« neue Suche

Suchergebnis Urteilssuche (91 - 100 von 772)

  1. 33 C 3350/00-76 - Auskunft; Auskunftsanspruch; Kaution; Kautionsanlage
    Leitsatz: Der Auskunftsanspruch des Mieters gegen den Vermieter über die mietvertragsgemäße Anlage der gezahlten Kaution ist nur erfüllt, wenn die betreffende Kontonummer und die vereinbarte Kündigungsfrist angegeben ist.
    AG Frankfurt/Main
    17.11.2000
  2. 2Z BR 107/00 - Mehrhausanlage; Stimmberechtigung; Verwaltungsangelegenheit einer abgeschlossenen Gruppe von Wohnungseigentümern
    Leitsatz: Betrifft eine Angelegenheit der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums nur eine abgeschlossene Gruppe von Wohnungs- oder Teileigentümern, z. B. die Teileigentümer der Tiefgarage, haben grundsätzlich nur diese darüber abzustimmen. Über den Wirtschaftsplan und die Jahresabrechnung haben jedoch grundsätzlich alle Wohnungs- und Teileigentümer abzustimmen.
    BayObLG
    17.11.2000
  3. 64 S 291/00 - Mehrere Vertragsverletzungen als Kündigungsgrund; Täuschung über Mietermodernisierung
    Leitsatz: 1. Die Kündigung gem. § 564 b Abs. 2 Nr. 1 BGB ist auch bei einer schuldhaften Vertragsverletzung geringeren Gewichts möglich, die für sich genommen noch nicht zur fristlosen Kündigung berechtigt. 2. Als derartige Vertragsverletzung ist die Täuschung seitens des Mieters über die Finanzierung des Badeinbaus und die Fortsetzung der teilgewerblichen Nutzung ausreichend.
    LG Berlin
    17.11.2000
  4. 2Z BR 93/00 - Verwalterentlastung; Auskehr und Berechnung von Wohngeldüberschüssen durch ausscheidende Verwaltung
    Leitsatz: Der Anspruch der Wohnungseigentümer gegen den ausgeschiedenen Verwalter auf Herausgabe von Geldern der Gemeinschaft kann derart ermittelt werden, daß ausgehend von einem Guthaben im Zeitpunkt der letzten Abrechnung, für die Entlastung erteilt wurde, im anschließenden Zeitraum bis zum Ausscheiden eine Einnahmen-/Ausgabenabrechnung anhand von Kontenunterlagen oder sonstigen Belegen durchgeführt wird.
    BayObLG
    17.11.2000
  5. 4 U 146/99 - Mehrwertsteuer auch für Betriebskosten
    Leitsatz: Hat der Vermieter vor Abschluß des Mietvertrages für die Mehrwertsteuer optiert, und ist der Mieter zur Zahlung des Mietzinses zuzüglich Mehrwertsteuer vertraglich verpflichtet, gilt dies auch für Betriebskosten, soweit der Vermieter dafür Mehrwertsteuer zu entrichten hatte. (Leitsatz der Redaktion)
    OLG Schleswig
    17.11.2000
  6. V ZR 487/99 - Grundbuchberichtigungsklage gegen zu Unrecht eingetragenes Volkseigentum; Ausschlussfrist; Ausschließungsfrist; Unterbrechung durch Klageeinreichung gegen Zuordnungsberechtigten; Nachlassgrundstück; Wohnungsversorgungsgrundstück
    Leitsatz: a) Die Ausschlußfrist des Art. 237 § 2 Abs. 2 EGBGB ist vom Grundstückseigentümer gleicherweise durch die Klage gegen den nach den Vorschriften über die Abwicklung des Volkseigentums Berechtigten wie gegen den nach dem Vermögenszuordnungsgesetz Verfügungsberechtigten gewahrt. b) Die Beteiligung ehemaligen Volkseigentums an einem Nachlaß, zu dem zur Wohnungsversorgung genutzte Grundstücke zählen, ist nicht nach Art. 22 Abs. 4 EinigVtr in das Eigentum der Kommune übergegangen; dies gilt auch, wenn solche Grundstücke alleiniger Nachlaßgegenstand waren. c) Die Ausschlußfristen des Art. 237 § 2 EGBGB wurden durch Einreichung der Klage am 30. September 1998 gewahrt, wenn die Zustimmung "demnächst" (§ 270 Abs. 3 ZPO) erfolgt ist.
    BGH
    17.11.2000
  7. 334 S 53/00 - Kündigung; Schonfrist; unvollständige Zahlung; Restbetrag; Rechtsmißbrauch
    Leitsatz: Eine Kündigung wegen Zahlungsverzugs wird nur dann unwirksam, wenn eine Zahlung innerhalb der Schonfrist zur vollständigen Befriedigung des Vermieters führt. Bleibt ein Restbetrag i. H. v. ca. 5 % der Nettokaltmiete offen, so ist das Festhalten des Vermieters an der Kündigung nicht rechtsmißbräuchlich.
    LG Hamburg
    16.11.2000
  8. 24 W 6514/99 - Anmahnung von Instandsetzungsmaßnahmen bei streitiger Kompetenz der Wohnungseigentümergemeinschaft; Balkonschäden
    Leitsatz: Fordert ein Eigentümerbeschluß einzelne Wohnungseigentümer zur fachkundigen Feststellung von Balkonschäden und zur Schadensbeseitigung auf, ist aber strittig, inwieweit nach der Gemeinschaftsordnung die dem einzelnen Wohnungseigentümer übertragene Instandsetzungspflicht geht, ist damit nicht die Instandsetzungspflicht des einzelnen Wohnungseigentümers statuiert. Dieser ist nur mit der Herbeiführung der fachkundigen Feststellung der zu beseitigenden Balkonschäden in Verzug gesetzt. Verweigert sich der einzelne Wohnungseigentümer der Schadensfeststellung, ist diese zunächst Verwaltungsangelegenheit. Erst nach Feststellung, ob die Mängelbeseitigung gemäß der Gemeinschaftsordnung auf den einzelnen Wohnungseigentümer überbürdet ist, kann von diesem die Mängelbeseitigung und auch die Übernahme der Kosten der Schadensfeststellung verlangt werden.
    KG
    15.11.2000
  9. VIII ARZ 2/00 - Sozialklauselgesetz; Sperrfrist für Eigenbedarfskündigung nach Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen; Altfälle
    Leitsatz: Satz 2 Nr. 1 des am 1. Mai 1993 in Kraft getretenen Gesetzes über eine Sozialklausel in Gebieten mit gefährdeter Wohnungsversorgung (Art. 14 des Gesetzes zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland vom 22. April 1993, BGBl. I S. 466, 487) in Verbindung mit der Verordnung über eine Sozialklausel in Gebieten mit gefährdeter Wohnungsversorgung der Freien und Hansestadt Hamburg vom 18. Mai 1993 (HambGVBl. 1993 S. 98) ist auf Fälle anwendbar, bei denen an vermieteten Wohnräumen nach der Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet und das Wohnungseigentum erstmals zwischen dem 1. August 1990 und dem 1. Mai 1993 veräußert worden ist.
    BGH
    15.11.2000
  10. BVerwG 8 C 28.99 - Antragstellung; Ausschlussfrist; Bruchteilsrestitution
    Leitsatz: Zur Auslegung von Anträgen in Fällen der ergänzenden Einzelrestitution nach § 3 Abs. 1 Sätze 4 und 5 VermG.
    BVerwG
    15.11.2000