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Urteil Zum Unterschied zwischen Miet- und Lagervertrag
Schlagworte
Zum Unterschied zwischen Miet- und Lagervertrag
Leitsatz
Das maßgebliche Unterscheidungskriterium zwischen einem Mietvertrag über eine Lagerfläche gemäß § 535 BGB und einem Lagervertrag gemäß § 467 HGB ist, ob im Rahmen der Vereinbarung eine Obhuts- und Verwahrungspflicht als Hauptpflicht übernommen wird (dann Lagervertrag) oder nicht (dann Mietvertrag über Lagerfläche).
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