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Suchergebnis Urteilssuche (471 - 480 von 857)

  1. 8 U 20/09 - Aufrechnungsverbot und Betriebskostenumlage im Gewerberaummietverhältnis; Wirtschaftlichkeitsgebot; Verwaltungskosten; Kosten der Hausverwaltung; Betriebsstrom für Heizungsanlage
    Leitsatz: 1. Das Aufrechnungsverbot in Gewerberaummietverhältnissen, wonach nur mit „unbestrittenen" Forderungen aufgerechnet werden darf, greift auch dann nicht ein, wenn der zur Aufrechnung gestellte Gegenanspruch entscheidungsreif ist. 2. Der Vortrag des Mieters, die Umlage der Versicherungskosten verstoße gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot, ist nur dann zu berücksichtigen, wenn er konkret darlegt, dass von anderen Versicherern im maßgeblichen Zeitraum dieselben Leistungen billiger angeboten worden sind. 3. Die Begriffe „Verwaltungskosten" und „Kosten der Hausverwaltung" genügen dem Bestimmtheitserfordernis für die Umlage von Betriebskosten auf Gewerberaum. 4. Die Verbrauchswerte für den Betriebsstrom der Heizungsanlage brauchen in der Abrechnung nicht gesondert angegeben zu werden. (Leitsätze der Redaktion)
    KG
    29.03.2010
  2. I-10 U 136/09 - Räumungs-Vollstreckungsurteil, Besitzeinweisung, Kündigung, gewerbliches Mietverhältnis
    Leitsatz: 1. Solange die Anfechtung (hier: § 123 BGB) nicht erklärt ist, behält das anfechtbare Rechtsgeschäft ungeachtet der ex-tunc-Wirkung einer Anfechtung seine Gültigkeit. 2. Hat der Mieter die Mieträume vor der Vollstreckung eines Räumungs-Versäumnisurteils freiwillig und endgültig geräumt und geht seine Anfechtungserklärung des Mietvertrags wegen arglistiger Täuschung dem Vermieter erst nach der Besitzeinweisung zu, ist der Mietvertrag der Parteien in Bezug auf die prozessuale Feststellung der (einseitigen) Erledigung der Räumungsklage als wirksam zu behandeln. 3. Zur fristlosen Kündigung des gewerblichen Mietverhältnisses wegen Nichtzahlung der Kaution.
    OLG Düsseldorf
    25.03.2010
  3. 3 U 117/09 - Rechtsgeschäftlicher Vermieterwechsel durch stillschweigende Übernahmevereinbarung, Schriftform, Feststellungsklage, Laufzeitverlängerung
    Leitsatz: 1. Eine Klage auf Feststellung von Rechtsverhältnissen aus der Vergangenheit ist jedenfalls dann zulässig, wenn das frühere Bestehen der Rechtsverhältnisse die Grundlage für einen von der Klägerin weiter verfolgten Anspruch bildet. 2. Ein rechtsgeschäftlicher Vermieterwechsel durch zweiseitigen Vertrag zwischen altem und neuem Vermieter - mit (notwendiger ) Zustimmung des Mieters - kann auch durch eine stillschweigende Übernahmevereinbarung zwischen Alt- und Neuvermieterin in der Weise zustande kommen, dass sie Maßnahmen hinsichtlich des Mietvertrages veranlasst und von dem Mieter die Zahlung der Mieten auf ihr Konto erbittet. 3. Die Vereinbarung einer längeren Laufzeit des Mietvertrages ist jedoch nur dann wirksam, wenn der Vermieterwechsel schriftlich beurkundet worden ist. Eine Nachtragsvereinbarung wahrt die Schriftform nur dann, wenn sich aus der Gesamtheit der durch Bezugnahme zu einer gedanklichen Einheit verbundenen Vertragsurkunden sämtliche vertraglichen Vereinbarungen ergeben. (Leitsätze der Redaktion)
    OLG Brandenburg
    24.03.2010
  4. 8 U 142/09 - Rückzahlung von Betriebskostenvorauszahlungen bei beendetem Gewerberaummietverhältnis; Abrechnungsfrist
    Leitsatz: 1. Rechnet der Vermieter nicht fristgerecht über die Nebenkosten ab, so kann der Mieter bei beendetem Gewerberaummietverhältnis die Rückzahlung der Nebenkostenvorauszahlungen verlangen. (im Anschluss an BGH - VIII ZR 57/04 - GE 2005, 543 für Wohnraum) 2. Der Anspruch auf Rückzahlung der Nebenkostenvorauszahlungen wird fällig, wenn die Abrechnungsfrist erfolglos abgelaufen ist und das Mietverhältnis beendet ist. Die Entstehung und die Durchsetzbarkeit des Rückzahlungsanspruchs sind nicht davon abhängig, dass noch ein fälliger und durchsetzbarer Anspruch auf Erteilung der Nebenkostenabrechnung besteht. (Leitsätze des Einsenders)
    KG
    22.03.2010
  5. 7 U 53/08 - Umbauzuschlag auf Gesamthonorar bei Umbau und Instandsetzung in einer Maßnahme; Architektenhonorar
    Leitsatz: Ein Umbauzuschlag ist auch dann auf das Gesamthonorar zu berechnen, wenn das betroffene Gebäude nur teilweise umgebaut, ansonsten aber nur instand gesetzt wird.
    KG
    16.03.2010
  6. 1 W 317/09 - Nachweis der Auflassung durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunde
    Leitsatz: Soll der Vollzug der Auflassung von bestimmten Voraussetzungen abhängig gemacht werden, insbesondere von der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, so kann dies dadurch gesichert werden, dass der Notar angewiesen wird, zunächst nur eine auszugsweise Ausfertigung nach § 49 Abs. 5 BeurkG ohne Auflassung zu erteilen und diese zwecks Eintragung der Vormerkung dem Grundbuchamt einzureichen. (Leitsatz der Entscheidung entnommen)
    KG
    09.03.2010
  7. I-24 U 82/09 - Gebrauchsüberlassung, Grundpfandrecht, Zwangsverwaltung
    Leitsatz: 1. Eine Zwangsverwaltungsschuldnerin (Vermieterin) und eine Insolvenzschuldnerin (Mieterin) unterliegen den Regeln über den Eigenkapitalersatz, wenn die Zwangsverwaltungsschuldnerin an der Insolvenzschuldnerin nicht unmittelbar beteiligt war, aber von Gesellschaftern der Insolvenzschuldnerin wirtschaftlich beherrscht wurde. 2. Die Gebrauchsüberlassung aufgrund eines Miet- oder Pachtverhältnisses kann den Regeln über den Ersatz von Eigenkapital unterliegen. 3. Die Wirkung einer eigenkapitalersetzenden Gebrauchsüberlassung endet, sofern das überlassene Grundstück mit einem Grundpfandrecht belastet war, bei der Zwangsverwaltung mit Wirksamwerden der Beschlagnahme, ohne dass es eines weiteren Tätigwerdens des Zwangsverwalters bedarf.
    OLG Düsseldorf
    01.03.2010
  8. I-10 U 40/09 - Einhaltung der Schriftform bei Nachtragsvereinbarung, Mietreduzierung, Verlängerungsoption, Vertretungsmacht
    Leitsatz: 1. Es verstößt nicht gegen das Schriftformgebot des § 550 BGB, wenn die Gründe für eine spätere Mietreduzierung nicht eine Nachtragsvereinbarung aufgenommen werden. sofern die zu zahlende Miete betragsmäßig festgelegt ist und die Änderungsvereinbarung auch im Übrigen die an sie zu stellenden Schriftformanforderungen erfüllt. 2. Die Schriftform des § 550 BGB ist gewahrt, wenn die Parteien den Mietvertrag auf der letzten Seite unterzeichnen, ohne ihrer Unterschrift nochmals das Datum beizufügen, sofern allen Seiten des Vertragsexemplars, einschließlich der Unterschriftsseite, jeweils das Datum (hier: „22.06.01") in der Fußzeile enthalten. 3. Die nach dem inneren und äußeren Aufbau der Vertragsurkunde gewahrte gesetzliche Schriftform wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass die Erwerberin von dem Veräußerer des Grundstücks lediglich nicht geheftete Schwarz-Weiß-Kopien des Mietvertrags erhalten hat, die an der linken Blattseite keine Lochung oder sonstige Zeichen aufweisen, die von der Heftung der Originalurkunde herrühren. Für die Wahrung der gesetzlichen Schriftform genügt die Existenz eines - wie hier - von beiden Parteien unterzeichneten, formgerechten Vertragsexemplars. 4. Die Partei, die aus einem Mietvertrag, der der gesetzlichen Schriftform der §§ 550, 126 BGB bedarf, Rechte herleitet, muss die formgerechte Errichtung der Vertragsurkunde beweisen. Hierfür genügt die Vorlage der Originalurkunde. 5. Sieht die Mietvertragsurkunde eine Verlängerungsoption für eine Vertragspartei vor, steht es der Schriftform nicht entgegen, wenn sich dem Mietvertrag nicht entnehmen lässt, ob die Verlängerungsoption ausgeübt worden ist. 6. Für die inhaltliche Bestimmbarkeit des Mietobjekts kommt es allein auf die Verhältnisse bei Vertragsschluss und nicht auf einen aktuellen Bestandsplan an. 7. Handelt der Vertreter ohne Vertretungsmacht, beeinträchtigt das die Schriftform nicht. Eine (konkludente) Genehmigung kann auch in dem Abschluss einer Nachtragsvereinbarung durch den Zwangsverwalter liegen.
    OLG Düsseldorf
    25.02.2010
  9. 3 W 143/10 - Grundstücksverkehrsgenehmigung bei Weiterveräußerung des Eigenheimgrundstücks unter Aufgabe des Nutzungsrechts
    Leitsatz: Veräußern Gebäudeeigentümer, die nach der Wende das zugehörige Grundstück erworben haben, dieses nunmehr bei gleichzeitiger Aufgabe des Nutzungsrechts an Dritte weiter, bedarf der entsprechende Kaufvertrag - nach Schließung des Gebäudegrundbuchs und Löschung des beim Grundstück gebuchten Nutzungsrechtsvermerks - keiner Genehmigung nach der Grundstücksverkehrsordnung.
    OLG Dresden
    24.02.2010
  10. 2 Ws 86/10 REHA - Entstehung des Anspruchs auf Opferrente erst mit Rechtskraft der Rehabilitierungsentscheidung
    Leitsatz: Hat der Betroffene den Antrag auf Gewährung der besonderen Zuwendung bereits vor dem Vorliegen einer Rehabilitierungsentscheidung gestellt, so entsteht der Anspruch - die Erfüllung der übrigen Kriterien vorausgesetzt - mit der Rechtskraft der Rehabilitierung. Er entsteht in diesem Fall nicht rückwirkend ab Antragstellung, aber auch nicht erst mit der Einreichung der Rehabilitierungsentscheidung an die den Antrag bearbeitende Behörde.
    KG
    22.02.2010