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Suchergebnis Urteilssuche (41 - 50 von 649)

  1. 2 K 1470/96 GE - Enteignungspraxis; Enteignungsverbot; besatzungshoheitliche Enteignung; besatzungsrechtliche Enteignung; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Staatsangehörigkeit; Bodenreformgrundstück; faktische Enteignung
    Leitsatz: 1. Die Verantwortung der Besatzungsmacht erstreckte sich auf die von den deutschen Stellen geübte Enteignungspraxis selbst dann, wenn die einschlägigen Rechtsgrundlagen exzessiv ausgelegt und nach rechtsstaatlichen Grundsätzen willkürlich angewandt wurden, und zwar solange die Besatzungsmacht in dem betreffenden Einzelfall aufgrund ihrer Hoheitsgewalt nicht ausdrücklich oder mißbilligend und korrigierend tätig wurde. 2. Ist daher ein Enteignungsbetroffener in den Jahren 1939 bis 1945 von den deutschen Stellen als deutscher Staatsangehöriger angesehen worden, und sind während der sowjetischen Besatzungszeit keine abweichenden Erkenntnisse aufgetaucht, durften auch die mit der Enteignung befaßten Stellen bei der Frage, ob das Enteignungsverbot für ausländische Staatsangehörige zu beachten war, die betreffende Person als (auch) deutschen Staatsangehörigen behandeln. 3. Die Besatzungsmacht muß sich in einer ausdrücklichen, eine Enteignungsmaßnahme mißbilligenden und korrigierenden Weise verhalten haben, um ein konkretes Enteignungsverbot annehmen zu können; dazu reicht ein für einzelne Vermögenswerte ausgesprochenes Enteignungsverbot nicht aus.
    VG Gera
    26.01.2005
  2. 6 K 535/99 - Verwaltungsvermögen; kommunales Finanzvermögen; Freizeitgrundstück
    Leitsatz: 1. Die Zuordnung als Verwaltungsvermögen setzt voraus, daß das Vermögen unmittelbar hoheitlichen Zwecken dient und die zweckentsprechende Verwendung öffentlich-rechtlich gesichert ist. 2. Ein Grundstück stellt kommunales Finanzvermögen dar, wenn die Gemeinde mit seiner Hilfe für die Schaffung örtlicher Freizeitmöglichkeiten gesorgt hat, die den Freizeit- und Erholungswert auch für den bloßen Betrachter erhöhten, auch wenn der Grundstückszugang der Allgemeinheit nicht unmittelbar, sondern nur mittelbar über einen Verein eröffnet war, dessen Mitgliedschaft allen offen stand.
    VG Frankfurt (Oder)
    26.01.2005
  3. 32 M 8184/04 - Vermieterpfandrecht und Wohnungsräumung; Weisungen des Gläubigers über Zwangsvollstreckung
    Leitsatz: Weisungen des Gläubigers, die Beginn, Art und Ausmaß der Zwangsvollstreckung betreffen, sind für den Gerichtsvollzieher bindend, wenn sie mit Gesetzen und der GVGA nicht im Widerspruch stehen.
    AG Mitte
    27.01.2005
  4. BVerwG 7 C 19.03 - Wertausgleich; Abschläge vom Aufwendungsersatz bei investiver Veräußerung
    Leitsatz: Bei investiven Veräußerungen sind Abschläge gemäß § 7 Abs. 1 Satz 3 VermG nur bis zur Veräußerung vorzunehmen. Der Verfügungsberechtigte, dem nach § 4 Abs. 1 Satz 4 Ziff. 2 HypAblV aufgegeben worden ist, den Wertausgleich aus dem verbleibenden Verkaufserlös an den Entschädigungsfonds zu zahlen, wird durch die fehlerhafte Berechnung dieses Wertausgleichs nicht in seinen Rechten verletzt.
    BVerwG
    27.01.2005
  5. BVerwG 7 C 12.04 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschlußgrund; Rückübertragungsausschluss; Rechtsgeschäft zur Abwendung einer besatzungshoheitlichen Enteignung
    Leitsatz: § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG schließt die vermögensrechtliche Rückübertragung auch solcher Vermögenswerte aus, die der Eigentümer durch rechtsgeschäftliche Verfügung verloren hat, wenn das Rechtsgeschäft der Abwendung einer Enteignung auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage diente.
    BVerwG
    27.01.2005
  6. 67 S 195/04 - Mieterhöhungserklärung; Textform bei juristischen Personen
    Leitsatz: 1. Für die Einhaltung der Textform nach § 126 b BGB genügt es, daß sich die Person des Erklärenden aus dem Gesamtinhalt der Willenserklärung bestimmen läßt, wozu auch die Angaben im Briefkopf oder im Inhalt des Textes gehören.
    LG Berlin
    27.01.2005
  7. I-10 U 105/04 - Widerruf des Gaststättenpachtvertrags durch den Existenzgründer
    Leitsatz: 1. Ist einer von mehreren Gaststättenpächtern ein Existenzgründer, und umfaßt der Gaststättenpachtvertrag einen Ratenzahlungskauf des Inventars, ist der gesamte Pachtvertrag unwirksam, wenn der Existenzgründer den Vertrag gemäß § 507 i. V. m. §§ 495, 355 BGB widerruft. 2. Behauptet der Verpächter, der Kredit habe der Fortsetzung oder Erweiterung einer bereits aufgenommenen, gewerblichen Tätigkeit dienen sollen, ist er hierfür beweispflichtig. 3. Mit Eintritt der Abrechnungsreife, die bei gewerblichen Mietverhältnissen regelmäßig ein Jahr nach Ablauf des Zeitraums eintritt, für den die Vorauszahlungen bestimmt waren, geht der Anspruch des Vermieters auf Zahlung der vereinbarten Vorauszahlungen unter.
    OLG Düsseldorf
    27.01.2005
  8. 82 T 639/04 - Räumungsvollstreckung ohne Anwesenheit des Gläubigers
    Leitsatz: Die Räumungsvollstreckung besteht aus zwei Teilen: Zunächst ist der Schuldner aus dem Besitz zu setzen, danach ist der Gläubiger in den Besitz einzuweisen. Eine Anwesenheit von Schuldner oder Gläubiger ist dazu nicht erforderlich.
    LG Berlin
    31.01.2005
  9. 6 C 369/04 - Angabe der Drittmittel im Mieterhöhungsverlangen
    Leitsatz: Drittmittel im Sinne des § 558 Abs. 5 BGB sind auch bei einer Förderung nach den ModInstRL 95 zu berücksichtigen; insoweit ist auf den durch den Fördergeber bestimmten Verwendungszweck abzustellen. 2. Der Vermieter muß auch dann Drittmittel für den Mieter nachvollziehbar angeben, wenn ihm nur unzureichende Unterlagen über die Abrechnung der Baumaßnahmen zur Verfügung stehen oder diese Angabe erheblichen Aufwand bereiten würde. 3. Die Angabe von Drittmitteln ist bei einer vereinbarten Mietobergrenze auch dann notwendig, wenn der Mietvertrag erst nach Abschluß der Modernisierungsarbeiten abgeschlossen wird.
    AG Lichtenberg
    01.02.2005
  10. 211 C 373/04 - Klausel über Instandhaltungspflicht für Teppichboden durch Mieter als bloße Freizeichnung
    Leitsatz: Eine Regelung, wonach Instandhaltung, Ausbesserung und Erneuerung der Auslegware Sache des Mieters ist, enthält eine bloße Freizeichnung des Vermieters und begründet keinen Anspruch des Vermieters auf Leistung nach Beendigung des Mietverhältnisses.
    AG Charlottenburg
    03.02.2005