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5 S 34/10 - Umstellung der Verbrauchserfassung für Heizkosten auf Funk; Funkübertragung von Messdaten; Folgen unterlassener Modernisierungsankündigung; Umstellung auf funkabgelesene KaltwasserzählerLeitsatz: 1. Die Duldungspflicht des Mieters nach § 4 Abs. 2 HeizkostenV erstreckt sich auch auf den Austausch eines bestehenden funktionierenden Systems gegen ein moderneres System zur Erfassung des Verbrauchs von Wärme und Warmwasser. 2. Hierbei kann der Vermieter im Rahmen des ihm eingeräumten billigen Ermessens grundsätzlich auch ein Verbrauchserfassungssystem mit Funkübertragung der Messdaten wählen, sofern die Anforderungen des § 5 Abs. 1 HeizkostenV erfüllt sind. 3. Hat der Vermieter bei der beabsichtigten Ausstattung mit gemieteten (oder sonst durch Gebrauchsüberlassung beschafften) Verbrauchserfassungsgeräten das Ankündigungsverfahren nach § 3 Abs. 2 Satz 2 HeizkostenV nicht eingehalten, so ändert dies nichts an der Duldungspflicht des Mieters. Der Verstoß des Vermieters wirkt sich nur so aus, dass die Mieter die Kosten der Miete für die Verbrauchserfassungsgeräte nicht nach § 7 Abs. 2 HeizkostenV tragen müssen. 4. Sofern die Ausstattung mit Funk-Verbrauchserfassungsgeräten für Wärme und Warmwasser vom Mieter nach § 4 Abs. 2 HeizkostenV zu dulden ist, ergibt sich eine Duldungspflicht hinsichtlich des Funk-Verbrauchserfassungsgeräts für Kaltwasser in der Regel aus § 554 Abs. 2, Abs. 3 Satz 3 BGB.LG Heidelberg19.11.2010
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52 S 67/10 - Vergütungsanspruch für Winterdienstfirma trotz mangelhafter LeistungLeitsatz: 1. Bei dem Winterdienstvertrag handelt es sich um eine Geschäftsbesorgung, auf die Dienstvertragsrecht anwendbar ist. 2. Bei einer mangelhaften Leistung kann der Vergütungsanspruch nicht gemindert werden; es besteht lediglich das Recht auf Kündigung oder Geltendmachung von nachgewiesenen Schadensersatzansprüchen. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin18.11.2010
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67 S 641/09 - Persönliche Geltendmachung von Ansprüchen bei Vermietermehrheit; Zeitpunkt für Erhebung des Modernisierungszuschlags; Vorauszahlungen nach erstmaligem HeizungseinbauLeitsatz: 1. Mehrere Vermieter können die ihnen zustehenden Ansprüche als Gesellschafter auch persönlich geltend machen. 2. Nach Heizungseinbau stehen dem Vermieter angemessene Vorauszahlungen zu, die er mit einer einseitigen Erklärung geltend macht. 3. Der Modernisierungszuschlag kann schon dann verlangt werden, wenn der Vermieter aufgrund der vorliegenden Rechnungen die tatsächliche Höhe der Modernisierungskosten kennt und die Arbeiten abgeschlossen sind. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin15.11.2010
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63 S 150/10 - Heizkostenabrechnung; Bestreiten der AblesewerteLeitsatz: Kann der Mieter die Ablesewerte für die erfassten Heizkosten selbst kontrollieren, ist für ein substantiiertes Bestreiten der Vortrag erforderlich, welche Werte seiner Ansicht nach in die Abrechnung hätten eingestellt werden müssen. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin12.11.2010
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67 S 241/08 - Minderung; pauschaler Abzug nicht umlagefähiger Kosten von Hauswartskosten; Sperrmüllabfuhrkosten; pauschales Bestreiten der AblesewerteLeitsatz: 1. Die die Minderung rechtfertigenden Mängel der Mietsache müssen durch Angabe der tatsächlichen Umstände und Auswirkungen in einer Weise vorgetragen werden, dass die Beeinträchtigungen nachvollzogen werden können und die Angemessenheit der Minderungsquote beurteilt werden kann. 2. Bremsgeräusche des Fahrstuhls, die den höchstzulässigen Schallpegel gemäß DIN 410 in Höhe von 30 dB(A) überschreiten, rechtfertigen eine Minderung von 10 %. 3. Ein pauschaler Abzug von nicht umlagefähigen Hauswartskosten von den Betriebskosten ist nicht zulässig. 4. Laufend anfallende Sperrmüllkosten sind umlagefähig. 5. Das pauschale Bestreiten der Ablesewerte für die Heizkosten ist unbeachtlich. 6. Zeigt der Mieter nach erfolgten Mängelbeseitigungsarbeiten des Vermieters das erneue Auftreten des Mangels nicht an, kann er sich nicht auf eine fortbestehende Minderung berufen. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin11.11.2010
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10 O 1115/10 - Schäden durch Streusalz; Amtshaftung; WinterdienstLeitsatz: Keine Amtshaftung für Zaunschäden bei ermessensfehlerfreier Auswahl des Streugutes. (Leitsatz der Redaktion)LG Magdeburg09.11.2010
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65 S 435/09 - Überprüfungspflichten des Vermieters für Feuerstätten für feste Brennstoffe; Schadensersatzpflicht für nachträgliche MängelLeitsatz: Der Vermieter ist nicht verpflichtet, Feuerstätten für feste Brennstoffe regelmäßig überprüfen zu lassen; insofern besteht nur eine Kehrpflicht. Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn Anhaltspunkte für konkrete Mängel der (Dauerbrand-) Öfen vorliegen. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin09.11.2010
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63 S 138/10 - Keine Rückforderung von vorbehaltlosen Zahlungen bei unwirksamer StaffelmieteLeitsatz: Bei einer unwirksamen Staffelmietvereinbarung ist ein Rückforderungsanspruch ausgeschlossen, wenn über Jahre hinweg die erhöhten Mieten gezahlt wurden. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin09.11.2010
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65 S 111/10 - Keine Haftung des Mieters für leichte Fahrlässigkeit bei Übernahme der Versicherungskosten als BetriebskostenLeitsatz: 1. Ist der Mieter verpflichtet, anteilige Versicherungskosten (hier: gegen Wasserschäden) als Betriebskosten zu zahlen, ist seine Haftung für Schäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. 2. Das gilt auch dann, wenn der Vermieter einen Versicherungsvertrag tatsächlich nicht abgeschlossen hatte, ohne dies dem Mieter mitzuteilen. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin09.11.2010
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65 S 477/09 - Mieterhöhung mit Mietspiegel; Darlegungslast für Orientierungsmerkmale; Abstellraum; Citylage; OrientierungshilfeLeitsatz: 1. Für das Vorliegen der wohnwertmindernden Merkmale der Orientierungshilfe ist der Mieter darlegungs- und beweispflichtig. 2. Ein Abstellraum liegt auch dann im Gebäude, wenn er über einen über den Hof erreichbaren Abgang im Gebäude zu erreichen ist. 3. Für das Vorliegen des wohnwerterhöhenden Merkmals „bevorzugte Citylage" ist der Vermieter darlegungspflichtig. Der Begriff kennzeichnet die Lage der Wohnung in einem zentral gelegenen Teilraum der Großstadt Berlin, der sich durch eine besondere Dichte von Einkaufsmöglichkeiten, Kultureinrichtungen und Restaurants sowie anderen Einrichtungen auszeichnet, die über eine typische Infrastruktur eines Wohngebietes hinausgehende Bedeutung und Anziehungskraft ausüben, etwa auch für in- und ausländische Besucher und Touristen. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin09.11.2010