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Urteil Räumungs-Vollstreckungsurteil, Besitzeinweisung, Kündigung, gewerbliches Mietverhältnis


Schlagworte

Räumungs-Vollstreckungsurteil, Besitzeinweisung, Kündigung, gewerbliches Mietverhältnis

Leitsätze

1. Solange die Anfechtung (hier: § 123 BGB) nicht erklärt ist, behält das anfechtbare Rechtsgeschäft ungeachtet der ex-tunc-Wirkung einer Anfechtung seine Gültigkeit.

2. Hat der Mieter die Mieträume vor der Vollstreckung eines Räumungs-Versäumnisurteils freiwillig und endgültig geräumt und geht seine Anfechtungserklärung des Mietvertrags wegen arglistiger Täuschung dem Vermieter erst nach der Besitzeinweisung zu, ist der Mietvertrag der Parteien in Bezug auf die prozessuale Feststellung der (einseitigen) Erledigung der Räumungsklage als wirksam zu behandeln.

3. Zur fristlosen Kündigung des gewerblichen Mietverhältnisses wegen Nichtzahlung der Kaution.

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