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Urteil Eintritt des Grundstückserwerbers in Pachtvertrag
Schlagworte
Eintritt des Grundstückserwerbers in Pachtvertrag
Leitsätze
1. § 727 ZPO ist im Klauselerteilungsverfahren analog anzuwenden, wenn der Erwerber eines verpachteten Grundstücks gemäß § 581 Abs. 2. § 566 Abs. 1 BGB in die Rechte des Pachtvertrags eingetreten ist.
2. Zum Nachweis des Eintritts des Erwerbers eines Grundstücks in die Rechte eines hierüber geschlossenen Pachtvertrags gemäß § 581 Abs. 2, § 566 Abs. 1 BGB.
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