« neue Suche

Suchergebnis Urteilssuche (91 - 100 von 731)

  1. 3 W 7/06 - Konkrete Angabe für Räumungsklage; Zahlungsfrist als befristeter Kündigungsverzicht
    Leitsatz: 1. Eine Räumungsklage ist nur zulässig (§ 253 Abs. 2 Satz 2 ZPO), wenn der angekündigte Antrag die herauszugebenden Flächen für einen Gerichtsvollzieher lokalisierbar und vollstreckungsfähig bezeichnet. 2. Zur Auslegung einer Zahlungsaufforderung mit Kündigungsandrohung gegenüber einem säumigen Mieter. (Leitsätze des Einsenders)
    OLG Brandenburg
    29.05.2006
  2. 4 U 105/05 - Beschränkter Baukostenzuschuß bei Fernwärmeversorgung
    Leitsatz: Werden die AVB FernwärmeV in den Wärmeversorgungsvertrag einbezogen, beschränkt § 9 Abs. 1 Satz 2 den vom Wärmeversorgungsunternehmen erhobenen Baukostenzuschuß auf 70 % der Baukosten. Etwaige Überzahlungen können von dem in den Vertrag eingetretenen Unternehmen aus ungerechtfertigter Bereicherung zurück verlangt werden. (Leitsatz der Redaktion)
    OLG Brandenburg
    08.02.2006
  3. 5 U 164/05 - Ankaufsanspruch; operativer Verwalter; volkseigene Grundstücksfläche
    Leitsatz: Der operative Verwalter einer volkseigenen Grundstücksfläche kann durch Ausbau einer Teichanlage kein selbständiges Eigentum daran begründen. Ein sachenrechtlicher Ankaufsanspruch besteht nicht.
    OLG Brandenburg
    19.10.2006
  4. 5 U 75/05 - Nachträgliche Genehmigung des durch die Verwalterin der Wohnungseigentümergemeinschaft abgeschlossenen Fernwärmevertrages; keine Anwendung der Billigkeitsklausel auf Fernwärmelieferverträge mit Preisgleitklausel
    Leitsatz: 1. Der von der Verwalterin einer Wohnungseigentümergemeinschaft vor deren Eintragung abgeschlossene Vertrag über die Lieferung von Fernwärme kann durch nachträgliche Genehmigung der Wohnungseigentümer wirksam werden; für die Erklärung der Genehmigung gegenüber dem Fernwärmeversorgungsunternehmen reicht der Bezug von Fernwärme aufgrund des Vertrages aus. 2. Die Billigkeitsklausel findet auf Fernwärmelieferverträge mit Preisgleitklausel keine Anwendung. (Leitsätze der Redaktion)
    OLG Brandenburg
    16.03.2006
  5. 4 U 85/05 - Wertausgleichsanspruch, Grundstücksbewertung, Verkehrswertberechnung, Ertragswertverfahren, Sachwertverfahren
    Leitsatz: Bei der Bewertung von Grundstücken, die auf laufende Erträge ausgerichtet sind, ist das Ertragswertverfahren - nicht das Sachwertverfahren - angebracht. (Leitsatz der Redaktion)
    OLG Brandenburg
    11.01.2006
  6. L 9 AS 409/06 - Anspruch von Hartz-IV-Empfängern auf Übernahme der Kosten für Schönheitsreparaturen; Umfang des Bedarfs für die Unterkunft; Regelsatzkosten unzureichend
    Leitsatz: Sowohl die Kosten der Auszugsrenovierung als auch der Einzugsrenovierung gehören direkt zum Unterkunftsbedarf i. S. v. § 22 Abs. 1 SGB II. Kosten für Schönheitsreparaturen sind in angemessenem Umfang zu übernehmen, wenn sie vertraglich vereinbart sind. Die angemessenen Unterkunftskosten i. S. v. § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II umfassen nämlich nicht nur die laufenden Kosten, sondern auch einmalige Aufwendungen, die mit dem Bezug, Unterhaltung und Wechsel der Unterkunft zusammenhängen (so auch schon zum BSHG BVerwG, Urt. v. 30.4.1992, 5 C 26/88). Der Gewährung einer einmaligen Beihilfe steht auch nicht entgegen, daß der nach § 20 SGB II gewährte Regelsatz in geringem Umfang Kosten für Reparaturen enthält. Die insoweit enthaltenen Posten im Regelsatz sind nämlich bei weitem nicht ausreichend, um die erforderlichen, turnusmäßig geschuldeten Schönheitsreparaturen - selbst bei Eigenvornahme - zu finanzieren.
    LSG Niedersachsen-Bremen
    11.09.2006
  7. L 7 SO 4415/05 - Mieteranspruch auf Sozialhilfe für Kosten der Schönheitsreparaturen bei Auszug aus der Wohnung; Anspruch auf Ersatz des an den Vermieter zu zahlenden Nutzungsausfalls und auch Schadensersatzansprüche
    Leitsatz: Der Empfänger von Leistungen der Grundsicherung hat Anspruch auf die angemessenen tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung (§ 29 SGB XII). Zu den Unterkunftskosten in diesem Sinne gehören Kosten der Auszugsrenovierung jedenfalls dann, wenn der Hilfeempfänger hierzu mietvertraglich verpflichtet ist und die Renovierungskosten im Zusammenhang mit einem notwendigen Umzug anfallen. Dieser Anspruch steht unter dem Vorbehalt des Nachrangs der Sozialhilfe (§ 2 SGB XII). (Leitsatz der Redaktion)
    LSG Baden-Württemberg
    23.11.2006
  8. 11 S 115/05 - Betriebskostenabrechnung auf Basis von Miteigentumsanteilen; Kosten der Glasdachreinigung; Kosten der Tiefgarage; Mietkosten für Hausmeistergeräte; Betriebsstoffe
    Leitsatz: 1. Die Mietvertragsklausel "Abrechnung auf der Basis von Miteigentumsanteilen" schließt die Bildung verschiedener Abrechnungseinheiten nicht aus. 2. Die Kosten der Reinigung des Glasdaches über dem Eingang sind umlagefähig. 3. Bei den als umlagefähig vereinbarten Betriebskosten der Tiefgarage braucht ohne konkreten Anlaß nicht zwischen Instandhaltungs- und Wartungskosten unterschieden zu werden. 3. Die Mietkosten für Geräte für den Hausmeister sind nicht umlagefähig. Die vom Hausmeister benötigten Betriebsstoffe für seine Tätigkeiten sind als Sachkosten bei den einzelnen Betriebskostenarten abzurechnen.
    LG Potsdam
    23.03.2006
  9. BRH 12894/05 - politische Verfolgung; strafrechtliche Rehabilitierung; Mißachtung staatlicher und gesellschaftlicher Symbole; Vermutung; Rehabilitierung
    Leitsatz: Die Verurteilung wegen Mißachtung staatlicher und gesellschaftlicher Symbole gemäß § 222 StGB/DDR begründet nicht die regelmäßige Vermutung politischer Verfolgung im Sinne des § 1 Abs. 1 StrRehaG. Erforderlich ist vielmehr die Feststellung, ob der jeweiligen Tat eine entsprechende gesellschaftsfeindliche Einstellung des Betroffenen zugrunde lag, die politisch diszipliniert werden sollte, oder ob der Betroffene aus anderen nicht politisch motivierten Gründen staatliche Symbole der DDR mißachtet hat.
    LG Potsdam
    12.06.2006
  10. 4 S 52/05 - Quotenklausel; starrer Fristenplan; Schönheitsreparaturen
    Leitsatz: Eine Vereinbarung zur quotenmäßigen Abgeltung angefangener Renovierungsintervalle (sogenannte Quotenklausel) ist dann unwirksam, wenn in der Klausel festgelegte Fristen nicht nur allgemein, sondern ausnahmslos strikt gelten. (Revision zugelassen) (Leitsatz der Redaktion)
    LG Mannheim
    08.02.2006