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  1. VIII ZR 154/04 - Temporärer Kündigungsausschluß durch Formularklausel bei Staffelmietvereinbarung
    Leitsatz: Ein einseitiger - formularmäßig erklärter - Kündigungsausschluß zu Lasten des Mieters von Wohnraum benachteiligt den Mieter nicht unangemessen, wenn er zusammen mit einer nach § 557 a BGB zulässigen Staffelmiete vereinbart wird und seine Dauer nicht mehr als vier Jahre seit Abschluß der Staffelmietvereinbarung beträgt. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    23.11.2005
  2. VIII ZR 4/05 - Voraussetzungen für Anspruch auf Untermieterlaubnis
    Leitsatz: Der Anspruch des Wohnungsmieters auf Erteilung der Erlaubnis zur Untervermietung setzt nicht voraus, daß der Mieter in der Wohnung seinen Lebensmittelpunkt hat.
    BGH
    23.11.2005
  3. XII ZR 51/03 - Altersvorsorge, Erbschaft, Betriebskosten, ehelicher Lebensstandard
    Leitsatz: a) Die ehelichen Lebensverhältnisse können auch dadurch geprägt werden, dass ein Ehegatte mit Rücksicht auf eine zu erwartende Erbschaft davon absieht, in angemessener Weise für sein Alter vorzusorgen. In einem solchen Fall können auch erst nach der Scheidung anfallende Einkünfte aus einer Erbschaft insoweit als prägend angesehen werden, als sie - über die tatsächlich betriebene Altersvorsorge hinaus - für eine angemessene Altersversorgung erforderlich gewesen wären. b) Zur unterhaltsrechtlichen Berücksichtigungsfähigkeit von Betriebskosten (hier: Personalkosten eines Rechtsanwalts). c) Zur Beachtlichkeit von Aufwendungen für eine erst nach der Scheidung abgeschlossene Lebensversicherung. d) Zur Berücksichtigung des Wohnvorteils, wenn einer der Ehegatten mit seinem Anteil an dem Erlös aus der Veräußerung des früheren Familienheims neues Wohneigentum erworben hat (im Anschluss an Senatsurteile vom 3. Mai 2001 - XII ZR 62/99 - FamRZ 2001, 1140, 1143; vom 31. Oktober 2001 - XII ZR 292/99 - FamRZ 2002, 88, 92 und vom 13. Juni 2001 - XII ZR 343/99 - FamRZ 2001, 986, 991). e) Soweit Einkünfte eines Ehegatten nicht aus Erwerbstätigkeit herrühren, bedarf eine Abweichung vom Grundsatz der gleichmäßigen Teilhabe der Ehegatten am ehelichen Lebensstandard der besonderen Begründung.
    BGH
    23.11.2005
  4. BVerwG 7 B 32.05 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; entschädigungslose Enteignung; Darlehensforderung; faktische Enteignung
    Leitsatz: Der Gläubiger eines Darlehens, das ohne dingliche Sicherung an den Inhaber eines Betriebs zur Verwendung für das Unternehmen gegeben wurde, ist durch die spätere Verstaatlichung des Unternehmens selbst nicht im Sinne des § 1 Abs. 1 Buchst. a VermG entschädigungslos enteignet worden, wenn die Darlehensforderung gegen den früheren Inhaber des Betriebs fortbesteht. Daß nach der Rechtsordnung der DDR keine (zusätzliche) Haftung des VEB begründet wurde, der das Unternehmen weiterführte, stellt keinen Eingriff in bestehende Rechte und damit weder rechtlich noch faktisch eine Enteignung dar.
    BVerwG
    22.11.2005
  5. VerfGH 181/02 - Keine Hemmung oder Unterbrechung der Verjährung durch nichtindividualisierten Mahnbescheid
    Leitsatz: Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn ein Gericht für die Unterbrechung oder Hemmung der Verjährung durch Mahnbescheid verlangt, daß die Einzelansprüche individualisierbar sind. (Leitsatz der Redaktion)
    VerfGH Berlin
    22.11.2005
  6. VI ZR 330/04 - Schadensminderungspflicht; Darlegungslast; Beweislast
    Leitsatz: Erhebt der Schädiger den Mitverschuldenseinwand , muss der Geschädigte zunächst darlegen, was er unternommen hat, um seiner Schadensminderungspflicht zu genügen. Demgegenüber ist es Sache des Schädigers zu behaupten und zu beweisen, daß der Verletzte entgegen seiner Darstellung seine Schadensminderungspflicht hätte erfüllen können
    BGH
    22.11.2005
  7. VIII ZB 40/05 - Postulat
    Leitsatz: Zum Erfordernis der Unterzeichnung der Berufungsbegründung durch einen postulationsfähigen Rechtsanwalt.
    BGH
    22.11.2005
  8. II ZR 367/03 - Gesellschaft, Kündigung der -; Kündigung der Gesellschaft
    Leitsatz: a) Eine zweigliedrige Gesellschaft bürgerlichen Rechts kann aus wichtigem Grund gekündigt werden, wenn dem kündigenden Gesellschafter nach der Gesamtwürdigung sämtlicher Umstände eine Fortsetzung des Gesellschaftsverhältnisses nicht zumutbar ist. b) Die Frage der Zumutbarkeit kann nicht ohne Berücksichtigung der beiderseitigen Verhaltensweisen der Gesellschafter beantwortet werden. Dies gilt bei wechselseitigen Kündigungen auch dann, wenn das vorangegangene Fehlverhalten des kündigenden Gesellschafters nicht so schwerwiegend ist, daß es die fristlose Kündigung seines Mitgesellschafters rechtfertigt. c) Die unwirksame fristlose Kündigung eines Gesellschafters kann nicht als wichtiger Grund für die Kündigung des anderen Gesellschafters bewertet werden, ohne dessen vorangegangenes Fehlverhalten in die Gesamtabwägung einzubeziehen. d) Veranlaßt ein Gesellschafter die Bauaufsichtsbehörde, gegen seinen Mitgesellschafter einzuschreiten, der auf dem Gesellschaftsgrundstück das genehmigte Bauvorhaben ausführt, obgleich die Baugenehmigung wenige Wochen zuvor infolge Zeitablaufs erloschen war, ist sein Vorgehen nicht schon deshalb gerechtfertigt, weil das von ihm initiierte Verwaltungshandeln rechtmäßig ist.
    BGH
    21.11.2005
  9. II ZR 17/04 - Gesellschaftsverbindlichkeiten; zweigliedrige GbR
    Leitsatz: Bei einer zweigliedrigen Gesellschaft bürgerlichen Rechts, bei der kein Gesellschaftsvermögen mehr vorhanden ist, können die Gesellschafter Ausgleichsansprüche auch dann gegeneinander geltend machen, wenn Gesellschaftsverbindlichkeiten offen sind (vgl. BGHZ 26, 126, 133).
    BGH
    21.11.2005
  10. 204 C 182/05 - Unzulässiges Mieterhöhungsverlangen der Hausverwaltung für nicht namentlich benannten Vermieter
    Leitsatz: Ein Mieterhöhungsverlangen der Hausverwaltung "namens und in Vollmacht der von uns vertretenen Grundstückseigentümer" ist jedenfalls dann unwirksam, wenn die Eigentümer vielfach gewechselt hatten und in der Vergangenheit dem Mieter die Namen des jeweiligen Vermieters nicht mitgeteilt wurden.
    AG Charlottenburg
    17.11.2005