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  1. 13 T 9/05 - Einfacher Mietspiegel als Beweismittel
    Leitsatz: 1. Der einfache Mietspiegel hat auch nach Einführung des qualifizierten Mietspiegels seine Bedeutung nicht verloren und kann nach wie vor im Rahmen der freien richterlichen Beweiswürdigung als Erkenntnismittel zur Feststellung der ortsüblichen Vergleichsmiete verwendet werden. 2. Ob der einfache Mietspiegel zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete verwendet werden kann, hängt von seiner Qualität ab.
    LG Duisburg
    24.01.2005
  2. 1 BvR 1953/00 - Keine Parabolantenne für ausländischen Mieter bei Empfangsmöglichkeit von Heimatprogrammen über vorhandenes Breitbandkabel mittels Receiver; Informationsfreiheit
    Leitsatz: 1. Das Grundrecht der Informationsfreiheit gewährleistet das Recht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen, also auch aus Hörfunk- und Fernsehsendungen, ungehindert zu unterrichten. Allgemein zugänglich sind auch alle ausländischen Programme, deren Empfang in Deutschland möglich ist. Die Einrichtung einer Parabolantenne, die den Empfang ermöglicht, ist grundsätzlich von dem Grundrecht der Informationsfreiheit geschützt. 2. Die Informationsfreiheit ist nach Art. 5 Abs. 2 GG unter anderem durch allgemeine Gesetze, z. B. auch das Bürgerliche Gesetzbuch, eingeschränkt. In der Abwägung ist neben dem Grundrecht der Informationsfreiheit das Grundrecht des Eigentümers aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG zu berücksichtigen. 3. Die fachgerichtliche Rechtsprechung, nach dem dem Mieter regelmäßig zugemutet werden kann, eine vorhandene Kabelanlage statt einer Satellitenempfangsanlage zu nutzen, wenn auf diese Weise Zugang zu Programmen in der Sprache des ausländischen Mieters besteht, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Das gilt auch dann, wenn der Mieter Zusatzkosten für einen Kabel-TV-Anschluß, einen Digital-Receiver mit einer freigeschalteten Smart-Card aufwenden muß. (Leitsätze der Redaktion)
    BVerfG
    24.01.2005
  3. 67 S 301/04 - Ermächtigung zur Verwertungskündigung
    Leitsatz: 1. Der Vermieter von Wohnraum kann den Erwerber des vermieteten Grundstücks ermächtigen, ein ihm zustehendes Kündigungsrecht im eigenen Namen wahrzunehmen. 2. Der ermächtigte Erwerber kann allerdings nur ein in der Person des gegenwärtigen Vermieters bestehendes Kündigungsrecht ausüben. 3. Die Kündigung wegen Hinderung wirtschaftlicher Verwertung ist ausgeschlossen, wenn der Erwerber das Grundstück in Kenntnis der Unwirtschaftlichkeit zum Zwecke der Sanierung und anschließenden Vermietung zu einem marktgerechten Mietzins erworben hat.
    LG Berlin
    24.01.2005
  4. 62 T 12/05 - Gebührenstreitwert für Klage auf Nutzungsentschädigung bis zur Räumung
    Leitsatz: Der Gebührenstreitwert für Klagen auf Nutzungsentschädigung bis zur Räumung kann in einfach gelagerten Fällen auf einen Zeitraum von sechs Monaten geschätzt werden.
    LG Berlin
    24.01.2005
  5. 2 K 202/03 - Ausgleichsleistung; Vorschubleisten; Menschlichkeit; Rechtsstaatlichkeit; Beweislast; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsauschluss; besatzungsrechtliche Enteignung; besatzungshoheitliche Enteignung; Beschäftigung von Straf- oder Kriegsgefangenen
    Leitsatz: 1. Ausgleichsleistungen gem. § 1 Abs. 4 AusglLeistG sind nicht schon dann ausgeschlossen, wenn der Anspruchsteller Straf- oder Kriegsgefangene beschäftigt hat oder Mitglied der NSDAP gewesen ist. 2. Der Ausschluß wegen Verstoßes gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit setzt vielmehr voraus, daß eine besondere Menschenverachtung, Grausamkeit oder gezielte Erniedrigung des Menschen zum bloßen Objekt zu der an sich schon gegebenen Verletzung des Rechts hinzutritt. 3. Die Nichterweislichkeit der Voraussetzungen der Ausschlußvorschrift geht zu Lasten der Behörde, die sich auf den anspruchshindernden Tatbestand beruft.
    VG Dresden
    25.01.2005
  6. 63 S 348/04 - Keine Ausstrahlung einer unwirksamen Quotenklausel auf wirksame Überwälzungsklausel für Schönheitsreparaturen; GbR-Bezeichnung im Rubrum
    Leitsatz: Zur Bezeichnung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Klagerubrum gehört auch die Angabe der Gesellschafter. Die Angabe der einzelnen Gesellschafter ist aber nicht Zulässigkeitsvoraussetzung für die Klage, kann demgemäß nachgeholt werden. Eine unwirksame Quoten-/Abgeltungsklausel führt nicht zur Unwirksamkeit der (für sich genommen wirksamen) Vereinbarung über die Abwälzung von Schönheitsreparaturen auf den Mieter. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    25.01.2005
  7. VG 29 A 249.99 - Revision, Fortführung des Verfahrens
    Leitsatz: 1. Der Antrag auf Fortführung des Verfahrens ist unzulässig, wenn bereits Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision eingelegt worden ist. 2. Der Antrag ist im übrigen dann unbegründet, wenn in der mit der Rüge angegriffenen Entscheidung zwar ein höchstrichterliches Urteil nicht erwähnt worden ist, die Entscheidung sich aber mit den darin aufgestellten Rechtsgrundsätzen auseinandersetzt.
    VG Berlin
    25.01.2005
  8. 8 U 2150/04 - Darlehensanpassung an gesunkene Miete; Wohnungsmarkt
    Leitsatz: Der Einbruch der Mieten am Wohnungsmarkt rechtfertigt auch dann keine Anpassung des Errichtungsdarlehens nach den Grundsätzen zum Wegfall der Geschäftsgrundlage, wenn der öffentlich-rechtliche Kreditgeber durch Zinsverbilligung einen Anreiz für die Schaffung des Wohnraums gegeben hat.
    OLG Dresden
    25.01.2005
  9. 2Z BR 221/04 - Verwalter als Verfahrensstandschafter
    Leitsatz: 1. Der Verwalter kann in Wohnungseigentumssachen als Verfahrensstandschafter für die Wohnungseigentümer Ansprüche im Rahmen von § 43 Abs. 1 Nr. 1 WEG im eigenen Namen geltend machen und Zahlung an sich verlangen. 2. Bei der Geltendmachung eines Anspruchs auf Wohngeld sind Eigentümerbeschlüsse über die entsprechenden Wirtschaftspläne oder Jahresabrechnungen vorzulegen oder zumindest vorzutragen. Das Gericht hat im Rahmen seiner Amtsermittlungspflicht darauf hinzuwirken.
    BayObLG
    25.01.2005
  10. BVerwG 7 B 156.04 - Abtretung des Restitutionsanspruchs; Sittenwidrigkeit wegen groben Missverhältnisses zwischen Wert des abgetretenen Restitutionsanspruchs und Wert des Grundstücks; Vereinbarung eines lebenslangen Wohnrechts als Gegenleistung
    Leitsatz: 1. Bei der Beurteilung eines groben Mißverhältnisses zwischen Wert des abgetretenen Restitutionsanspruchs und Wert des Grundstücks ist zu berücksichtigen, ob dem Zessionar für den Fall der Ablehnung des Rückübertragungsanspruchs ein vertragliches Rücktrittsrecht zusteht. 2. Für die Beantwortung der Frage, ob ein Vertrag sittenwidrig ist, wenn als Gegenleistung für die Abtretung des Restitutionsanspruchs außer einem hinter dem Grundstückswert zurückbleibenden Kaufpreis auch ein lebenslanges Wohnrecht vereinbart worden ist, kommt es auf den durch die Lebenserwartung des Berechtigten bestimmten wirtschaftlichen Wert des Wohnrechts an.
    BVerwG
    26.01.2005