsurteil nach § 302 Abs. 1 ZPO zu erlassen und der Rechtsstreit im übrigen bis zur Entscheidung über die Gegenforderung gem. § 148 ZPO auszusetzen.
    OLG Dresden
    12.04.2000
  7. 18 U 2888/99 - Grundbuchunrichtigkeit; Grundstücksverkehrsgenehmigung; Devisengenehmigung; Genehmigungsbedürftigkeit; Außenwirkung; Bekanntgabe; Rechtswegzuständigkeit; öffentliche Urkunde
    Leitsatz: Zur Wirksamkeit eines Grundstückskaufvertrages, der nach dem Devisengesetz der DDR und nach der Grundstücksverkehrsordnung der DDR genehmigungsbedürftig war.
    OLG Dresden
    08.03.2000
  8. 18 U 2416/99 - Rechtswegzulässigkeit; Vorrang des VermG; Gleichstellung sämtlicher Restitutionstatbestände; Wiedergutmachung nationalsozialistischer Unrechtsmaßnahmen; verfolgsbedingter Vermögensschaden; NS-Vermögensunrecht; Grundbuchberichtigungsanspruch
    Leitsatz: Der Restitutionstatbestand des § 1 Abs. 6 VermG steht den in Abs. 1, 3 und 7 des § 1 VermG normierten Tatbeständen gleich. Auch auf nationalsozialistische Unrechtsmaßnahmen im Sinne von § 1 Abs. 6 VermG gestützte zivilrechtliche Ansprüche werden durch das VermG insoweit verdrängt, als ein Restitutionstatbestand erfüllt oder die Restitution nach diesem Gesetz ausgeschlossen ist.
    OLG Dresden
    16.02.2000
  9. 11 U 245/99 - Maklerprovision; Verwalter; Wohnungseigentumsanlage; Zustimmung; Maklervertrag
    Leitsatz: Der Verwalter der Wohnungseigentumsanlage kann eine Maklerprovision nicht von dem Käufer der zur Wohnanlage gehörigen Wohnung verlangen, wenn der Verkauf seiner Zustimmung als Verwalter bedarf, oder wenn der Käufer vom Verwalter veranlaßt wird anzunehmen, der Verkauf an ihn oder Dritte bedürfe der Zustimmung des Verwalters.
    OLG Celle
    09.11.2000
  10. 7 U 105/00 - Kein Übergang des Gestattungsvertrages über Breitbandkabelanschluß auf Grundstückserwerber; Kabelanschlußverträge
    Leitsatz: Ein Gestattungsvertrag über die Errichtung und den Betrieb von Breitbandkabelanschlüssen geht bei Grundstücksveräußerung nicht kraft Gesetzes auf den Erwerber über, so daß eine Bindung des Erwerbers nur durch vertragliche Vereinbarung entstehen kann. (Leitsatz der Redaktion)
    OLG Brandenburg
    15.09.2000