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Suchergebnis Urteilssuche (10 Urteile)

  1. VIII ZR 323/14 - Erlöschen eines Mietverhältnisses durch Konfusion bei nachträglichem Eigentumserwerb
    Leitsatz: a) Ein Mietverhältnis kann nicht wirksam entstehen, wenn auf Gebrauchsnutzerseite eine Person beteiligt ist, die zugleich Vermieterstellung einnimmt, und es erlischt durch Konfusion, wenn der Mieter nachträglich das mit dem Recht zur Gebrauchsnutzung verbundene Eigentum an der Mietsache erwirbt.b) Eine vom Vermieter gemäß § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB vorzunehmende Gebrauchsüberlassung erfordert in Fällen, in denen - wie bei der Raummiete - der Gebrauch der Mietsache notwendig deren Besitz voraussetzt, über die Gestattung/Duldung eines (Mit-) Gebrauchs oder die bloße Einräumung der Möglichkeit zum (Mit-) Gebrauch hinaus die Verschaffung des ungestörten alleinigen Besitzes an den Mieter, damit dieser die Mietsache ausschließlich, und zwar auch unter Ausschluss des Vermieters, benutzen kann. c) Einem Mieter, der seine in Wohnungseigentum umgewandelte Mietwohnung durch Ausübung des Vorkaufsrechts (§ 577 BGB) erwirbt, wird dadurch unter Ersetzung der bisherigen mietvertraglichen Nutzungsrechte eine nunmehr dem Inhalt des Kaufvertrags entsprechende Rechtsposition verschafft. Demgemäß kann sich der Wohnungserwerber gegenüber den anderen Wohnungseigentümern grundsätzlich nicht auf fortbestehende Nutzungsbefugnisse aus dem erloschenen Mietverhältnis berufen, die mit der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung nicht in Deckung zu bringen sind.
    BGH
    27.04.2016
  2. VIII ZR 176/17 - (Wohnraum-) Mietverhältnis bei mietweiser Überlassung gemeinschaftlicher Räume einer Miteigentümergemeinschaft gegen Entgelt zur alleinigen Nutzung an eines ihrer Mitglieder
    Leitsatz: .... April 2016 - VIII ZR 323/14, GE 2016, 849 = WuM...
    BGH
    25.04.2018
  3. VIII ZR 305/20 - Umgehung des Vorkaufsrechts durch unterschiedliche Preisgestaltung
    Leitsatz: Die in einem Kaufvertrag über eine mit einem Vorkaufsrecht des Mieters belastete Eigentumswohnung zwischen dem Vorkaufsverpflichteten (Verkäufer) und dem Dritten (Erstkäufer) getroffene Abrede, wonach der Vorkaufsberechtigte (Mieter) einen höheren Preis zu bezahlen hat als der Erstkäufer, stellt eine in Bezug auf den höheren Preis unzulässige und deshalb insoweit unwirksame Vereinbarung zu Lasten Dritter dar. Das gilt auch dann, wenn der Erstkäufer - wie in der hier zu beurteilenden Preisabrede vorgesehen - den höheren Kaufpreis nur ausnahmsweise (unter bestimmten engen Voraussetzungen) zu entrichten hat, während der Vorkaufsberechtigte diesen bei Ausübung des Vorkaufsrechts stets schuldet.
    BGH
    23.02.2022
  4. XII ZR 52/18 - Kein Mietvertragseintritt des Erwerbers beim Verkauf eines Grundstücks mit „Nutzungsgestattung“
    Leitsatz: Ist dem Mieter gestattet, ein im Eigentum des Vermieters stehendes weiteres Grundstück zu benutzen, das nicht Gegenstand des Mietvertrags ist, tritt bei einer späteren Veräußerung dieses Grundstücks der Erwerber nicht gemäß § 566 Abs. 1 BGB in den Mietvertrag ein.
    BGH
    04.09.2019
  5. IX ZR 307/16 - Gläubigerbenachteiligung durch Grundstücksüberlassung
    Leitsatz: 1. Überlässt der Schuldner ein ihm gehörendes Grundstück einem Dritten zur Nutzung, kann dies gläubigerbenachteiligend sein, wenn der Schuldner geschäftlich tätig ist, die Nutzungsmöglichkeit einen eigenen wirtschaftlichen Wert darstellt, der im Geschäftsverkehr üblicherweise nur gegen Entgelt überlassen wird, und dem Schuldner eine wirtschaftliche Nutzung des Grundstücks zum Vorteil der Gläubiger rechtlich und tatsächlich möglich war. 2. Ist eine Vermietung einer Sache nur mit behördlicher Genehmigung zulässig, benachteiligt die Gebrauchsübertragung und -überlassung zur unentgeltlichen Nutzung die Gläubiger, wenn die zuständige Behörde die erforderliche Genehmigung tatsächlich erteilt hätte oder hätte erteilen müssen. 3. Steht dem Leistungsempfänger ein eigener Anspruch gegen den leistenden Schuldner zu, richtet sich die Frage nach der Unentgeltlichkeit der Leistung nach den Grundsätzen im Zwei-Personen-Verhältnis. 4. Eine unentgeltliche Leistung scheidet im Zwei-Personen-Verhältnis auch dann aus, wenn nicht der Empfänger, sondern ein Dritter die ausgleichende Gegenleistung erbringt, sofern zwischen der Leistung des Schuldners und der ausgleichenden Gegenleistung des Dritten ein ausreichender rechtlicher Zusammenhang besteht.
    BGH
    19.07.2018
  6. 63 S 281/16 - Verkauf von Reihenhäusern mit Zuweisung von Teilflächen und Vorkaufsrecht der Mieter
    Leitsatz: Wird ein ungeteiltes Grundstück mit mehreren Reihenhäusern verkauft, wobei mehreren Käufern jeweils eine Teilfläche zugewiesen wird, entfällt ein Vorkaufsrecht des Mieters, wenn der Kaufvertrag ausdrücklich als einheitlicher Vertrag bezeichnet wird und die spätere Aufteilung der einzelnen Kaufgegenständen Sache der Käufer sein soll (Abgrenzung zu BGH, GE 2016, 1085). (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    16.06.2017
  7. 63 S 278/16 - Unwirksamer Mietvertrag bei Personenidentität von Mieter und Vermieter, In-Sich-Mietvertrag
    Leitsatz: Ein wirksamer Mietvertrag kann nicht zustande kommen, wenn auf Vermieter- und Mieterseite dieselben Personen beteiligt sind. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    13.06.2017
  8. 31 C 181/18 - Beleidigungen gegenüber Mitmietern als Kündigungsgrund, Hausfriedensstörung
    Leitsatz: Straftaten und Beleidigungen eines Mieters gegenüber den anderen Mietern des Mehrfamilienhauses stellen als nachhaltige Störung des Hausfriedens sowohl einen wichtigen Grund zur fristlosen als auch zur ordentlichen Kündigung dar (§ 543 Abs. 1, § 569 Abs. 2, § 573 BGB).
    AG Brandenburg/Havel
    31.07.2019
  9. 5 U 2247/20 - Zum Unterschied zwischen Miet- und Lagervertrag
    Leitsatz: Das maßgebliche Unterscheidungskriterium zwischen einem Mietvertrag über eine Lagerfläche gemäß § 535 BGB und einem Lagervertrag gemäß § 467 HGB ist, ob im Rahmen der Vereinbarung eine Obhuts- und Verwahrungspflicht als Hauptpflicht übernommen wird (dann Lagervertrag) oder nicht (dann Mietvertrag über Lagerfläche).
    OLG Dresden
    08.03.2021
  10. VII ZB 38/20 - Eintritt des Grundstückserwerbers in Pachtvertrag
    Leitsatz: 1. § 727 ZPO ist im Klauselerteilungsverfahren analog anzuwenden, wenn der Erwerber eines verpachteten Grundstücks gemäß § 581 Abs. 2. § 566 Abs. 1 BGB in die Rechte des Pachtvertrags eingetreten ist. 2. Zum Nachweis des Eintritts des Erwerbers eines Grundstücks in die Rechte eines hierüber geschlossenen Pachtvertrags gemäß § 581 Abs. 2, § 566 Abs. 1 BGB.
    BGH
    15.12.2021