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Suchergebnis Urteilssuche (371 - 380 von 731)
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12 U 182/04 - Prozeßkostenhilfe für Religionsgemeinschaft mit behaupteter Gemeinnützigkeit als VereinLeitsatz: Ein eingetragener Verein, dessen wesentlicher Vereinszweck in der "Bildung einer Religionsgesellschaft" zur Pflege und Förderung seiner religiösen Anliegen und Ziele, auch durch Betreiben von Gebetsstätten, besteht, hat zur Finanzierung der Rechtsverteidigung gegen eine Klage seines Vermieters sein Vermögen einzusetzen. Die behauptete Gemeinnützigkeit eines beklagten Vereins begründet noch kein "allgemeines Interesse" an der Rechtsverteidigung (§ 116 Abs. 1 Nr. 2 ZPO) gegen die Klage des Vermieters.KG23.03.2006
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8 U 158/05 - Mietzahlung bei Eigentumserwerb durch den Mieter; Anspruch aus Eigentümer-Besitzer-VerhältnisLeitsatz: Ist der Vermieter nicht Eigentümer des vermieteten Grundstücks und erwirbt der Mieter das vermietete Grundstück von einem Dritten, steht dem Mietzahlungsanspruch des Vermieters die Einrede der Arglist entgegen, weil er wegen des dem Mieter zustehenden Anspruchs aus dem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis die eingenommenen Mieten wieder herausgeben müßte.KG16.03.2006
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5 U 75/05 - Nachträgliche Genehmigung des durch die Verwalterin der Wohnungseigentümergemeinschaft abgeschlossenen Fernwärmevertrages; keine Anwendung der Billigkeitsklausel auf Fernwärmelieferverträge mit PreisgleitklauselLeitsatz: 1. Der von der Verwalterin einer Wohnungseigentümergemeinschaft vor deren Eintragung abgeschlossene Vertrag über die Lieferung von Fernwärme kann durch nachträgliche Genehmigung der Wohnungseigentümer wirksam werden; für die Erklärung der Genehmigung gegenüber dem Fernwärmeversorgungsunternehmen reicht der Bezug von Fernwärme aufgrund des Vertrages aus. 2. Die Billigkeitsklausel findet auf Fernwärmelieferverträge mit Preisgleitklausel keine Anwendung. (Leitsätze der Redaktion)OLG Brandenburg16.03.2006
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34 Wx 160/05 - Garderobe im Treppenhaus zustimmungsbedürftig; Beeinträchtigung von MiteigentümernLeitsatz: 1. Das Anbringen einer Garderobe im Treppenhaus bedarf als Inanspruchnahme des Alleingebrauchs an Teilen des Gemeinschaftseigentums der Zustimmung sämtlicher Wohnungseigentümer. 2. An dem Verfahren, das ein Eigentümer gegen einen anderen Eigentümer wegen Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums führt, sind in der Regel die übrigen Eigentümer zwingend zu beteiligen.OLG München15.03.2006
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22 W 33/05 - Kein Schmerzensgeldanspruch für Gesundheitsschäden durch Schimmelbefall bei fortgesetzter Nutzung; Mangelanzeige; PflichtverletzungLeitsatz: 1. Ein Schmerzensgeldanspruch des Mieters wegen behaupteter Gesundheitsschäden (Asthma) durch Schimmelpilz setzt voraus, daß der Mieter dem Vermieter Art und Umfang des Schimmelpilzbefalls und die Befürchtung von gesundheitlichen Belastungen mitgeteilt hat. 2. Das gilt insbesondere dann, wenn die Gesundheit der Kleinkinder des Mieters gefährdet ist. 3. Setzt der Mieter in Kenntnis konkreter Gefahren die Nutzung uneingeschränkt fort, obwohl er unschwer eine andere Wohnung hätte finden können, ist wegen überwiegenden Mitverschuldens ein Schmerzensgeldanspruch ausgeschlossen. (Leitsätze der Redaktion)KG09.03.2006
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I-10 U 130/05 - Kautionszahlung auch nach Beendigung des Mietverhältnisses; Zurückbehaltungsrecht nur für Umsatzsteueranteil; MehrwertsteueroptionLeitsatz: 1. Der Mieter ist zur Mietzahlung verpflichtet, wenn rückwirkend ein Mietvertragsbeginn vereinbart wird, zu dem die Mietsache noch nicht übergeben war. 2. Der Vermieter hat nach Beendigung des Vertrages - insbesondere auch bei einer Vertragsbeendigung durch fristlose Kündigung oder Abschluß eines Mietaufhebungsvertrages - grundsätzlich die Wahl, ob er die nicht geleistete Kaution einklagt oder ob er die Zahlungsansprüche selbst klageweise geltend macht. 3. Der Kautionsklage ist - ohne daß es bei Bestreiten des Mieters einer Beweisaufnahme bedarf - bereits dann stattzugeben, wenn der Vermieter zur Begründung seiner Forderung schlüssig vorträgt, es bestünden noch Zahlungsansprüche gegen den Pächter, zu deren Sicherung er die Kaution benötige. 4. Hat der Vermieter zur Mehrwertsteuer optiert, hat der Mieter gemäß § 14 Abs. 1 UStG Anspruch auf Erteilung einer Rechnung mit offenem Mehrwertsteuerausweis. Solange der Vermieter diesen Anspruch nicht erfüllt, besteht gemäß § 273 BGB ein Leistungsverweigerungsrecht des Mieters. 5. Eine Mahnung des Gläubigers erfüllt nicht die an eine Rechnung zu stellenden Kriterien (Nr. 183 Abs. 1 Satz 4 UStR zu § 14 UStG). 6. Das Zurückbehaltungsrecht des Mieters wegen unterlassener Rechnung mit Mehrwertsteuerausweis gilt nicht für die Nettomiete. 7. Einer gesonderten Rechnungsstellung bedarf es nicht, wenn Nettomiete und Umsatzsteuer bereits im (Unter-) Mietvertrag gesondert ausgewiesen sind, weil dieser als Dauerrechnung zur Vorlage bei den Finanzbehörden ausreichend ist. (1. und 6. Leitsätze der Redaktion)OLG Düsseldorf09.03.2006
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8 W 2/06 - Streitwert für Anspruch auf Betriebspflicht; JahresmieteLeitsatz: Der Gebührenstreitwert für den Anspruch auf Betriebspflicht ist auf den einer Jahresmiete entsprechenden Betrag festzusetzen.KG07.03.2006
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34 Wx 75/05 - Schätzung des Warmwasserverbrauchs bei verbundenen AnlagenLeitsatz: Als Schätzgrundlage für die mittlere Temperatur des Warmwassers können nur Werte herangezogen werden, die aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte nicht unplausibel sind. Die fehlende Plausibilität kann sich auch daraus ergeben, daß nach dem berechneten Energieverbrauch für das Warmwasser keine ausreichende Menge für die erfolgte Beheizung mehr übrig bleibt (Anschluß an BayObLG, Beschluß vom 15.9.2004, 2Z BR 145/04 = WuM 2004, 679).OLG München06.03.2006
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I-10 U 120/05 - Mischmietverhältnis; Verrechnung von Minderzahlungen; Betriebskostenvorschüsse; Parteivereinbarung; WirtewohnungLeitsatz: 1. Hat der Mieter durch einheitlichen Vertrag eine Gaststätte mit zugehöriger Wirtewohnung gemietet, handelt es sich um ein Mischmietverhältnis, dessen rechtliche Einordnung anhand der sog. Übergewichtstheorie vorzunehmen ist. Ist Vertragsschwerpunkt die Nutzung als Gaststätte, unterliegt das einheitliche Vertragsverhältnis insgesamt dem für die Geschäftsraummiete geltenden Mietrecht. (Amtlicher Leitsatz) 2. Kosten einer Inventarversicherung können nur kraft ausdrücklicher Vereinbarung auf den (Gewerbe-) Mieter umgelegt werden. (Leitsatz der Redaktion)OLG Düsseldorf02.03.2006
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7 W 19/06 - Anspruch des Sondereigentümers auf Nachbesserung und Ersatz erforderlicher Aufwendungen gegen Veräußerer/Werkunternehmer; Mangel; Mängelbeseitigung; Vorschuss; WerkvertragLeitsatz: Ist der Veräußerer/Unternehmer mit der Beseitigung des Mangels im Verzuge, kann der Wohnungseigentümer nach § 633 Abs. 3 BGB (a. F.) selbst nachbessern und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Ansprüche auf Nachbesserung bzw. Zahlung eines dafür erforderlichen Vorschusses oder der Anspruch auf Erstattung der Mängelbeseitigungskosten können ohne zuvor ergangenen Mehrheitsbeschluss von den einzelnen Wohnungseigentümern eingeklagt werden.KG24.02.2006