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Urteil Überprüfungspflichten des Vermieters für Feuerstätten für feste Brennstoffe
Schlagworte
Überprüfungspflichten des Vermieters für Feuerstätten für feste Brennstoffe; Schadensersatzpflicht für nachträgliche Mängel
Leitsatz
Der Vermieter ist nicht verpflichtet, Feuerstätten für feste Brennstoffe regelmäßig überprüfen zu lassen; insofern besteht nur eine Kehrpflicht. Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn Anhaltspunkte für konkrete Mängel der (Dauerbrand-) Öfen vorliegen.
(Leitsatz der Redaktion)
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