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Urteil Schadensminderungspflicht
Schlagworte
Schadensminderungspflicht; Darlegungslast; Beweislast
Nichtamtlicher Leitsatz
Erhebt der Schädiger den Mitverschuldenseinwand , muss der Geschädigte zunächst darlegen, was er unternommen hat, um seiner Schadensminderungspflicht zu genügen. Demgegenüber ist es Sache des Schädigers zu behaupten und zu beweisen, daß der Verletzte entgegen seiner Darstellung seine Schadensminderungspflicht hätte erfüllen können
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